Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Recht/Sicherheit und Ordnung
Gz: 32-1G
GRDrs 240/2011
Stuttgart,
07/05/2011



Luftreinhalte- und Aktionsplan für die Landeshauptstadt Stuttgart; Umsetzung der Maßnahme M 2, Stufe 3 (Fahrverbot für Kfz der Schadstoffgruppe 1 bis 3 im Stadtgebiet);
Personalbedarf für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
19.07.2011
20.07.2011
21.07.2011



Beschlußantrag:

1. Von dem für die Umsetzung der Maßnahme M 2, Stufe 3 (Erteilung von Ausnahmegenehmigungen vom Fahrverbot) befristet erforderlichen Personalbedarf in Höhe von durchschnittlich insgesamt 10,0 Stellen der Vergütungsgruppe EG 8 wird Kenntnis genommen.

2. Über die Stellenschaffungen wird im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2012 / 2013 entschieden.

3. Um die Grundlast abdecken zu können, wird die Verwaltung ermächtigt, zum 01. Oktober 2011 Personal im Umfang von 4,5 Stellen (KW 01 / 2014) einzustellen.

4. Für die in den Monaten Oktober 2011 – März 2011 bzw. Oktober 2012 – März 2013 erwarteten Antragsspitzen wird befristet Personal i.H.v. bis zu 5 Stellen eingestellt, soweit der Personalbedarf nicht durch interne Umsetzungen (z.B. Wiedereinsteigerinnen) befriedigt werden kann.

5. Der KW-Vermerk an der zum Stellenplan 2010 geschaffenen 0,5-Stelle der Bes.Gr. A 10 wird bis Ende 2013 verlängert.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

1. Allgemeines

Zur Gewährleistung einer für die menschliche Gesundheit und die Umwelt insgesamt unbedenklichen lufthygienischen Situation und zur Annäherung an die von der EU vorgegebenen Grenzwerte für Luftschadstoffe hat das Regierungspräsidium Stuttgart einen Luftreinhalte-/Aktionsplan erstellt und zum 01.01.2006 in Kraft gesetzt.

Als Maßnahme M 2 wurde bereits zum 01.03.2008 die Umweltzone Stuttgart eingerichtet. Diese Maßnahme beinhaltet im wesentlichen die explizite Kennzeichnung von schadstoffreduzierten Fahrzeugen durch die Ausgabe von Feinstaubplaketten sowie ein zeitlich abgestuftes Fahrverbot für Kfz der Schadstoffgruppe 1 (keine Plakette; ab 01.03.08), 2 (rote Plakette; ab 01.07.10) und 3 (gelbe Plakette, ab 01.01.12) im gesamten Stadtgebiet; die Stufen 1 und 2 wurden zwischenzeitlich termingerecht umgesetzt.

Die Regelung der 2. und 3. Stufe des Maßnahmenpakets M2 stellt gegenüber den bundeseinheitlichen Regelungen ein Vorziehen und somit eine Verschärfung des ganzjährigen Fahrverbotes dar. Ab 01.01.2012 dürfen daher nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette die Umweltzone Stuttgart befahren

Innerhalb des Landes Baden-Württemberg nimmt die Umweltzone Stuttgart somit eine Sonderstellung ein, da keine weitere Umweltzone so früh eine Verschärfung auferlegt bekommen hat. Zur Umsetzung wird das Land Baden-Württem-erg begleitend eine Ausnahmekonzeption erlassen. Aufgabe der Ausnahmekonzeption ist es, im Rahmen der notwendigen und gebotenen Interessensabwägung eine ausgewogene Balance der sozialen und wirtschaftlichen Folgen aus den getroffenen Maßnahmen zu finden. Aufgrund der zeitlich vorgezogenen Verschärfung für Stuttgart kann der Vollzug der Ausnahmekonzeption nicht landesweit bei allen Städten und Kreisen mit einer eigenen Umweltzone, sondern nur bei der Landeshauptstadt Stuttgart erfolgen. Dies bedeutet, dass z.B. alle Einpendler, Besucher oder Touristen nur bei der Landeshauptstadt Stuttgart einen entsprechenden Antrag stellen können. Der Geltungsbereich einer erteilten Ausnahmegenehmigung ist daher auf die Landeshauptstadt Stuttgart begrenzt.
2. Personalbedarf

2.1 Zeitbedarf (fallbezogen)

2.2 Arbeitsleistung

2.3 Fallzahlen (Prognose)
- Zur Abdeckung der Grundlast (vgl. Ziffer 3 des Beschlussantrags) müssen ab 01.10.11 bis zu 4,5 Personen befristet bis Ende 2013 eingestellt werden. - Soweit der Personalbedarf zur Abdeckung der Antragspitzen (vgl. Ziffer 4 des Beschlussantrags) nicht durch interne Umsetzungen befriedigt werden kann, müssen Finanzmittel in Höhe der Kosten von bis zu 5 Personalstellen in EG 8 für die Zeit von Oktober 2011 bis März 2012 bzw. von Oktober 2012 bis März 2013 zur Verfügung gestellt werden. Die dafür erforderliche notwendige Flexibilität ist nur durch den kurzfristigen Einsatz von externem zusätzlichem Personal möglich.
- Für Ausnahmegenehmigungen (Altfälle einschl. Ablehnungsentscheidungen) und das Beschwerdemanagement wird die zum Stellenplan 2010 geschaffene 0,5-Stelle der Bes.Gr. A 10 (vgl. Ziffer 5 des Beschlussantrags) entsprechend ihrer Wertigkeit weiterhin eingesetzt.

Finanzielle Auswirkungen

Für die Jahre 2010 bis 2013 entstehen damit Personalkosten (einschl. Sach- und IuK-Kosten) in der Größenordnung von bis zu 1.715.500,--. Demgegenüber können Einnahmen von voraussichtlich 1.734.400,-- erzielt werden. Dies entspricht einer voraussichtlichen Überdeckung von insgesamt 18.900,--.

Die erforderlichen Räumlichkeiten können nur durch Verlagerung anderer Organisationseinheiten und umfangreiche Umbaumaßnahmen sowie die Inanspruchnahme zusätzlichen Büroraums bereitgestellt werden.


Beteiligte Stellen

Referat AK,
Referat WFB





Dr. Martin Schairer
Bürgermeister


Anlagen

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Ausnahmegenehmigungen (Anlage 1).docAusnahmegenehmigungen (Anlage 1).docAnlage 2 ( Personalbedarf_Finanzielle Auswirkungen).docAnlage 2 ( Personalbedarf_Finanzielle Auswirkungen).doc