Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Recht/Sicherheit und Ordnung
Gz:
32-1G
GRDrs
240/2011
Stuttgart,
07/05/2011
Luftreinhalte- und Aktionsplan für die Landeshauptstadt Stuttgart; Umsetzung der Maßnahme M 2, Stufe 3 (Fahrverbot für Kfz der Schadstoffgruppe 1 bis 3 im Stadtgebiet);
Personalbedarf für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
19.07.2011
20.07.2011
21.07.2011
Beschlußantrag:
1. Von dem für die Umsetzung der Maßnahme M 2, Stufe 3 (
Erteilung von Ausnahmegenehmigungen vom Fahrverbot
) befristet erforderlichen Personalbedarf in Höhe von durchschnittlich insgesamt 10,0 Stellen der Vergütungsgruppe EG 8 wird Kenntnis genommen.
2. Über die Stellenschaffungen wird im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2012 / 2013 entschieden.
3. Um die Grundlast abdecken zu können, wird die Verwaltung ermächtigt, zum 01. Oktober 2011 Personal im Umfang von 4,5 Stellen (KW 01 / 2014) einzustellen.
4. Für die in den Monaten Oktober 2011 – März 2011 bzw. Oktober 2012 – März 2013 erwarteten Antragsspitzen wird befristet Personal i.H.v. bis zu 5 Stellen eingestellt, soweit der Personalbedarf nicht durch interne Umsetzungen (z.B. Wiedereinsteigerinnen) befriedigt werden kann.
5. Der KW-Vermerk an der zum Stellenplan 2010 geschaffenen 0,5-Stelle der Bes.Gr. A 10 wird bis Ende 2013 verlängert.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
1. Allgemeines
Zur Gewährleistung einer für die menschliche Gesundheit und die Umwelt insgesamt unbedenklichen lufthygienischen Situation und zur Annäherung an die von der EU vorgegebenen Grenzwerte für Luftschadstoffe hat das Regierungspräsidium Stuttgart einen Luftreinhalte-/Aktionsplan erstellt und zum 01.01.2006 in Kraft gesetzt.
Als Maßnahme M 2 wurde bereits zum 01.03.2008 die Umweltzone Stuttgart eingerichtet. Diese Maßnahme beinhaltet im wesentlichen die explizite Kennzeichnung von schadstoffreduzierten Fahrzeugen durch die Ausgabe von Feinstaubplaketten sowie ein zeitlich abgestuftes Fahrverbot für Kfz der Schadstoffgruppe 1 (keine Plakette; ab 01.03.08), 2 (rote Plakette; ab 01.07.10) und 3 (gelbe Plakette, ab 01.01.12) im gesamten Stadtgebiet; die Stufen 1 und 2 wurden zwischenzeitlich termingerecht umgesetzt.
Die Regelung der 2. und 3. Stufe des Maßnahmenpakets M2 stellt gegenüber den bundeseinheitlichen Regelungen ein Vorziehen und somit eine Verschärfung des ganzjährigen Fahrverbotes dar. Ab 01.01.2012 dürfen daher nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette die Umweltzone Stuttgart befahren
Innerhalb des Landes Baden-Württemberg nimmt die Umweltzone Stuttgart somit eine Sonderstellung ein, da keine weitere Umweltzone so früh eine Verschärfung auferlegt bekommen hat
.
Zur Umsetzung wird das Land Baden-Württem-erg begleitend eine Ausnahmekonzeption erlassen. Aufgabe der Ausnahmekonzeption ist es, im Rahmen der notwendigen und gebotenen Interessensabwägung eine ausgewogene Balance der sozialen und wirtschaftlichen Folgen aus den getroffenen Maßnahmen zu finden. Aufgrund der zeitlich vorgezogenen Verschärfung für Stuttgart kann der Vollzug der Ausnahmekonzeption nicht landesweit bei allen Städten und Kreisen mit einer eigenen Umweltzone, sondern nur bei der Landeshauptstadt Stuttgart erfolgen. Dies bedeutet, dass z.B. alle Einpendler, Besucher oder Touristen nur bei der Landeshauptstadt Stuttgart einen entsprechenden Antrag stellen können. Der Geltungsbereich einer erteilten Ausnahmegenehmigung ist daher auf die Landeshauptstadt Stuttgart begrenzt.
Eine sachgerechte Erledigung dieses quantitativ deutlich erweiterten Aufgabengebiets kann nur mit zusätzlichem Personal sichergestellt werden.
2. Personalbedarf
2.1 Zeitbedarf (fallbezogen)
Der Zeitbedarf für die Beantwortung von Anfragen liegt auf der Basis von statistischen Erhebungen bei durchschnittlich 12 Minuten, der für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen bei durchschnittlich 25 Minuten; die erforderlichen Arbeitsschritte sind in
Anlage 1
im Detail dargestellt.
2.2 Arbeitsleistung
Berechnungsgrundlage ist der von der KGSt vorgeschlagene und seitens der Stadt so angewandte Grundwert von 84.286 Jahresarbeitsminuten für eine Normalarbeitskraft (Beschäftigte).
2.3 Fallzahlen (Prognose)
Basierend auf konkreten Zahlen aus dem Jahr 2010, im dem die 2. Stufe des Maßnahmepaketes M2 umgesetzt wurde (rund 18.700 Anfragen / 9.200 Anträge), konnte eine belastbare Berechnung der zu erwartenden Fallzahlen erstellt werden.
Nach den aktuellen Zulassungszahlen (Stand 1 / 2011) wird für die Stadt Stuttgart und die umliegenden Landkreise zum Stichtag 01.01.2012 mit einem Bestand von 34.192 Kraftfahrzeugen mit gelber Feinstaubplakette gerechnet. Ausgehend von diesen Ist-Zahlen lassen sich für die zu erwartenden Ausnahmegenehmigungen aufgrund einer fehlenden, roten oder gelben Feinstaubplakette folgende Eckwerte ableiten:
2010
2011
2012
2013
Anfragen
18.714
5.614
1.684
505
Anträge
9.207
7.365
5.892
4.713
Anfragen
41.0301)
12.309
3.692
Anträge
20.186
16.148
12.918
Personalbedarf
(jährlicher Mittelwert)
(5,4)
14,8
8,5
6,4
1)
Hochrechnung auf der Basis der 2010 eingegangenen Anfragen für Kraftfahrzeuge mit roter Plakette (vgl. auch Kommentar zum Schaubild 1; Anlage 2)
Der prognostizierte und
rechnerische Personalbedarf
unterstellt einen gleichmäßigen Anfragen- und Antragseingang im Kalenderjahr. Der
tatsächliche Personalbedarf
weicht davon ab: Es ist erfahrungsgemäß davon auszugehen, dass rund 75 % des Personalbedarfs jeweils in der Zeit vom 01.10. des laufenden Jahres bis 31.03. des Folgejahres anfällt. Der Personalbedarf entsteht also nicht kontinuierlich, sondern ist jeweils drei Monate vor und nach dem Einführungsstichtag deutlich höher als im restlichen halben Jahr;
eine detaillierte Verlaufskurve des tatsächlichen Personalbedarfs
ist in
Anlage 2
(Schaubild 3) dargestellt. Zur Darstellung der generellen Fallzahlenentwicklung und der Berechnung des durchschnittlichen jährlichen Personalbedarf über die Jahre 2011 – 2013 dient die obige Tabelle. Auf dieser Basis beträgt der rechnerische Bedarf (gerundet) 10,0 Stellen.
Für eine bedarfsgerechte Aufgabenerledigung ergibt sich daraus folgender Bedarf:
-
Zur
Abdeckung der Grundlast
(vgl. Ziffer 3 des Beschlussantrags) müssen ab 01.10.11 bis zu 4,5 Personen befristet bis Ende 2013 eingestellt werden.
-
Soweit der Personalbedarf zur
Abdeckung der Antragspitzen
(vgl. Ziffer 4 des Beschlussantrags) nicht durch interne Umsetzungen befriedigt werden kann, müssen Finanzmittel in Höhe der Kosten von bis zu 5 Personalstellen in EG 8 für die Zeit von Oktober 2011 bis März 2012 bzw. von Oktober 2012 bis März 2013 zur Verfügung gestellt werden. Die dafür erforderliche notwendige Flexibilität ist nur durch den kurzfristigen Einsatz von externem zusätzlichem Personal möglich.
Bislang wurde dafür geeignetes Personal aus der Verkehrsüberwachung eingesetzt. Diese in den vergangen Jahren bewährte Lösung ist im jetzt notwendigen Umfang vom Amt 32 aber nicht mehr leistbar. Sie würde zudem zu Lasten der Präsenz im ruhenden Verkehr und damit zu Lasten der Verkehrssicherheit gehen. Die dabei entstehenden Einnahmeausfälle könnten zudem nur zum Teil durch die zu erhebenden Gebühren für die Ausnahmegenehmigung kompensiert werden.
Parallel wird zusammen mit dem Haupt- und Personalamt versucht, geeignete Mitarbeiter/innen aus der Stadtverwaltung für diese Tätigkeit zu gewinnen. Erfahrungsgemäß wird sich dies aber nicht im erforderlichen Umfang realisieren lassen.
-
Für
Ausnahmegenehmigungen (Altfälle einschl. Ablehnungsentscheidungen) und das Beschwerdemanagement
wird die zum Stellenplan 2010 geschaffene 0,5-Stelle der Bes.Gr. A 10 (vgl. Ziffer 5 des Beschlussantrags) entsprechend ihrer Wertigkeit weiterhin eingesetzt.
Finanzielle Auswirkungen
Für die Jahre 2010 bis 2013 entstehen damit
Personalkosten
(einschl. Sach- und IuK-Kosten) in der Größenordnung von bis zu 1.715.500,--. Demgegenüber können Einnahmen von voraussichtlich 1.734.400,-- erzielt werden. Dies entspricht einer voraussichtlichen Überdeckung von insgesamt 18.900,--.
Die erforderlichen
Räumlichkeiten
können nur durch Verlagerung anderer Organisationseinheiten und umfangreiche Umbaumaßnahmen sowie die Inanspruchnahme zusätzlichen Büroraums bereitgestellt werden.
Beteiligte Stellen
Referat AK,
Referat WFB
Dr. Martin Schairer
Bürgermeister
Anlagen
2
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Ausnahmegenehmigungen (Anlage 1).doc
Anlage 2 ( Personalbedarf_Finanzielle Auswirkungen).doc