Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 180/2011
Stuttgart,
05/23/2011



Zuwendungen 2011 an Schulen in freier Trägerschaft



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich08.06.2011



Beschlußantrag:

1. Für die in Anlage 1 aufgeführten Allgemeinbildenden Schulen und Sonderschulen in freier Trägerschaft werden im Haushaltsjahr 2011 ohne Anerkennung einer Rechtspflicht Zuwendungen im Gesamtbetrag von 1.966.655 € bewilligt.

2. Für die Abendrealschule Stuttgart, das Abendgymnasium der Volkshochschule Stuttgart e.V. und das Abendgymnasium der C.G. Zimmermann GmbH Handelsschule Stuttgart – alle drei sind staatlich anerkannte Ersatzschulen im Bereich der Erwachsenenbildung – werden in Anlehnung an die Zuwendungspraxis für die unter Ziffer 1 genannten Schulen in freier Trägerschaft ebenfalls ohne Anerkennung einer Rechtspflicht Zuwendungen im Gesamtbetrag von 34.143 € bewilligt.



Begründung:


Die in Anlage 1 genannten, auf gemeinnütziger Grundlage arbeitenden Allgemeinbildenden Schulen und Sonderschulen in freier Trägerschaft sowie die Abendschulen erhalten – wie auch im Vorjahr – ohne Rechtsverpflichtung von der Stadt eine Zuwendung zu den laufenden sächlichen Kosten (Betriebskostenzuschuss). Nach §17 Abs. 6 Privatschulgesetz kann das Land die Gewährung staatlicher Zuschüsse davon abhängig machen, dass die Schule von der Gemeinde, in der sie sich befindet, einen angemessenen Beitrag erhält.

Die Zuwendungshöhe sowohl der als Ersatzschulen anerkannten oder genehmigten Allgemeinbildenden Schulen und Sonderschulen als auch der Abendrealschule und der Abendgymnasien orientiert sich an der Anzahl der Stuttgarter Schüler/-innen und an dem für die Schulart im Jahr 2002 geltenden Sachkostenbeitrag des Landes nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG).
Von der Stadt Stuttgart werden darüber hinaus finanzielle Förderungen für Schulen in freier Trägerschaft auch in Form ermäßigter Erbbauzinsen und ermäßigter Überlassungsentgelte geleistet. Im Jahr 2010 betrugen die mittelbaren Zuwendungen 623.219 Euro.


1. Allgemeinbildende Schulen und Sonderschulen
In den Jahren 1998 bis 2003 betrug der Zuwendungssatz 60% des maßgeblichen Sachkostenbeitrages des Vorjahres. Aufgrund des damaligen Haushaltssicherungskonzepts wurden ab 2003 die Fördersätze auf 60% der Sachkostenbeiträge nach dem Finanzausgleichgesetz (FAG) von 2002 gleich bleibend festgesetzt (GRDrs 156/2003).

Um die Finanzierungslücke im Schulhaushalt 2010/2011 im Bereich der Pflichtaufgaben zu decken, war eine Kürzung bei den freiwilligen Leistungen unumgänglich. Aus diesem Grund wurden die Zuschüsse an die Schulen in freier Trägerschaft ab 2010 um 15%-Punkte von bisher 60% auf 45% des Sachkostenbeitrages 2002 abgesenkt (vgl. GRDrs. 746/2009 und 1417/2009).

Für die Grundschüler bzw. die Klassen 1 bis 4 der Waldorfschulen wird der niedrigste Sachkostenbeitrag für weiterführende Schulen (analog Realschulen) angesetzt, da nach dem FAG keine Sachkostenbeiträge für Kinder an Grundschulen vorgesehen sind. Aus der Übersicht (Anlage 1) sind die auf dieser Grundlage errechneten Zuwendungsbeträge pro Schüler/-in und Schulart sowie die Zuschusssummen für die einzelnen Schulen ersichtlich.

Dietrich-Bonhoeffer-Schule und Albert-Schweitzer-Schule (Sonderschule für Erziehungshilfe in freier Trägerschaft
Seit dem Jahr 2001 gilt eine geänderte Entgeltregelung auf Grund eines Rahmenvertrags zu §78 f SGB VII bzgl. der Finanzierung der Schulen für Erziehungshilfe am Heim. Dieses System bedeutet für den Bereich der Schulen für Erziehungshilfe am Heim eine Abkehr vom Einheitspflegesatz pro Einrichtung und die Umstellung auf ein nach Leistungsbereichen differenziertes Entgeltsystem, das jedoch die Kosten für Erziehungshilfe und Schulbereich vermischt. Danach erhalten die privaten Schulen für Erziehungshilfe auf Antrag um die Schulentgelte erhöhte Beträge. Beide Schulen haben entsprechende Anträge gestellt.

Um nach außen hin deutlich zu machen, dass die Stadt- und Landkreise zu einer unbefristeten Übernahme der Schulkosten nicht bereit sind, hat der Städtetag Baden-Württemberg den Rahmenvertrag bezüglich der Schulen für Erziehungshilfe am Heim zunächst zum 31.12.2002 gekündigt. Gleichzeitig wurde den Jugendhilfeträgern empfohlen, zunächst weiterhin die vereinbarten Entgelte für die Schulen für Erziehungshilfe im Rahmen der Jugendhilfe zu übernehmen.

Vor der Schiedsstelle wurde einer der Anträge als Musterverfahren verhandelt. Es liegt noch immer keine abschließende Entscheidung vor.

Um die Zahlungsabwicklung zu vereinfachen und Überzahlung zu vermeiden, wurde vereinbart, dass das Schulverwaltungsamt dem Jugendamt den Zuschuss (702,90 € pro Schüler/Jahr) überträgt. Das Jugendamt stockt diesen Satz um den Betrag auf, der zur Erreichung der Entgelte nach der Rahmenvereinbarung fehlt.

Der Anteil des Schulverwaltungsamt beträgt für 203 Schüler (103 an der Albert-Schweitzer-Schule sowie 100 an der Dietrich-Bonhoeffer-Schule) 142.689 €.

Das bisherige Verfahren wird bis zum Inkrafttreten neuer Vereinbarungen weitergeführt.

Miete für die Nutzung von Schulräumen durch die Albert-Schweitzer-Schule an der GHS Ostheim und an der Hohensteinschule
Aufgrund der Ausweitung des Modellprojekts „Außenklassen von privaten Schulen für Erziehungshilfen“ hat die Albert-Schweitzer-Schule Außenklassen in der GWRS Ostheim und in der Hohensteinschule eingerichtet. Da die Schule bzw. deren Träger eine Zuwendung zu den laufenden Betriebskosten erhält, wäre eine gleichzeitige unentgeltliche Überlassung von Schulräumen eine Doppelförderung des gleichen Sachverhalts. Um jedoch zu verhindern, dass dem privaten Schulträger eine Finanzierungslücke entsteht, da eine Berücksichtigung der Mietkosten durch das Jugendamt bzw. die mit dem Jugendamt abgeschlossene Rahmenvereinbarung für den Bereich der Erziehungshilfe erst durch eine neu verhandelte Vereinbarung aufgefangen werden kann, wird der Zuschuss, den das Schulverwaltungsamt an das Jugendamt überträgt, wie im Vorjahr, um das Mietentgelt (ca. 27.000 € zuzüglich Betriebskosten pro Schuljahr) vermindert.


2. Abendrealschule und Abendgymnasien
Der Zuwendungssatz der Abendschulen wurde ab 1997 mit 15 % des für die jeweilige Schulart maßgeblichen Sachkostenbeitrages des Landes festgelegt. Entsprechend des Beschlusses des VA vom 25. Juni 2003 wurden die Fördersätze auf 15% des Satzes der Sachkostenbeiträge nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) von 2002 festgeschrieben.

Die Zuschüsse 2011 berechnen und verteilen sich wie folgt:
EinrichtungZuschuss je
Schüler/-in
Schüler
gesamt
Stuttgarter
Schüler/-innen
Gesamt-
zuschuss
Abendrealschule
80,40 €
179
100
8.040 €
Abendgymnasium
der VHS
87,30 €
603
286
24.968 €
Abendgymnasium der Zimmermann GmbH
Handelsschule
87,30 €
23
13
1.135 €
Gesamt
805
399
34.143 €
Zum Vergleich Vorjahr
845
433
37.050 €



Finanzielle Auswirkungen

Die Zuwendungssumme für die Allgemeinbildenden Schulen, die Sonderschulen und die Abendschulen in freier Trägerschaft in Höhe von 2.000.798 € werden im Ergebnishaushalt unter dem Kostenträger 40215003000 „Förderung von Schulen in anderer Trägerschaft“, Sachkonto 43180000 verbucht. Im Haushaltsplan 2011 sind 1.998.400 € veranschlagt. Der Fehlbetrag in Höhe von 2.398 € wird durch Budgetumbuchung innerhalb des Teilhaushalts 400 gedeckt.



Beteiligte Stellen

Referate WFB und SJG




Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

Anlage 1: Zuwendungsberechnung




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Anlage 1 zur GRDrs 2011.xls