Im Verfahren der Mitwirkung nach § 72 Abs. 5 Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg (LPVG Ba-Wü) wird entschieden:
Die Dienstposten für Beamtinnen und Beamte (Beamtenstellen) der Stadtverwaltung Stuttgart werden ab sofort nach der Analytischen Methode auf Basis des KGSt*-Bewertungsmodells 2009 bewertet.
* Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement Kurzfassung der Begründung: Ausführliche Begründung siehe Anlage 1 I. Ausgangssituation Mit der Personalvertretung (Gesamtpersonalrat Verwaltung und Personalrat Klinikum) konnte in der Umstellung der Stellenbewertungsmethode für Beamtenstellen (vom summarischen auf das analytische Verfahren) keine Einigung erzielt werden.
Die Personalvertretung lehnt die schrittweise Einführung der Analytischen Dienstpostenbewertung zur Bewertung von Beamtenstellen bei der Stadtverwaltung Stuttgart ab (vgl. Anlage 1).
Unter Einbeziehung sämtlicher Gesichtspunkte betrachtet die Verwaltung es für notwendig, ihre Beamtenstellen ab sofort nach dem Analytischen Verfahren auf Basis des KGSt-Modells 2009 zu bewerten, da dieses Verfahren am sachgerechtesten, zukunftsfähigsten und rechtssichersten ist. Außerdem kann den örtlichen Gegebenheiten in jeglicher Hinsicht Rechnung getragen werden. II. Ziele der Stellenbewertung Mit der Stellenbewertung wird der Stelleninhalt (nicht die Stelleninhaberin bzw. der Stelleninhaber) bewertet. Maßstab der Stellenbewertung sind die mit der Stelle verbundenen Anforderungen. Zur Ermittlung des Schwierigkeitsgrades der unterschiedlichen Anforderungen gibt es verschiedene Bewertungsverfahren. III. Pflicht zur Stellenbewertung Aus § 18 Bundesbesoldungsgesetz ergibt sich die Pflicht für jeden Dienstherrn, die von ihm eingerichteten Beamtenstellen zu bewerten. IV. Bewertungsverfahren Die Auswahl des Bewertungsverfahrens (summarisch oder analytisch) bleibt im Rahmen der vorgegebenen Bestimmungen dem Dienstherrn überlassen. V. Situation bei der LHS Stuttgart Die Bewertung der Beamtenstellen wurde bisher grundsätzlich nach einer summarischen Methode durchgeführt. Im Rahmen der Neustrukturierung des Jugendamtes (Ende der 90iger Jahre) hat sich der Gemeinderat dafür ausgesprochen, dass das in diesem Zusammenhang freigesetzte Einsparpotential infolge von Stellenabbau ggfs. für höhere Stellenbewertungen verwendet werden darf. In Erfüllung des gemeinderätlichen Auftrags wurden im Grundsatz sämtliche Stellen überprüft und das Ergebnis in einem Bewertungskonzept für das Jugendamt festgehalten. Jugendamt, örtlicher Personalrat des Jugendamts und Haupt- und Personalamt haben sich dabei für die pilothafte Anwendung der Analytischen Methode nach dem KGSt-Bewertungs-Modell 1982 entschieden. Anmerkungen: 1. Summarische Verfahren Summarische Bewertungsverfahren sind dadurch gekennzeichnet, dass die mit einer Stelle verbundenen Anforderungen insgesamt betrachtet und bewertet werden. 2. Analytische Verfahren Analytische Verfahren sind dadurch gekennzeichnet, dass die verschiedenen mit der Wahrnehmung einer Stelle verbundenen Anforderungen jede für sich erfasst und bewertet werden. Aus diesen Teilbewertungen wird in einem zweiten Schritt nach einer vorgegebenen Systematik und unter Einbeziehung des unterschiedlichen Gewichts der erfassten Anforderungen die Gesamtbewertung entwickelt. Eine nähere Beschreibung der beiden Bewertungsverfahren ist Anlage 2 zu entnehmen. VI. Einführung des Analytischen Bewertungsverfahrens auf Basis des KGSt-Bewertungsmodells 2009 bei der LHS Stuttgart Die Verwaltung sieht das Analytische Verfahren auf Basis des KGSt-Bewertungs-modells 2009 unter Abwägung aller Vor- und Nachteile, insbesondere im Blick auf die Aktualität der Bewertungsempfehlungen der KGSt, als das zukunftsfähigste Verfahren für die Stadt Stuttgart. Nachfolgende 5 Punkte sprechen dafür: 1. Das Analytische Verfahren bietet gegenüber dem summarischen Verfahren folgende Vorteile: · die Bewertung wird den verschiedenen Anforderungen einer Stelle gerechter, · das Bewertungsergebnis ist transparenter, · die Bewertungen sind nachprüfbarer und untereinander vergleichbarer, · durch die differenzierte Vorgehensweise ist eine größere Akzeptanz sowohl bei den Ämtern und Eigenbetrieben der Stadtverwaltung als auch bei den Stelleninhaberinnen und Stelleninhabern zu erwarten, · die Bewertungen sind bei Aufgaben- und Organisationsänderungen schneller fortschreibungsfähig. 2. Verbesserung des Personalmanagements der Stadtverwaltung Stuttgart Die Vorteile des Analytischen Verfahrens leisten aufgrund der größeren Transparenz in der Bewertungsmethodik im Sinne der Mitarbeiterorientierung auch einen Beitrag zur Verbesserung des Personalmanagements. 3. Positive Erfahrungen des Jugendamts Stuttgart mit dem pilothaft angewandten Analytischen Verfahren Nach Aussagen des Jugendamts ist mit dem im Jahr 2001 für das Amt erarbeiteten Bewertungskonzept ein hohes Maß an „Bewertungsgerechtigkeit“ für die Mitarbeiter/-innen des Jugendamtes erreicht worden. Insbesondere wird vom Amt hervorgehoben, dass · Fragen von Mitarbeiter(n)-/innen zur Bewertung mit Hilfe des Bewertungskonzepts nachvollziehbarer beantwortet werden konnten, · eine stadtweit eingeführte Analytische Methode allgemein positiv beurteilt werden wird, da durch die Bewertungen bei den einzelnen Merkmalen ersichtlich wird, welche Anforderungen für eine Bewerberin bzw. für einen Bewerber auf einer anderen Stelle gestellt werden. 4. Städtevergleich Lt. KGSt zeigen die Umfrageergebnisse, dass ca. 80 % der Städte und Landkreise das Analytische Verfahren nach dem KGSt-Bewertungsmodell anwenden. Eine Beibehaltung des bisherigen summarischen Verfahrens würde die Stadt Stuttgart im interkommunalen Vergleich sukzessive ausschließen. Dies wäre von erheblichem Nachteil, da gerade im Hinblick auf Effizienz und Qualität der Dienstleistung Benchmarking ein vorrangiges Instrument zur Modernisierung der öffentlichen Verwaltung ist. 5. KGSt-Bewertungsmodell 2009 Die Bewertung der Beamtenstellen der Stadtverwaltung wird auch künftig nach den örtlichen Gegebenheiten erfolgen. Das Gutachten der KGSt ersetzt nicht die örtliche Bewertung, sondern die im Gutachten enthaltenen Empfehlungen sollen die örtliche Bewertung erleichtern und zu einer möglichst einheitlichen Anwendung des Bewertungsrechts in der Stadtverwaltung beitragen. VII. Vorgehen zur Einführung des Analytischen Bewertungsverfahrens 1. Aufbau des Bewertungsgefüges Bei der Einführung der neuen Bewertungsmethode stellen die Amts- und Eigenbetriebsleitungen einen oberen Markierungspunkt bei der Erstellung des Bewertungskonzepts für die Stadtverwaltung dar. An diese Stellen werden die höchsten Anforderungen gestellt, sie legen somit die obere Begrenzung des Konzepts fest. Die Feststellung des Bewertungsergebnisses kann aus dem beigefügten Erläuterungsbogen (vgl. Anlage 3) entnommen werden. 2. Änderung der Bewertungsmethodik / Verwaltungsaufwand Die Bewertung aller Beamtenstellen soll, um den Personalaufwand bei den Fachämtern und Eigenbetrieben möglichst gering zu halten, nicht als flächendeckendes Projekt, sondern nach einem noch zu entwickelnden Zeitplan in einzelnen Schritten erfolgen. Bei der Fortschreibung des Bewertungsgutachtens der KGSt wurde vom Projektleiter (Hauptgutachter a.D. der KGSt) mehrfach klargestellt, dass ein solches Vorgehen in Großstadtverwaltungen mit mehreren tausend Beamtenstellen rechtlich zulässig ist und zur Bewältigung des mit der Bewertung verbundenen Arbeitsaufwands zweckmäßig sein kann. Ein methodischer Fehler läge dann nicht vor, wenn Primärziel der Verwaltung eine flächendeckende Umstellung auf das neue Verfahren ist. Gerade dies ist die Absicht der Stadtverwaltung. Die Stellungnahmen des Referats AK vom 22.12.2010 und 20.04.2011 zu der ablehnenden Haltung der Personalvertretung sind aus den Anlagen 4 und 5 zu entnehmen. VIII. Zusammenfassung Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Stadtverwaltung in der Einführung des Analytischen Bewertungsverfahrens eine bessere Möglichkeit sieht, die Bewertungen der einzelnen Stellen untereinander abstimmen zu können. Außerdem bietet sich gegenüber dem bisherigen Verfahren die Chance, ein insgesamt schlüssigeres, transparenteres und nachvollziehbareres Bewertungsgefüge aller Beamtenstellen zu erreichen. Letzteres bewirkt, dass die mit Hilfe dieses Verfahrens erlangten Bewertungen allgemein anerkannt werden. Nur so kann ein in sich stimmiges Bewertungsgefüge auch langfristig aufrecht erhalten werden. Obwohl die Verwaltung selbst das Bewertungsverfahren festlegen kann (vgl. IV), wirkt die Personalvertretung bei den Grundsätzen der Arbeits- oder Dienstpostenbewertung mit (vgl. § 80 Abs. 1, Ziffer 12 LPVG Ba-Wü). In der Änderung des Bewertungsverfahrens ist die Mitwirkung begründet. Trotz der mehrfach in verschiedenen Gesprächsrunden dargestellten Vorteile des neuen Verfahrens und der positiven Darstellung der Erfahrungen des Jugendamtes mit der pilothaft angewandten Analytischen Bewertungsmethodik bleibt die Personalvertretung weiterhin bei ihrer ablehnenden Haltung. Finanzielle Auswirkungen keine Beteiligte Stellen Vorliegende Anträge/Anfragen keine Dr. Wolfgang Schuster Anlagen Anlage 1: Stellungnahme der Personalvertretung (Gesamtpersonalrat Verwaltung und Personalrat Klinikum) vom 21.04.2011 Anlage 2: Nähere Beschreibung der beiden Bewertungsverfahren Anlage 3: Erläuterungsbogen zur Ermittlung des Bewertungsergebnisses Anlage 4: Stellungnahme des Referats AK vom 22.12.2010 zu den ablehnenden Argumenten der Personalvertretung Anlage 5: Stellungnahme des Referats AK vom 20.04.2011 zu den ablehnenden Argumenten der Personalvertretung >> Anlagen wurden aus Datenschutzgründen gelöscht zum Seitenanfang