1935_500 | Baustaffelplan mit Ortsbausatzung |
1935_020 | Faberstraße Gaisburg |
1935_031 | Traubergstraße beim Gablenberger Weg |
1935_034 | Werastraße/Landhausstraße |
1935_035 | Heinrich-Baumann-Straße |
1935_041 | Albert-Schäffle-Straße/Gablenberger Weg/Metzlerweg Gablenberg |
1935_043 | Gew. Fuchsrain/Sauhalde/Buchwald/Landaisen Gablenberg |
1935_056 | Bergstraße Gablenberg |
1935_062 | Gerokstraße/Grüneisenstraße |
1936_025 | Gebiet Klingenbach Gaisburg |
1936_026 | Straußweg/Rößlinweg |
1936_037 | Richard-Wagner-Straße/Pischekstraße/Steingrübenweg |
1936_039 | Ginsterstaffel Gablenberg |
1936_056 | Im Bruckenschlegel Gaisburg |
1936_072 | Höscheleweg/Schwarenbergstraße/Bronnäcker |
1936_084 | Hackstraße/Parkstraße |
1936_085 | Fraasstraße |
1936_086 | Stälinweg |
1936_089 | Neckarstraße/Heinrich-Baumann-Straße/Cannstatter Straße |
1936_090 | Plankstraße/Farrenstraße/Marquardtstraße Gablenberg |
1937_008 | Talstraße/Klingenstraße |
1937_012 | Roßberg-/Wagenburg-/Lembergstraße |
1937_033 | Plettenbergsiedlung Gaisburg |
1937_035 | Schönbühl-/Ostend-/Stromberg-/Kniebisstraße |
1937_036 | Wasserbergweg |
1937_041 | Ameisenbergstraße |
1937_042 | Bergstraße Gablenberg |
1937_043 | Klingen-/Gaishämmer-/Bergstraße Gablenberg |
1937_061 | Baustaffelplan Rohracker |
1937_069 | Im Buchwald Gablenberg |
1937_077 | Im Schellenkönig zw. Stafflenberg- u. Richard-Wagner-Straße |
1938_026 | Asperg-/Schwarenberg-/Bussenstraße |
1938_027 | Heidehofstraße zw. Planckstraße u. Straußweg |
1938_033 | Gröberstraße |
1938_037 | Hornbergstraße/Nonnenwaldstraße/Im Bruckenschlegel Gaisburg |
1938_038 | Schurwaldstraße/Hornbergstraße Gaisburg |
1938_041 | Bergstraße Gablenberg |
1938_054 | Schurwald-/Landhaus-/Steinbruchstraße/Wasserbergweg Gaisburg |
1938_058 | Sonnenberg-/Richard-Wagner-/Stafflenbergstraße/Steingrübenweg |
1938_066 | Gablenberger Weg |
1939_023 | Silberweg |
1939_026 | Im Buchwald/Ginsterweg/Anemonenweg |
1939_028 | Talstraße/Klingenstraße |
1939_029 | Gablenberger Hauptstraße |
1939_044 | Hack-/Heinrich-Baumann-/Landhausstraße |
1939_045 | Neckarstraße beim Arbeitsamt |
1940_003 | Heubergstraße/Albuchweg |
1940_014 | Payerstraße/Steingrübenweg |
1942_007 | Gänswaldweg/Stälinweg |
1963_139 | Drackenstein-/Klippeneckstraße Ost |
1964_115 | Stafflenberg-/Gerokstraße (Altenheim) Ost |
1965_016 | Hoffmannweg Ost |
1965_022 | Schönbühlstraße (Raichbergschule) Ost |
1965_075 | Im Schellenkönig 56 Ost |
1965_086 | Stafflenberg-/Gerokstraße (Diakonische Akademie) Ost |
1965_101 | Im Fuchsrain Ost |
1965_113 | Am Klingenbach Ost |
1966_017 | Steinbruchstraße Ost |
1966_050 | Stöckachstraße/Hackstraße Ost |
1967_027 | Ecklenstraße Ost |
1968_004 | Schlüsselwiesen Ost |
1968_016 | Spemannstraße Ost |
1968_030 | Heidehofstraße Ost |
1968_042 | Neue Straße/Ginsterweg Ost |
1969_012 | Gerokstraße Mitte |
1969_023 | Pischekstraße Süd |
1969_037 | Am Hohengeren Ost |
1969_050 | Gänsheide/Payerstraße Ost |
1969_056 | Neue Straße/Anna-Blos-Weg/Ginsterstaffel Gablenberg |
1970_012 | Cannstatter Straße/Heilmannstraße Ost |
1970_030 | Haußmannstraße Ost |
1970_041 | Gänswaldweg Ost |
1971_046 | Gänseheidestraße/Gerokstraße Ost |
1971_057 | Gablenberger Hauptstraße/Klingenstraße Gablenberg |
1972_020 | Hack-/Schwarenbergstraße Ost |
1972_026_bl1 | Schwanenplatz Cannstatt Plan 1 |
1972_026_bl2 | Schwanenplatz Cannstatt Plan 2 |
1972_034 | Talstraße/Leo-Vetter-Straße Ost |
1973_017_bl1 | Pischekstraße Ost Plan 442.52 |
1973_017_bl2 | Pischekstraße Ost Plan 442.53 |
1973_017_bl3 | Pischekstraße Ost Plan 443.52 |
1973_033 | Gablenberger Weg |
1973_036 | Gablenberger Hauptstraße/Schlößlestraße Gablenberg |
1975_010 | Jägerhalde Wangen |
1975_014 | Uhlandshöhe/Haussmann-Straße |
1976_010_bl1 | Frauenkopf Plan 1 |
1976_010_bl2 | Frauenkopf Plan 2 |
1977_008 | Gerok-/Wagenburgstraße (Jugendhaus) Ost |
1977_023 | Gerok-/Heidehofstraße Ost |
1978_021 | Grüneisenstraße Ost |
1983_013 | Berg-/Klingenstraße Gablenberg |
1984_015 | Gablenberger Hauptstraße/Wunnensteinstraße Gablenberg |
1990_006_bl1 | Cannstatter Straße/Poststraße Plan 1 S-Ost |
1990_006_bl2 | Cannstatter Straße/Poststraße Plan 2 S-Ost |
1990_006_bl3 | Cannstatter Straße/Poststraße Plan 3 S-Ost |
1990_006_bl4 | Cannstatter Straße/Poststraße Plan 4 S-Ost |
1993_005 | Steinbruchstraße S-Ost (Stgt 870) - 033.7, 033.8 |
1996_015 | Libanon-/ Schwarenbergstraße Ost |
1998_009 | Wilhelm-Camerer-Straße/Kuhnstraße Ost |
1999_009 | Hack-/Schwarenbergstraße Ost |
1999_011 | Unteres Klingenbachtal, S-Ost |
2000_007 | Tal-/Schönbühlstraße Ost |
2003_004 | Heidehofstraße/Straußweg Stgt. |
2003_013 | Gröberstraße 20/22 Stuttgart |
2004_022 | Am Klingenbach/Schönbühlstraße |
2005_007 | Obere Straße/Karl-Schurz-Straße, (Areal Frauenklinik) Stgt 172 |
2005_008 | Heubergstraße Stgt 134 |
2005_010 | Hack-/Abelsbergstraße (Kulturpark Berg) Stgt 180 |
2005_011 | Zentrum Ostendplatz Stgt 846 |
2005_020 | Gablenberger Hauptstr./Faullederstraße (Discountmarkt) Stgt. 179 |
2006_002 | Poststraße (ehem. Baur-Gelände) Stgt 187 |
2006_018 | Nißlestraße Stgt 141 |
2006_030 | Ulmer-/Neckarwiesenstraße STGT 888 |
2007_007 | Kuhn-/Villastraße (SWR) Stuttgart 200 |
2008_002 | Gänsheide-/Grüneisenstraße (ehem. Veronikaklinik) Stgt. 208 |
2009_005 | Landhaus-/Schwarenbergstraße (Sporthalle Schulzentrum |
 | Ostheim) Stgt. 203 |
2009_009 | Rotenberg-/Raitelsbergstraße (Bau- und Wohnungsverein |
 | Stuttgart) Stgt 212 |
2010_012 | Ulmer Straße (ehem. Schlachthofareal) Stgt 199.1 |
2010_013 | Haußmann-/Talstraße (Stgt 227) |
Schutzgut | Fachgesetz / Richtlinie |
I. Mensch | Baugesetzbuch, Bundesimmissionsschutzgesetz inkl. Verordnungen, TA Lärm 1998, DIN 18005, Lärmminderungsplan, Geruchsimmissionsrichtlinie, VDI-Richtlinie, Bundesnaturschutzgesetz |
II. Tiere und Pflanzen | Bundesnaturschutzgesetz/Naturschutzgesetz, Baugesetzbuch, FFH-RL, VogelSchRL |
III. Boden | Bundesbodenschutzgesetz inkl. Bundesbodenschutzverordnung, Baugesetzbuch |
IV. Wasser | Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz Baden-Württemberg inkl. Verordnungen, Baugesetzbuch |
V. Luft | Bundesimmissionsschutzgesetz inkl. Verordnungen, TA Luft, Baugesetzbuch |
VI. Klima | Naturschutzgesetz Baden-Württemberg , Baugesetzbuch/
Klimaatlas |
VII. Landschaft | Bundesnaturschutzgesetz/Naturschutzgesetz Baden-Württemberg, Baugesetzbuch, Biotopkataster |
VIII. Kultur- und Sachgüter | Baugesetzbuch, Bundesnaturschutzgesetz, Denkmalschutzgesetz |
Behörde / Träger öffentlicher Belange | Stellungnahme | Stellungnahme der Verwaltung | Berücksichtigt |
 | Ja | nein |
Verschönerungsverein Stuttgart e. V. | „Der Verschönerungsverein begrüßt die vorgesehenen Regelungen und Steuerungsmaßnahmen. Das vorgesehene neue Planungsrecht möge dann auch im Vollzug konsequent eingehalten und umgesetzt werden.
Beabsichtigte oder eingeleitete Planungen oder Maßnahmen sowie Informationen, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebiets bedeutsam sein könnten, liegen dem Verschönerungsverein nicht vor.
Wir bitten, im weiteren Verfahren des Bebauungsplanverfahrens die weitere Beteiligung des VSV am Verfahren vorzusehen“. | Zur Kenntnis genommen | X |  |
Amt für Umweltschutz | „Gegen den Bebauungsplan bestehen keine Bedenken.
Hinweise und Anregungen werden nicht geltend gemacht. Die Einschätzungen in der Checkliste Umweltprüfung werden geteilt“. | Zur Kenntnis genommen | X |  |
DB Services Immobilien GmbH | „Mit Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart, vom 19.08.2005 - 59160 PAP-PS21-PFA 1.2 (Fildertunnel) - wurde der Bau der Eisenbahnbetriebsanlage „Fildertunnel“ planfestgestellt. Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass mit Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart vom 16.05.2007 - 59160 Pap-PS21-PFA 1.6a (Zuführung Ober- und Untertürkheim) der Bau der Eisenbahnbetriebsanlage „Zuführung Ober- und Untertürkheim“ planfestgestellt ist.
Aufgrund dessen besteht eine gesetzliche Veränderungssperre nach § 19 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG). Hiernach dürfen auf den von der Planfeststellung betroffenen Flächen bis zu ihrer Inanspruchnahme „wesentlich wertsteigernde oder die geplanten Baumaßnahmen erheblich erschwerende Veränderungen“ nicht vorgenommen werden (Veränderungssperre).
Der o. g. Bebauungsplan bezieht sich ausschließlich auf Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung hinsichtlich Vergnügungseinrichtungen und anderer Nutzungen (z .B. Wettbüros, Bordelle und bordellartige Betriebe). Die Belange der Planfeststellungsabschnitte 1.2 und 1.6a sind daher nicht betroffen.
Jedoch können vom Bau und Betrieb des Fildertunnels und der Zuführung Ober-/ Untertürkheim Immissionen in Form von Erschütterungen und sekundärem Luftschall ausgehen, welche in den Einrichtungen wahrnehmbar sein können und möglicherweise von den Betreibern als nachteilig empfunden werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass immissionsschutzrechtliche Ansprüche der Bauherren und der Nutzer insoweit ausgeschlossen sind, da die Festsetzung der Nutzung erst jetzt - also lange nach Offenlage der Planfeststellungsunterlagen im PFA 1.2 und 1.6a - zur Genehmigung beantragt werden.
Es wäre sachgerecht, einen Hinweis auf die Immissionssituation in den Bebauungsplan aufzunehmen.
Weiterhin beachten Sie bitte:
Bei Baumaßnahmen im Umfeld von Bahnlinien ist die Deutsche Bahn AG als Angrenzer rechtzeitig zu beteiligen.
Kabel und Leitungen können auch außerhalb von DB-eigenem Gelände verlegt sein. Rechtzeitig vor Beginn von Maßnahmen ist daher eine Kabel- und Leitungsprüfung durchzuführen.
Wir bitten Sie, uns die Abwägungsergebnisse zu gegebener Zeit zuzusenden.“ | Im Bebauungsplan werden keine weiteren Baumöglichkeiten geschaffen, sondern ausschließlich die vorhandenen Baugebiete bzgl. der festgesetzten Art der Nutzung eingeschränkt. Daher ist es nicht erforderlich, einen Hinweis auf die Immissionssituation in den Bebauungsplan aufzunehmen. |  | X |
Deutsche Telekom AG T-Com Technische In-frastruktur | „Im Plangebiet befinden sich bereits Telekommunikationslinien der Telekom, wir bitten darauf Rücksicht zu nehmen. Des Weiteren bitten wir, uns über Beginn und Ablauf evtl. Baumaßnahmen so früh wie möglich, mindestens 16 Kalenderwochen vor Baubeginn, schriftlich zu informieren, damit wir unsere Maßnahmen mit Ihnen und den anderen Versorgungsunternehmen rechtzeitig koordinieren können. Diesbezügliche Informationen richten Sie an unsere örtliche zuständige PTI“. | Zur Kenntnis genommen | X |  |
Eisenbahn-Bundesamt | „Von Seiten des Eisenbahn-Bundesamtes bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen „Stuttgart, Bebauungsplan Vergnügungseinrichtungen und andere in Stuttgart-Ost“. Falls noch nicht geschehen, bitte ich Sie die DB Services Immobilien GmbH, Bahnhofstraße 5 in 76137 Karlsruhe am Verfahren zu beteiligen“. | Die DB Services Immobilien GmbH wurde am Verfahren beteiligt. | X |  |
EnBW Regional AG | „Im Bereich des Plangebietes befinden sich Gas-, Wasser-, Fernwärme- und Stromanlagen, die der örtlichen bzw.
überörtlichen Versorgung dienen und sich im öffentlichen bzw. nichtöffentlichen Straßenraum sowie teilweise auf Privatgrund befinden.
Um die im B-Plan vorgesehenen Ziele und Zwecke zu erreichen, sind unsere Leitungsanlagen nicht relevant.
Gegen den Bebauungsplanentwurf bestehen keine Einwände.
Eine weitere Beteiligung am Verfahren ist nicht notwendig“.
| Zur Kenntnis genommen | X |  |
Gesundheitsamt | „Keine Einwände.
Eine weitere Beteiligung am Verfahren ist entbehrlich“. | Zur Kenntnis genommen | X |  |
Hafen Stuttgart GmbH | „Bezüglich des o. g. Bebauungsplans bestehen seitens der Hafen Stuttgart GmbH keine Einwände. Die Notwendigkeit einer Beteiligung am weiteren Verfahren wird nicht gesehen“. | Zur Kenntnis genommen | X |  |
Handwerks-
kammer
Stuttgart | „Weder zu diesem Bebauungsplan noch zum Umfang und Detaillierungsgrad einer evtl. erforderlichen Umweltprüfung haben wir Bedenken oder Anregungen“. | Zur Kenntnis genommen | X |  |
Industrie- und Handelskammer (IHK) | Keine Stellungnahme abgegeben | - | X |  |
Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg | Keine Stellungnahme abgegeben | - | X |  |
Landesbevoll-
mächtigter für Bahnaufsicht (LEA) | Keine Stellungnahme abgegeben | - | X |  |
Naturschutzbeauftragter
Stuttgart | Keine Stellungnahme abgegeben | - | X |  |
Regierungspräsidium Freiburg | „Durch die vorgelegte Planung sind vom Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau im Rahmen der Anhörung als Träger öffentlicher Belange zu vertretende geowissenschaftliche Belange nicht betroffen“. | Zur Kenntnis genommen | X |  |
Regierungs-
präsidium Stuttgart | „Aus raumordnerischer Sicht bestehen gegen die Planung keine Bedenken.
Gemäß § 26 Abs. 3 LplG wird gebeten, dem Regierungspräsidium eine Mehrfertigung des Planes nach der Genehmigung oder Erlangen der Verbindlichkeit zur Aufnahme in das Raumordnungskataster im Originalmaßstab und wenn möglich in digitaler Form zugehen zu lassen.
Hinweis:
Abteilung 5 - Umwelt - und Referat 86 - Denkmalpflege - melden Fehlanzeige“. | Zur Kenntnis genommen | X |  |
Stuttgarter Straßenbahnen AG | Keine Stellungnahme abgegeben | - | X |  |
Südwest-rundfunk | Keine Stellungnahme abgegeben | - | X |  |
Verband Region Stuttgart | „Der Planung stehen keine Ziele des Regionalplans entgegen.
Wir bitten, uns weiterhin am Verfahren zu beteiligen“. | Zur Kenntnis genommen | X |  |
Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart GmbH | „Gegen die o. g. Bebauungsplan-Aufstellung haben wir keine Einwände. Unsere Belange sind nicht berührt“. | Zur Kenntnis genommen | X |  |
Wasser- und Schifffahrtsamt Stuttgart | „Das Wasser- und Schifffahrtsamt Stuttgart hat bei Ihrem Bebauungsplan im Grundsatz nichts zu beanstanden.
Eine weitere Beteiligung des Wasser- und Schifffahrtamtes Stuttgart ist nicht erforderlich“. | Zur Kenntnis genommen | X |  |
Behörde / Träger öffentlicher Belange | Stellungnahme | Stellungnahme der Verwaltung | Berücksichtigt |
 | Ja | nein |
Verschönerungsverein Stuttgart e. V. | Keine Stellungnahme abgegeben | - | X |  |
Amt für
Umweltschutz | „Gegen den Bebauungsplan bestehen keine Bedenken“. | Zur Kenntnis genommen | X |  |
DB Services Immobilien GmbH | „Mit Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart, vom 19.08.2005 - 59160 PAP-PS21-PFA 1.2 (Fildertunnel) - wurde der Bau der Eisenbahnbetriebsanlage „Fildertunnel“ planfestgestellt. Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass mit Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart, vom 16.05.2007 - 59160 Pap-PS21-PFA 1.6a (Zuführung Ober- und Untertürkheim) der Bau der Eisenbahnbetriebsanlage „Zuführung Ober- und Untertürkheim“ planfestgestellt ist.
Aufgrund dessen besteht eine gesetzliche Veränderungssperre nach § 19 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG). Hiernach dürfen auf den von der Planfeststellung betroffenen Flächen bis zu ihrer Inanspruchnahme „wesentlich wertsteigernde oder die geplanten Baumaßnahmen erheblich erschwerende Veränderungen“ nicht vorgenommen werden (Veränderungssperre).
Der o. g. Bebauungsplan bezieht sich ausschließlich auf Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung hinsichtlich Vergnügungseinrichtungen und anderer Nutzungen (z.B. Wettbüros, Bordelle und bordellartige Betriebe). Die Belange der Planfeststellungsabschnitte 1.2 und 1.6a sind daher nicht betroffen.
Jedoch können vom Bau und Betrieb des Fildertunnels und der Zuführung Ober-/ Untertürkheim Immissionen in Form von Erschütterungen und sekundärem Luftschall ausgehen, welche in den Einrichtungen wahrnehmbar sein können und möglicherweise von den Betreibern als nachteilig empfunden werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass immissionsschutzrechtliche Ansprüche der Bauherren und der Nutzer insoweit ausgeschlossen sind, da die Festsetzung der Nutzung erst jetzt - also lange nach Offenlage der Planfeststellungsunterlagen im PFA 1.2 und 1.6a - zur Genehmigung beantragt werden.
Es wäre sachgerecht, einen Hinweis auf die Immissionssituation in den Bebauungsplan aufzunehmen.
Weiterhin beachten Sie bitte:
Bei Baumaßnahmen im Umfeld von Bahnlinien ist die Deutsche Bahn AG als Angrenzer rechtzeitig zu beteiligen.
Kabel und Leitungen können auch außerhalb von DB-eigenem Gelände verlegt sein. Rechtzeitig vor Beginn von Maßnahmen ist daher eine Kabel- und Leitungsprüfung durchzuführen.
Wir bitten Sie, uns die Abwägungsergebnisse zu gegebener Zeit zuzusenden“. | Im Bebauungsplan werden keine weiteren Baumöglichkeiten geschaffen, sondern ausschließlich die vorhandenen Baugebiete bzgl. der festgesetzten Art der Nutzung eingeschränkt. Daher ist es nicht erforderlich, einen Hinweis auf die Immissionssituation in den Bebauungsplan aufzunehmen.
|  | X |
Deutsche Telekom AG T-Com Technische
Infrastruktur | Keine Stellungnahme abgegeben | - | X |  |
Eisenbahn-Bundesamt | „Von Seiten des Eisenbahn-Bundesamtes bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen den Bebauungsplan Vergnügungseinrichtungen und andere Einrichtungen im Stadtbezirk Stuttgart-Ost (Stgt 265.2).
Für weitere Einzelheiten setzten Sie sich bitte mit der Deutschen Bahn AG, DB Immobilien, Region Südwest, Bahnhofstraße 5 in 76137 Karlsruhe in Verbindung“. | Die DB Services Immobilien GmbH wurde am Verfahren beteiligt. | X |  |
Handwerkskammer
Stuttgart | „Nach wie vor haben wir weder zu diesem Bebauungsplan noch zum Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung Bedenken oder Anregungen“. | Zur Kenntnis genommen | X |  |
Industrie- und Handels-kammer (IHK) | „Die IHK Region Stuttgart unterstützt die Vergnügungsstätten-Konzeption und den der Umsetzung dienenden Bebauungsplan für den Stuttgarter Osten. Insbesondere werden auch die Regelungen für die Bestandsbetriebe (erweiterter Bestandsschutz unter Ausschluss von Erweiterungen) gutgeheißen“. | Zur Kenntnis genommen | X |  |
Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg | Keine Stellungnahme abgegeben | - | X |  |
Landesbevollmächtigter für Bahnaufsicht (LEA) | „Die Landeseisenbahnaufsicht (LEA) sieht nicht das Erfordernis in diesem Planungsstadium eine Stellungnahme in eisenbahntechnischer Hinsicht abgeben zu müssen, denn wir gehen davon aus, dass Sie evtl. betroffene Eisenbahninfrastrukturunternehmen ebenfalls beteiligen, die aufgefordert sind die Interessen ihrer Eisenbahn wahrzunehmen.
Es ist deshalb auch nicht notwendig, dass Sie uns innerhalb dieses Verfahrens weiter beteiligen.
Erst in einem konkreten eisenbahnrechtlichen Genehmigungsverfahrens (i. a. Planfeststellung nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG)) ist eine Verfahrensbeteiligung der LEA als Träger öffentlicher Belange zwingend“.
| Zur Kenntnis genommen | X |  |
Naturschutzbeauftragter Stuttgart | Keine Stellungnahme abgegeben | - | X |  |
Regierungspräsidium Stuttgart | „Aus raumordnerischer Sicht bestehen gegen die Planung keine Bedenken.
Gemäß § 26 Abs. 3 LplG wird gebeten, dem Regierungspräsidium eine Mehrfertigung des Planes nach der Genehmigung oder Erlangung der Verbindlichkeit zur Aufnahme in das Raumordnungskataster im Originalmaßstab und wenn möglich in digitaler Form zugehen zu lassen.
Hinweis: Abteilung 8 – Landesamt für Denkmalpflege – meldet Fehlanzeige“. | Zur Kenntnis genommen | X |  |
Stuttgarter Straßenbahnen AG | Keine Stellungnahme abgegeben | - | X |  |
Südwest-rundfunk | Keine Stellungnahme abgegeben | - | X |  |
Verband Region Stuttgart | „Der Planung stehen keine regionalplanerischen Ziele entgegen.
Wir bitten, uns über das Inkrafttreten des Bebauungsplans zu informieren“. | Zur Kenntnis genommen | X |  |
Stadtwerke Stuttgart GmbH | „Die Stadtwerke Stuttgart sind hier thematisch nicht betroffen, da wir ein neuer Anbieter für ökologisch erzeugten Strom und umweltfreundlichem Biogas sind. Aktuell befinden wir uns zusätzlich noch im Konzessionsverfahren der Landeshauptstadt Stuttgart für das Strom-, Gas- und Fernwärmenetz, welches aktuell noch die EnBW hält.
Interessant wäre dies erst, wenn es um die umweltfreundliche Strom- und Gasversorgung der entstandenen Gebäude geht“. | Zur Kenntnis genommen | X |  |