Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Referat Recht/Sicherheit und Ordnung
Referat Städtebau und Umwelt

Gz: T/RSO/StU
GRDrs 134/2010
Stuttgart,
03/15/2010



Parken in S-West
Einführungs- und Baubeschluss




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
23.03.2010
24.03.2010
25.03.2010



Beschlußantrag:

1. Der Einführung einer flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung in S-West in dem im Lageplan zur Gebietseinteilung festgelegten Straßenraum (Anlage 2) wird zugestimmt.

2.1 Der Beschaffung der Parkscheinautomaten, der Beschilderung und Markierung gemäß der Kostenschätzung des Tiefbauamtes vom 23.02.2010 (Anlage 1) in Höhe von 2.568.500 € (zzgl. aktivierungsfähige Eigenleistungen in Höhe von voraussichtlich 77.000 €, gesamt: 2.645.500 €) wird zugestimmt.

2.2 Die Auszahlungen in Höhe von 2.568.500 € werden im Finanzhaushalt 2010 beim Projekt – Nr. 7.666003 - Parkscheinautomaten PRM West - gedeckt:

3. Die Verwaltung wird ermächtigt, innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens von 1.880.000 € für die Beschaffung der Parkscheinautomaten, die erforderlichen Lieferleistungen auszuschreiben und ohne erneute Befassung der Gremien zu beauftragen.


Begründung:


Mit der GRDrs 257/2009 wurde über das Konzept zur Einführung des Parkraummanagements in S-West ausführlich berichtet. In den Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2010/11 wurden die erforderlichen Mittel zur Umsetzung bereitgestellt.

Bei der Weiterführung der Planung haben sich gegenüber dem letzten Stand Veränderungen ergeben, über die hier im Einzelnen berichtet wird.


Einteilung der Teilgebiete

Die Gebietseinteilung wurde gegenüber der GRDrs 257/2009 geändert, um zu gewährleisten, dass die Teilgebiete entsprechend der Verwaltungsvorschrift zur StVO kleiner als 1000 m sind.

Der Bezirksbeirat West hat der Einteilung im Grundsatz zugestimmt. Einzelne Veränderungswünsche konnten nicht übernommen werden, da sonst die Gebiete größer als 1000 m würden.

Die Gebietsaufteilung in die 8 Teilgebiete W1 bis W8 ist in der Anlage2 dargestellt.


Parkregelung für Kurzzeitparkplätze

Die heute im Bewirtschaftungsgebiet ca. 425 Kurzzeitparkplätze bleiben erhalten und sind weiterhin auf 2 Stunden Parkzeit begrenzt. Auf den übrigen Parkplätzen ist die Parkdauer nicht begrenzt.

Auf den Kurzzeitparkplätzen im Gebiet muss werktags von 8-22 Uhr ein Parkschein gelöst werden. Das gilt auch für Inhaber eines Bewohnerparkausweises. Nur außerhalb dieser Zeiten ist das Parken für alle kostenlos und zeitlich unbegrenzt.

Im Gegensatz zum ursprünglichen Konzept, soll es vorerst keine Ausnahme für Bewohner in Bezug auf die Kurzzeitparkplätze geben, um die Regelung so verständlich wie möglich zu halten und den Beschilderungsaufwand zu beschränken.

Auf den übrigen Parkplätzen kann mit Bewohnerparkausweis kostenlos geparkt werden. Ohne Bewohnerparkausweis muss werktags von 8-22 Uhr ein Parkschein gelöst werden.


Parkgebühren

Die Parkgebühren für alle Parkplätze entsprechen der neuen Gebührenordnung der Gebührenzone 1 mit 60 ct. pro Stunde. Die Stückelung beträgt bis 2 Stunden 10 ct. pro 10 Minuten. Auf den Kurzzeitparkplätzen ist die Parkzeit bis 30 Minuten gebührenfrei (Brötchentaste).

Außerhalb der Kurzparkplätze wird ab 10 Stunden Parkzeit ein Tagesticket für 6 € eingeführt. Die Parkdauer ist auf den Folgetag übertragbar. Damit ist die Parkzeit für 24 h im Voraus bezahlbar. Wird ein Tagesticket am Samstag gelöst ist es über den Sonntag hinweg bis Montag gültig.


Bargeldloses Bezahlen

Zusätzlich zum Münzgeld wird es an den Automaten auch die Möglichkeit geben mit Geldkarte zu bezahlen. Der Kunde kann meist über die EC-Karte seiner Bank ein Guthaben auf den Chip seiner Geldkarte laden und dann am Automat bezahlen. Dazu ist keine Eingabe einer Geheimzahl erforderlich.

Andere bargeldlose Bezahlmöglichkeiten wurden untersucht, sind aber nicht praktikabel, bzw. auf Grund der Gemeindekassenverordnung rechtlich nicht möglich.

Die Möglichkeit per Handy zu bezahlen wird vorerst nicht geschaffen. Da die Systeme in aller Regel unabhängig von den Parkscheinautomaten funktionieren, bleibt eine spätere Einführung auch im Stuttgarter Westen möglich.


Öffentlichkeitsarbeit

Um die Bevölkerung und die betroffenen Fahrzeughalter über die neuen Parkregeln im Stuttgarter Westen zu informieren, sind auf der Homepage der Stadt entsprechende Informationen hinterlegt. Begleitet wird dies durch Informationen im Amtsblatt und durch Pressemitteilungen. Bis zum Herbst 2010 soll ein Flyer erstellt werden, der dann in den Bürgerbüros ausliegt, bzw. gezielt an die Bevölkerung verteilt werden kann.


Terminplan

Die Ausschreibung für die Parkscheinautomaten wird zurzeit vorbereitet und soll im April 2010 veröffentlicht werden. Die Bestellung der Parkscheinautomaten muss spätestens im Juli erfolgen.

Ab 01.10. 2010 werden die Bewohnerparkausweise ausgegeben.

Im Herbst 2010 wird mit der Ausführung der Fundamente, der Beschilderung und dem Aufstellen der Automaten begonnen werden. Bis zum 01.02.2011 sollen alle Automaten stehen. Dann wird die Software aufgespielt und die Automaten werden getestet.

Ende 2010 soll die neue Gebührensatzung für S-West beschlossen werden.

Am 01.03.2011 wird dann die Inbetriebnahme erfolgen.


Finanzielle Auswirkungen

Die finanziellen Auswirkungen bei Einführung der Parkraumbewirtschaftung in S-West sind in der GRDrs 257/2009 ausführlich dargestellt und haben sich durch die vertiefte Planung nur unwesentlich geändert.

In der Vorlage sind nur die Investitionskosten dargestellt. Die Kosten für die Anschaffung der persönlichen Ausrüstung, der Fahrzeuge und Verbrauchsmaterialien sind in der Vorlage 257/2009 dargestellt.


Beteiligte Stellen

WFB
Der Bezirksbeirat Stuttgart-West wird informiert






Dirk ThürnauMatthias HahnDr. Martin Schairer
BürgermeisterBürgermeisterBürgermeister


Anlagen

Kostenschätzung (Anlage 1)
Gebietseinteilung (Anlage 2)

Anlage 1 zur GRDrs 134/2010


Kostenschätzung


Parkscheinautomaten
mit Solarmodul, Modem, Geldkassette, Geldkartenfunktion
Stückpreis: ca. 4.000 €
Anzahl: ca. 470 Stück
1.880.000 €
Fundament für Parkscheinautomat
Pro Fundament ca. 500 €
Anzahl: ca. 470 Stück
235.000 €
Beschilderung
Stückpreis ca. 500 €
Anzahl: ca. 500
250.000 €
Markierung
30.000 €
Planung und Sonstiges
100.000 €
Unvorhergesehenes (ca. 3 %)
73.500 €
Gesamtauszahlungen (inkl. MwSt.):
2.568.500 €
Aktivierungsfähige Eigenleistungen
(nicht zahlungswirksam)
77.000 €
Gesamtkosten (inkl. aktivierungsfähige Eigenleistungen)
2.645.500 €




Tiefbauamt
23.02.2010

Anlage 2 zur GRDrs 134/2010



Einteilung der Teilgebiete







Kostenschätzung


Parkscheinautomaten
mit Solarmodul, Modem, Geldkassette, Geldkartenfunktion
Stückpreis: ca. 4.000 €
Anzahl: ca. 470 Stück 1.880.000 €

Fundament für Parkscheinautomat
Pro Fundament ca. 500 €
Anzahl: ca. 470 Stück 235.000 €

Beschilderung
Stückpreis ca. 500 €
Anzahl: ca. 500 250.000 €

Markierung 30.000 €

Planung und Sonstiges 100.000 €

Unvorhergesehenes (ca. 3 %) 73.500 €

Gesamtauszahlungen (inkl. MwSt.): 2.568.500 €

Aktivierungsfähige Eigenleistungen 77.000 €
(nicht zahlungswirksam)

Gesamtkosten (inkl. aktivierungsfähige Eigenleistungen) 2.645.500 €



Tiefbauamt
23.02.2010

Anlage 2 zur GRDrs 134/2010



Einteilung der Teilgebiete







Kostenschätzung


Parkscheinautomaten
mit Solarmodul, Modem, Geldkassette, Geldkartenfunktion
Stückpreis: ca. 4.000 €
Anzahl: ca. 470 Stück 1.880.000 €

Fundament für Parkscheinautomat
Pro Fundament ca. 500 €
Anzahl: ca. 470 Stück 235.000 €

Beschilderung
Stückpreis ca. 500 €
Anzahl: ca. 500 250.000 €

Markierung 30.000 €

Planung und Sonstiges 100.000 €

Unvorhergesehenes (ca. 3 %) 73.500 €

Gesamtauszahlungen (inkl. MwSt.): 2.568.500 €

Aktivierungsfähige Eigenleistungen 77.000 €
(nicht zahlungswirksam)

Gesamtkosten (inkl. aktivierungsfähige Eigenleistungen) 2.645.500 €



Tiefbauamt
23.02.2010

Anlage 2 zur GRDrs 134/2010



Einteilung der Teilgebiete









zum Seitenanfang