Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
478/2020
GZ:
SWU
Sitzungstermin: 29.07.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Faßnacht
Betreff: Entwicklung der "Areale Bürgerhospital und AWS-Betriebshof" in Stuttgart-Nord
Grundsatzvorlage zum Programm und zur Vermarktung

Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 14.07.2020, öffentlich, Nr. 245
Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 17.07.2020, öffentlich, Nr. 93
Ergebnis: ohne Votum Verweisung in den STA

Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vom 28.07.2020, öffentl., Nr. 284
Ergebnis: einmütige Zustimmung mit Ergänzung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau, Wohnen und Umwelt vom 02.07.2020, GRDrs 478/2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

Im Hinblick auf die städtebauliche Entwicklung und Vermarktung des Bürgerhospitals / AWS-Betriebshofs in Stuttgart-Nord ist nach Beschlusslage im Gemeinderat zur GRDrs 906/2015 - Neufassung eine Grundsatzvorlage erforderlich.


Diese dient dem Nachweis,

dass die festgelegten Planzahlen und Förderquoten mit der Zuordnung der Förderprogramme erfüllt werden können,
in welchem Umfang die auf Grundlage des überarbeiteten städtebaulichen Konzepts und der höheren Dichteentwicklung erreichbare Geschossfläche Wohnen dem frei finanzierten Wohnungsbau zugeordnet und dabei die städtebauliche Vielfalt sichergestellt werden kann, und
wie sich die zeitliche Realisierung der Planzahlen nach Förderprogrammen in der Grundstücksliste für den geförderten Wohnungsbau nach Bauabschnitten abbildet.

Die endgültige Zuordnung der Förderprogramme auf Baulose, die von der SWSG realisiert werden, erfolgt erst zur Vermarktung im Rahmen der Verkaufsvorlagen.

Die Grundsatzvorlage dient im Weiteren der Verwaltung als Grundlage für die Grundstücksvergabe in den Bauabschnitten (BA) und Baufeldern (BF) und umfasst folgende Antragspunkte:

1. Städtebauliche Nutzungen:
Das Areal des ehem. Bürgerhospitals und des AWS-Betriebshofs wird im Geltungsbereich der Bebauungspläne (Stgt. 286-1, Stgt. 286-2, Aufstellungsbeschluss für AWS-Betriebshof steht noch aus) entwickelt.
Der Bebauungsplan Stgt. 286-1 wurde am 22.11.2018 als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan 286-2 soll im 2. Quartal 2021 Planreife erreichen, angestrebt wird der Auslegungsbeschluss für das 4. Quartal 2020.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, in Abhängigkeit von den jeweiligen Zwischennutzungen, die weiteren Vergabeverfahren für Bauträger und Baugemeinschaften für weitere Beschlüsse vorzubereiten. BF IIa an SWSG
BF IIb an SWSG
BF IIc an Baugemeinschaften
BA III an "Stuttgarter Bündnis für Wohnen", Eigenbetrieb Leben & Wohnen und an Stuttgarter Jugendhaus gGmbH
BA IV an SWSG und an eine Baugemeinschaft 3. Von der zeitlichen Verfügbarkeit der Baufelder, die dem Wohnungsbau zur Verfügung stehen sollen, wird Kenntnis genommen.
BA I ab 2018
BA II ab ca. 2021
BA III ab ca. 2025
BA IV ab ca. 2026 bzw. 2036

Im Zuge der Vergabe und Vermarktung der Quartiere, der durchzuführenden Ausschreibungsverfahren und Baugenehmigungsverfahren kann es zu Abweichungen von der Grundsatzvorlage kommen. Über Anpassungen wird der Gemeinderat in den jeweiligen Vermarktungs-, Vergabe- bzw. -Veräußerungsvorlagen zu den einzelnen Bauabschnitten informiert.



OB Kuhn stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt die GRDrs 478/2020 ohne Aussprache einstimmig in der Fassung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Technik (Der Beschlussantrag erfährt folgende Ergänzung: "Die konkrete Vermarktung der nicht für das Bündnis für Wohnen vorgesehenen Grundstücke erfolgt erst aufgrund des im November 2020 zu fassenden Grundsatzbeschlusses zur städtischen Bodenpolitik. Bei Flächen, auf welchen die Option Kauf/Erbbau verbleibt, wird ein Vorkaufsrecht vorgesehen.")

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