Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 570/2022
Stuttgart,
09/26/2022



Ausschreibung von Reinigungsleistungen in diversen Stuttgarter Schulen



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
12.10.2022
13.10.2022



Beschlußantrag:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, Reinigungsdienstleistungen (Innenreinigung und Fensterreinigung) in diversen Stuttgarter Schulen neu auszuschreiben. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Winterdienst für eine Schulanlage neu auszuschreiben. 3. Dem voraussichtlichen Finanzierungsvolumen von insg. 18.179.630 Euro brutto (gem. Anlage 1, Kostenschätzung) wird zugestimmt. Die Aufwendungen werden im Teilergebnishaushalt 400 – Schulverwaltungsamt, Amtsbereich 4002110 - Allgemeinbildende Schulen, 4002120 - Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) und 4002130 - Berufsbildende Schulen, Kontengruppe 42410 – Bewirtschaftung Grundstücke und bauliche Anlagen gedeckt. 4. Es wird zugestimmt, dass die Vergabeentscheidungen durch das Referat AKR (Mitzeichnung Referat JB) getroffen werden können.



Begründung:


Innenreinigung und Fensterreinigung

Die bestehenden Verträge über Reinigungsdienstleistungen (Innenreinigung und Fensterreinigung) in den Stuttgarter Schulen sollen in regelmäßigen Abständen (vier Jahre) neu ausgeschrieben werden. Damit dies möglich ist, werden die Verträge unter Beachtung der vergaberechtlichen Vorschriften mit der Möglichkeit einer ordnungsgemäßen Kündigung bzw. außerordentlichen Kündigung in besonderen Fällen unbefristet abgeschlossen.

Für eine raumscharfe Kalkulation sind für die verschiedenen Schularten (Unterhaltsreinigung) unterschiedliche Leistungsverzeichnisse und für die Fensterreinigung ein für alle Schularten gleiches Leistungsverzeichnis hinterlegt.

Die Grundlage für die einzusetzenden Reinigungsmittel ist die „Leitlinie für den Einkauf von Reinigungsmitteln und Reinigungsdienstleistungen“ (Rundschreiben Nr. 05/2005) mit den Anlagen „Auszuschließende Inhaltsstoffe für Reinigungsmittel“ und „Auszuschließende Inhaltsstoffe für Grundreiniger (Boden) und Beschichtungsmittel“.

Des Weiteren ist das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden - Württemberg (LTMG) Vertragsbestandteil.


Winterdienst

Der Winterdienst ist im Schulverbund grundsätzlich Dienstaufgabe der Schulhausmeister*innen. Ausschließlich in den so genannten „Inselschulen“ (Schulen, die räumlich nicht in einem Verbund integrierbar sind) wird der Winterdienst fremd, an einen externen Dienstleister, vergeben.
Des Weiteren nimmt die Zahl der leistungsgeminderten Schulhausmeister*innen zu. Wenn in einigen Fällen im Schulverbund diese Aufgabe von anderen Schulhausmeister*innen nicht mehr aufgefangen werden kann, muss diese Dienstleistung zur Erfüllung der Räum- und Streupflicht sowie zum Erhalt der Verkehrssicherheit auf dem Schulgelände ausgeschrieben werden.

Die Vertragslaufzeiten sind unbefristet mit den entsprechenden Kündigungsmöglichkeiten (siehe Unterhalts- und Fensterreinigung). Im Falle, dass sich die Situation innerhalb eines Verbundes entzerrt und die Dienstleistung wieder durch stadteigenes Personal erbracht werden kann, gibt es eine besondere Kündigungsmöglichkeit mit einer monatlichen Kündigungsfrist.

Für die Kalkulation liegt die Satzung zum Reinigen, Räumen und Bestreuen zu Grunde, einschließlich eines Grundstücksplans mit den farblich unterschiedenen Flächen und Wegen für die jeweiligen Bedarfe je Nutzung.

Das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) ist Vertragsbestandteil.

Für die fachliche Ausgestaltung der Ausschreibungen ist gemäß der Beschaffungs- und Vergabeordnung (BVO) das Schulverwaltungsamt als Fachverantwortliche Koordinierungsstelle (FKS) verantwortlich. Die Ausschreibungsverfahren werden durch das Dienstleistungszentrum des Haupt- und Personalamts (10 DLZ) durchgeführt.

Für 2022/2023 sind 30 Ausschreibungen mit unterschiedlicher Losanzahl geplant.


Umsetzung der Kinderrechte

Die Verwaltung berücksichtigt mit dem vorgeschlagenen Vorgehen Art. 24 der UN-Kinderrechtskonvention. Erhöhte Reinigungsintervalle an Ganztagsschulen und in Schülerhäusern fördern die Gesunderhaltung der Schüler*innen und tragen zum bessern Wohlbefinden bei.


Finanzielle Auswirkungen

Für die Ermittlung der Kosten wurden vier Jahre zu Grunde gelegt. Die Kosten wurden auf insgesamt 18.179.630 Euro brutto veranschlagt. Die Aufwendungen werden im Teilergebnishaushalt 400 – Schulverwaltungsamt, Amtsbereich 4002110 - Allgemeinbildende Schulen, 4002120 - Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) und 4002130 - Berufsbildende Schulen, Kontengruppe 42410 – Bewirtschaftung Grundstücke und bauliche Anlagen gedeckt.





Beteiligte Stellen

Referat AKR hat mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

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Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1 Kostenschätzung


<Anlagen>



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