Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
307
10
VerhandlungDrucksache:
793/2020
GZ:
SI
Sitzungstermin: 22.10.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Faßnacht
Betreff: Ermächtigung zur Einrichtung einer regionalen Koordinierungsstelle für das Jahr 2021 zur Umsetzung der Pflegeberufereform bei der Landeshauptstadt Stuttgart - Förderaufruf des Landes Baden-Württemberg

Vorgang: Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 19.10.2020, öffentlich, Nr. 112
Verwaltungsausschuss vom 21.10.2020, öffentlich, Nr. 451
jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration vom 06.10.2020, GRDrs 793/2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Das Sozialamt der Landeshauptstadt Stuttgart wird vom Gemeinderat beauftragt, am Förderaufruf "Förderung regionaler Koordinierungsstellen zur Umsetzung der Pflegeberufereform" des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württem-berg für die Schaffung einer regionalen Koordinierungsstelle für das Jahr 2021 teilzunehmen.

2. Die Landeshauptstadt Stuttgart richtet für die Dauer der Förderung des Landes Baden-Württemberg, voraussichtlich vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021, eine regionale Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Pflegeberufereform ein.

3. Vom zusätzlichen Personalbedarf im Umfang von 78 % einer Vollzeitkraft für die Einrichtung einer regionalen Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Pflegeberufereform beim Sozialamt wird Kenntnis genommen. Das Sozialamt wird ermächtigt, außerhalb des Stellenplans, befristet für den Projektzeitraum (voraussichtlich vom 01.01.2021 bis 31.12.2021) für die Einrichtung einer regionalen Koordinierungsstelle zur Umsetzung der Pflegeberufereform, Personal im Umfang von bis zu 78 % einer Vollzeitkraft in EG 11 TVöD einzustellen. Die Zustimmung erfolgt vorbehaltlich der Landesförderung und der gesicherten Restfinanzierung (Finanzierungszusage von Stuttgarter Pflegeschulen und Trägern von Pflegeheimen sowie Deckungsmitteln aus dem Sozialamt).

4. Die Landeshauptstadt Stuttgart übernimmt eine Anteilsfinanzierung in Höhe von 22.420 EUR.


OB Kuhn stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.
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