Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 218/2023
Stuttgart,
03/22/2023


Abschlussbericht Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune 2020 bis 2022



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Jugendhilfeausschuss
Gemeinderat
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
03.04.2023
27.04.2023

Kurzfassung des Berichts:
Ausführlicher Bericht siehe Anlage 1


Einordnung in den Gesamtprozess
Mit dem Prozess zur Kinderfreundlichen Kommune im Jahr 2018 hat die Landeshauptstadt Stuttgart sich aufbauend auf die bereits gelegten Grundlagen für eine kinderfreundliche Stadt weiter auf den Weg gemacht, die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) auf lokaler Ebene umzusetzen. Zielgruppe sind nach der UN-Kinderrechtskonvention Kinder und
Jugendliche bis 18 Jahre. Stuttgart stellt sich in diesem Prozess einer objektiven Begleitung und Beratung durch den Verein Kinderfreundliche Kommunen e.V. und deren Sachverständige. Aufgabe des Vereins ist, Kommunen bundesweit zu sensibilisieren und zu unterstützen, ihre kommunalen Angebote, Planungen und Strukturen im Sinne der Kinderrechte zu verbessern und die UN-Kinderrechtskonvention bekannter zu machen. Der Verein entscheidet zusammen mit den Sachverständigen über die Verleihung und den Erhalt des Siegels Kinderfreundliche Kommune. Der Verein wird getragen vom Deutschen Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland.
Auf Grundlage einer umfassenden Analysephase entstand der Aktionsplan (vgl. GRDrs 331/2019), dessen Beschluss und Umsetzung die Voraussetzung zur Erlangung des Siegels Kinderfreundliche Kommune am 04. März 2020 darstellte. Er besteht aus insgesamt 32 Maßnahmen in sechs Themenfeldern, die als Leitlinie dem maßgebenden Artikel 3 Absatz 1 der UN-Kinderrechtskonvention folgen:
Nach dem jährlichen Monitoring, einem Halbzeitgespräch und dem Zwischenbericht im Jahr 2021 (vgl. GRDrs 364/2021) stellt der vorliegende Abschlussbericht eine finale Bilanzierung der Umsetzung bis zum Ende des ersten Siegelzeitraumes Anfang 2023 dar und ist gleichzeitig die Grundlage für die vorläufige Siegelverlängerung und Entwicklung eines zweiten Aktionsplanes. Der Prozess sieht vor, dass das Siegel nach erfolgreicher Umsetzung des zweiten Aktionsplanes 2024 bis 2026 entfristet werden wird. Das würde bei weiterhin erfolgreicher Umsetzung im ersten Halbjahr 2027 erfolgen. Mit der Umsetzung und Fortschreibung des Aktionsplans Kinderfreundliche Kommune leistet die LHS zudem einen

wesentlichen Beitrag zur Erreichung der internationalen Nachhaltigkeitsziele der UN-Agenda 2030.

Zusammenfassung der Ergebnisse nach Status der Umsetzung
Zum Ende des Umsetzungszeitraumes im Januar 2023 sind ein Großteil der Maßnahmen abgeschlossen oder fortgeschritten:

Insgesamt konnten 21 Maßnahmen und damit 64 Prozent des Aktionsplans umgesetzt und abgeschlossen werden. Dazu zählen die folgenden Maßnahmen:
1. Sicherheit, Sauberkeit und Gesundheit
1.1 Umsetzung des Konzeptes „Sauberes Stuttgart“ im Hinblick auf Bedarfe von Kindern
1.3 Ausbau bewährter Angebote der Gewaltprävention
1.5 Kommunikation der „Nummer gegen Kummer“


2. Stadtraum, Spiel- und Bewegungsflächen, Verkehr und Mobilität, Natur und Umwelt
2.3 Temporäre Spielstraßen
2.5 Beteiligungsprojekt der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft:

Zusammenleben im Wohnumfeld
2.7 Platz zum Spielen durch Ausbau verkehrsberuhigter Bereiche (ergänzt 2021)


3. Teilhabe und Chancengerechtigkeit
3.2 Neuzugewanderte Kinder durch Bildung und Beteiligung stärken
3.3 Vorbereitungsklassen Zugang zum Ganztag ermöglichen


4. Partizipation und Information
4.1 Kinderrechte bekannter machen
4.2 Ansprechpersonen für Kinderrechte an Schulen
4.5 Stadtweite Kinderpartizipation
4.6 Gesamtkonzept Kinderbeteiligung
4.7 Jugendbefragung
4.8 Fortbildungen zur Partizipation


5. Bildungs-, Freizeit- und Kulturangebote und -einrichtungen für Kinder und
Jugendliche, Kinder- und Jugendarbeit
5.2 Jugendfarmen, Abenteuer- und Aktivspielplätze fördern
5.3 Netzwerk „Natur erleben. Stuttgart für Klimaschutz und Artenvielfalt – Gemeinsam mit

Weitblick handeln“
5.4 Kinderbeteiligung bei Kita-Außengeländen


6. Strukturelle Rahmenbedingungen
6.1 Kinderrechte in der Hauptsatzung
6.3 Kinderrechte im Verwaltungshandeln
6.4 Kinder- und Jugendbeteiligung verzahnen
6.5. Personal- und Sachmittel im Kinderbüro


Sieben Maßnahmen (21 Prozent) sind zum Zeitpunkt des Abschlussberichtes fortgeschritten und werden im Lauf des Jahres 2023 fertiggestellt, bzw. im nächsten Aktionsplan fortgeschrieben:
1. Sicherheit, Sauberkeit und Gesundheit
1.4 Konzept für Gewaltprävention
1.6 Öffentlich zugängliche Still- und Wickelmöglichkeiten

2. Stadtraum, Spiel- und Bewegungsflächen, Verkehr und Mobilität, Natur und Umwelt
2.1 Fortschreibung Spielflächenleitplan
2.2 Kinderverträglichkeitsprüfung in der Stadtplanung
2.4 Fußverkehrschecks für Kinder


5. Bildungs-, Freizeit- und Kulturangebote und -einrichtungen für Kinder und
Jugendliche, Kinder- und Jugendarbeit
5.1 Partizipation an Ganztagsschulen


6. Strukturelle Rahmenbedingungen
6.2 Stärkung der Kinderbeauftragten


Gestartet und bisher noch nicht umgesetzt sind fünf Maßnahmen (15 Prozent):
1. Sicherheit, Sauberkeit und Gesundheit
1.2 Verbesserung der Sauberkeit an besonders verschmutzten Orten unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

2. Stadtraum, Spiel- und Bewegungsflächen, Verkehr und Mobilität, Natur und Umwelt
2.6 Zugang für Kinder zu Gartenanlagen der „Gartenfreunde Stuttgart e. V.“

3. Teilhabe und Chancengerechtigkeit
3.1 Inklusive Spielflächen

4. Partizipation und Information
4.3 Fortbildungen zu Kinderrechten
4.4 Website für Kinder


Drei dieser Vorhaben werden ebenfalls mit dem neuen Aktionsplan fortgeschrieben und eine weitere im Jahr 2023 umgesetzt.


Zusammenfassung der Ergebnisse nach Handlungsfeldern des Aktionsplanes
Die folgenden Ausführungen stellen eine stark gekürzte Zusammenfassung des ausführlichen Abschlussberichtes im Anhang dar und veranschaulichen die Entwicklung in den jeweiligen Handlungsfeldern mittels exemplarischer Maßnahmen.

1. Sicherheit Sauberkeit und Gesundheit
Im Bereich Sicherheit konnten zwei Maßnahmen zur Gewaltprävention an Schulen erfolgreich umgesetzt werden. Zum einen die Förderung von praktischen Angeboten an Grundschulen und weiterführenden Schulen, zum anderen die Initiierung von Schulentwicklungsprozessen zur Auseinandersetzung mit dem Thema Gewalt (vgl. auch GRDrs /2021).
Im Rahmen der stadtweiten Kampagne „Sauberes Stuttgart“ konnte unter anderem die verstärkte Reinigung der hochfrequentierten Spielplätze erzielt werden.
Die Maßnahme für mehr Still- und Wickelmöglichkeiten in der Stadt sowie zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die besondere Bedeutung des Stillens, unterstützt Familien mit Babys und Kleinkindern sowie werdende Eltern.
Insgesamt wurden in den Handlungsfeldern drei Maßnahmen abgeschlossen, zwei sind fortgeschritten und eine Maßnahme konnte nach dem Beginn aufgrund fehlender personeller Ressourcen nicht weiter umgesetzt werden.

2. Stadtraum, Spiel- und Bewegungsflächen, Verkehr und Mobilität, Natur und Umwelt
Um Kindern und Jugendlichen mehr Spiel- und Bewegungsräume in den dicht besiedelten Stadtgebieten zu eröffnen, wurde das Projekt Temporäre Spielstraßen mit dem Aktionsplan fortgeschrieben und wird seitdem mit rund 40 Terminen pro Jahr realisiert und von Kindern, jungen Menschen und Familien genutzt. Mit dem Zwischenbericht zum Aktionsplan entstand zudem ein Vorhaben zum Ausbau und zur Qualifizierung von verkehrsberuhigten Bereichen.
Zudem wird derzeit die Fortschreibung und Weiterentwicklung des Spielflächenleitplans von 2012 erarbeitet und eine abgestimmte Vorgehensweise für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei der Durchführung von Fußverkehrschecks entwickelt werden.
Damit wurden drei Maßnahmen abgeschlossen, drei befinden sich in einem fortgeschrittenen Status und eine Maßnahme ist gestartet und wird in 2023 abschließend umgesetzt.

3. Teilhabe und Chancengerechtigkeit
In diesem Handlungsfeld wurden zwei Maßnahmen abgeschlossen und eine Maßnahme ist fortgeschritten.
Mit der Maßnahme 3.2 „Neuzugewanderte Kinder durch Bildung und Beteiligung stärken“ wurde ein tragfähiges Netzwerk zur Förderung von Beteiligungs- und Bildungsprozessen neuzugewanderter Kinder und Jugendlicher etabliert sowie eine Vielzahl von Projekten umgesetzt und neu initiiert. Außerdem wurde der Zugang zum Ganztag für Kinder aus Vorbereitungsklassen an den in Frage kommenden Ganztagesgrundschulen ermöglicht.
Die Gestaltung inklusiver Spielflächen hat sich weiterentwickelt und es konnten drei inklusive Spielplätze im Aktionszeitraum geplant, gebaut und eröffnet werden.

4. Partizipation und Information
Als wesentliche Meilensteine im Bereich Partizipation und Information sind hier der Beschluss der Gesamtkonzeption Kinderbeteiligung, die Entwicklung, Implementierung und Budgetierung der Stuttgarter Kinderversammlung sowie die Durchführung einer Jugendbefragung und die Weiterverfolgung der daraus resultierenden Bedarfe zu nennen.
Insgesamt konnten im Handlungsfeld sechs Maßnahmen abgeschlossen und zwei weitere begonnen werden. Diese finden Eingang in den zweiten Aktionsplan (Realisierung einer Kinderwebsite und Fortbildungen zu Kinderrechten).

5. Bildungs-, Freizeit- und Kulturangebote und -einrichtungen für Kinder und Jugendliche, Kinder- und Jugendarbeit
Mit der finanziellen Förderung der Jugendfarmen, Abenteuer- und Aktivspielplätze, der Beteiligung bei der Gestaltung von Kita-Außengeländen, sowie der Einrichtung und Etablierung des Netzwerks „Natur erleben. Stuttgart für Klimaschutz und Artenvielfalt – Gemeinsam mit Weitblick handeln“ konnten in diesem Bereich drei Maßnahmen erfolgreich umgesetzt und abgeschlossen werden.
Auch das Vorhaben zur Partizipation im Ganztag ist in der Umsetzung fortgeschritten und wird fortgeführt.

6. Strukturelle Rahmenbedingungen
Ein wichtiger Meilenstein in der kommunalen Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention stellte in diesem Handlungsfeld die Aufnahme der Kinderrechte in Art. 1 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Stuttgart dar.
Die Verankerung des Artikels 3 Absatz 1 UN-KRK, Kinderrechte im Verwaltungshandeln, ist durch die Einführung des jährlichen Fortbildungsangebotes und der Entwicklung von Verfahren in den Ämtern zur Prüfung des Kindeswohlvorrangs mit entsprechenden Checklisten und der Möglichkeit der kollegialen Beratung vorläufig abgeschlossen, wird jedoch innerhalb der Stadtverwaltung weiterhin vertieft und verbreitert.
Zusammen mit den personellen und finanziellen Ressourcen für das Kinderbüro konnten hier drei Maßnahmen abgeschlossen werden. Das Vorhaben, die Kinder- und Jugendbeteiligung stärker zu verzahnen wird ebenfalls in 2023 abgeschlossen. Die weitere Stärkung der Kinderbeauftragten in den Ämtern, Bezirken und Abteilungen, sowie die Umsetzung des Artikel 3 UN-KRK soll im zweiten Aktionsplan fortgeschrieben werden.

Einschätzung der Sachverständigen und Ausblick
Mittels des verbind­lichen politischen Auftrags konnte ein Großteil der Maßnahmen des Aktionsplans innerhalb des Umsetzungszeitraums verwirklicht und neu geschaffene Formate konnten etabliert werden.
In allen Handlungsfeldern wurden mit vielfältigen Maßnahmen auf operativer und strategischer Ebene Fortschritte in der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention erreicht. Es konnten bereits vorhandene Netzwerke und Partnerschaften in und außerhalb der Stadtverwaltung ausgebaut und vertieft werden, sowie strukturelle Veränderungen angestoßen und umgesetzt werden.
Dank der stärkeren strukturellen Verankerung und der zunehmenden Sensibilisierung für die Belange von Kindern und Jugendlichen, wird deren Perspektive zunehmend in verwaltungsinterne Planungen und Prozessen sowie das tägliche individuelle Handeln integriert.
Insgesamt sind der Verlauf des Vorhabens und die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen, trotz der im Bericht benannten Herausforderungen, insbesondere der Corona-Pandemie, als positiv zu bewerten und die Stadt Stuttgart strebt aufgrund der bisherigen Erfahrungen eine Verlängerung des Programms an.
Einzelne Zitate aus den Einschätzungen der drei Sachverständigen unterstützen dies und unterstreichen die positive Entwicklung Vgl. auch die vollständigen Einschätzungen der Sachverständigen im Anhang. :
- „Die Stadt Stuttgart legt einen eindrucksvollen Abschlussbericht vor, der trotz der Coronapandemie und den daraus resultierenden widrigen Rahmenbedingungen eine Reihe von zentralen Verbesserungen für Kinder und Jugendliche in Stuttgart ausweist.“ (Prof.in Dr.in Daniela Steenkamp)

- „Die Umsetzung von Art 3 UN KRK in der Stuttgarter Stadtverwaltung ist beispielgebend. Die Aufnahme in die Hauptsatzung und die strukturelle Verankerung inklusive der personellen Hinterlegung (Kinderbeauftragten) ermöglichen die tatsächliche Gewährung des „best interest of the child“.“ (Nathalie Schulze-Oben)

- „Stuttgart kann weiterhin als Leuchtturm in Sachen Kinderrechte betrachtet werden. Angesichts der besonderen Herausforderungen durch die Pandemie-Einschränkungen ist es erstaunlich, was alles gelungen ist. Besonders sind diverse innovative Schritte hervorzuheben, die Anregungen für andere Kinderfreundliche Kommunen bieten.“ (Prof. Dr. Roland Roth)


Einen positiven Beschluss des Gemeinderates, des Vereins Kinderfreundliche Kommunen e.V. und der Sachverständigen vorausgesetzt, soll Anfang 2024 die Umsetzung des zweiten Aktionsplans beginnen. Die nächsten Monate dienen dem Abschluss der noch verbleibenden, nicht abgeschlossenen, Maßnahmen und der Ausarbeitung des nächsten Aktionsplans im Hinblick auf die Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2024/25. Darin werden zum einen bestehende Maßnahmen, teilweise unter einem anderen Fokus, fortgeführt und verstetigt und zum anderen neue Vorhaben angestoßen.


Beteiligte Stellen

Ref. AKR, Ref. SOS, Ref. SWU, Ref. SI, Ref. JB, Ref. T, L/OB


Vorliegende Anträge/Anfragen

-
-




Dr. Frank Nopper
Oberbürgermeister





Abschlussbericht Aktionsplan Kinderfreundliche Kommune 2020-2022
Einschätzungen der Sachverständigen


<Anlagen>


zum Seitenanfang


File Attachment Icon
Abschlussbericht_Einschätzungen Sachverständige.pdf
File Attachment Icon
2023_03_01 Abschlussbericht KfK_final.pdf