Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
797/2018
GZ:
StU
Sitzungstermin: 28.03.2019
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Faßnacht de
Betreff: BPlan mit Satzung ü. örtl. Bauvorschriften Am Zollamt (Ca 283/5) im Stadtbez. Stuttgart-Bad Cannstatt
- Auslegungsbeschl. gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 05.02.2019, öffentlich, Nr. 47
Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 12.02.2019, öffentlich, Nr. 63
Ergebnis: Zurückstellung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 19.03.2019, öffentlich, Nr. 131
Ergebnis: Verweisung ohne Votum an den Gemeinderat


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 22.01.2019, GRDrs 797/2018, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der am 17.02.2009 zur Aufstellung beschlossene Bebauungsplan NeckarPark (Ca 283) im Stadtbezirk Stuttgart-Bad Cannstatt wird in Teilbereichen weitergeführt.

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Am Zollamt (Ca 283/5) im Stadtbezirk Stuttgart-Bad Cannstatt vom 08.01.2019 und die Begründung mit Umweltbericht mit gleichem Datum sowie die weiteren wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs Am Zollamt (Ca 283/5) ist im Kartenausschnitt auf dem Titelblatt der Begründung dargestellt.


Ein Plan zu dem betreffenden Bereich ist im Sitzungssaal ausgehängt.


StR Peterhoff (90/GRÜNE) nimmt Bezug auf die im Rahmen der Einbringung erfolgten Wortbeiträge (Niederschrift Nr. 47) und den dort vorgelegten interfraktionellen Antrag Nr. 47/2019 von Bündnis90/DIE GRÜNEN, SPD und SÖS-LINKE-PluS vom 04.02.2019. Den Bebauungsplan bittet er anzupassen im Hinblick auf die Antragsziffern 1 bis 3 dieses Antrags. Die Antragsziffer 3 betreffend möge die Verwaltung noch vor der Sommerpause berichten, was die Prüfung bezüglich der Anbringung von versenkbaren Pollern ergeben hat. Darüber hinaus möge als vierter Punkt - entsprechend der Diskussion im UTA - aufgenommen werden, dass die Stichstraße 114 als Fußgängerzone gestaltet wird, und als Punkt 5, dass die Stellplatzquote im Bebauungsplan von aktuell 0,75 bis maximal 1,25 korrigiert wird auf 0,75 bis maximal 1,0.

Den Ausführungen ihres Vorredners stimmt StRin Gröger (SPD) zu. Ergänzend geht sie auf das Thema ebenerdige Querung ein. Sie unterstreicht, die Ausführung müsse selbstverständlich so erfolgen, dass eine ebenerdige Querung möglich ist, aber durch geeignete Maßnahmen und Materialien für sehbehinderte und blinde Menschen erkennbar ist, wo welcher Bereich beginnt bzw. endet und so eine sichere Querung ermöglicht wird. Die so genannten "3-cm-Abstände" seien für ältere bzw. hochbetagte Menschen häufig Stolperfallen. Was das Thema Stichstraßen und Parkierung dort angeht, weist die Stadträtin darauf hin, dass es - nimmt man Veielbrunnen und NeckarPark zusammen - ein Defizit im Spielflächenangebot geben werde. Zwar werde immer wieder darauf verwiesen, dass man die Straßen beruhigt und somit dort auch gespielt werden könne, dennoch dürfe man die Realität nicht aus den Augen verlieren.

Auch StR Ozasek (SÖS-LINKE-PluS) bekräftigt die genannten Punkte. Man wolle mehr definitionsoffene Räume, die sicher bespielt werden können für Kinder, und man wolle die Planung aus Sicht des Fußgängers intensivieren. Man betrachte den Bereich ein Stück weit als Experimentierfeld, wo die Gestaltung künftiger Straßenräume ausprobiert wird, und hoffe, dass er zur Blaupause wird auch für künftige Planungen. Aus seiner Sicht hätte die Stellplatzquote noch weiter abgesenkt werden können. Auch hätte man sich diese Absenkung für den gesamten NeckarPark gewünscht, weil an diesem Fall der Zielkonflikt offensichtlich geworden sei, was Bauproduktionskosten/die Schaffung von Stellplätzen und günstiges Wohnen angeht. Die Verwaltung müsse diesbezüglich grundsätzlich eine Antwort geben. Die Fraktionsgemeinschaft stehe weiterhin hinter der Forderung, künftig die Stellplatzvorgaben in den örtlichen Bauvorschriften auf das Maximum, das die Landesbauordnung (LBO) ermöglicht, abzusenken.

StRin Bulle-Schmid (CDU) hingegen vertritt die Meinung, zu einem guten, qualitätsvollen Wohngebiet, in dem sich die Menschen wohlfühlen, gehöre auch ausreichender Parkraum, Aufenthalts- und Spielflächen sowie die Berücksichtigung der Belange für Menschen mit Behinderungen. Aus diesem Grund lehne man die Ziffer 1 des Antrags ab. Man wolle dem Verwaltungsvorschlag folgen und dort ein 3-cm-Bord belassen. Auch die Antragsziffer 2 lehne man ab, da in dem Gebiet sehr viele Spielflächen sein werden. Man halte es nicht für richtig, die oberirdischen Parkplätze wegzuplanen, weil mit Besucherverkehr in dieses Wohngebiet zu rechnen sei. Die Antragsziffer 3 werde ebenso abgelehnt, da überhaupt nicht geregelt sei, wie und von wem die Verkehrspoller geöffnet bzw. geschlossen werden, wer zu welchem Zweck durchfahren darf usw. Ablehnung erklärt sie auch zu den Punkten Stichstraße 114 zur Fußgängerzone zu machen und die Stellplatzquote abzusenken, da ohnehin schon sehr wenige Stellplätze in dem Gebiet geplant seien.

StR Zeeb (FW) spricht sich dafür aus, Parkplätze für Pflegedienste zu belassen und bei 3-cm-Borden zu bleiben - nicht zuletzt auch aus technischen Gründen (Starkregen, Entwässerung).

Für ein 3-cm-Bord und gegen versenkbare Poller votiert StR Conz (FDP). Was die Parkplätze angeht, so verweist er auf den extrem hohen Parkdruck in den angrenzenden Bereichen und bittet darum, die Vernunft walten zu lassen. Den Antrag Nr. 47/2019 lehnt er in Gänze ab.

Die Antragsziffer 1 betreffend bittet StR Dr. Schertlen (SchUB) darum, "nicht diese rutschigen Blindenleitplatten zu verbauen, sondern eine andere Art von Platten". Im Hinblick auf die Beschlussantragsziffer 2 erinnert er an seinen im UTA geäußerten Wunsch, die Parkplätze aus den Stichstraßen 114 und 115 zwar herauszunehmen, sie aber nach vorne, wo die Zufahrten sind, zu verlegen. Was die Antragsziffer 3 angeht, hält der Stadtrat einen Poller für ausreichend, um den Durchgangsverkehr auszuschließen. Mit zwei Pollern die Straße komplett zu schließen, ist aus seiner Sicht nicht zielführend.

OB Kuhn hält zunächst Einvernehmen zu seinem Vorschlag fest, zuerst einzeln über die fünf Änderungsziffern abzustimmen, bevor über die GRDrs 797/2018 abgestimmt wird.



Er lässt anschließend über die Antragsziffer 1 (Antrag Nr. 47/2019) abstimmen und stellt dazu mehrheitliche Zustimmung fest (25 Nein-Stimmen).

Die Abstimmung über die Antragsziffer 2 des Antrags Nr. 47/2019 ergibt mehrheitliche Zustimmung (25 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung).

Der Antragsziffer 3 des Antrags Nr. 47/2019 wird ebenfalls mehrheitlich zugestimmt (25 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung).

Dem Änderungswunsch 4 - Gestaltung der Stichstraße 114 als Fußgängerzone - wird mit Mehrheit (25 Nein-Stimmen) zugestimmt.

Dem Änderungswunsch 5 - Absenkung der Stellplatzquote auf 0,75 bis maximal 1,0 Stellplätze je Wohnung - wird mehrheitlich zugestimmt (23 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen).



Abschließend stellt OB Kuhn fest:

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