Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 429/2014
Stuttgart,
06/24/2014



Stellenbedarfe für zentrale Aufgaben im Kontext mit der Übernahme der Trägerschaft für Schülerhäuser durch das Jugendamt



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
02.07.2014
03.07.2014



Beschlußantrag:


Für das Jugendamt werden im Kontext mit der Übernahme der Trägerschaft für weitere 6 Schülerhäuser 1,85 Stellen im Vorgriff auf den Stellenplan 2016 geschaffen (1,0 Stelle in S 18, 0,4 Stelle in A 11, 0,2 Stelle in EG 6 und 0,25 Stelle in S 18.

Das Jugendamt wird ermächtigt, bereits ab 01.08.2014 entsprechendes Personal einzustellen, um einen reibungslosen Ablauf der Übernahme der Trägerschaft der Schülerhäuser zum Schuljahr 2014/2015 zu gewährleisten.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Das Jugendamt übernimmt wie mit GRDrs 1341/2014 beschlossen im Jahr 2014/2015 die Trägerschaft für 6 weitere Schülerhäuser. Wie in GRDrs 222/2014 und in Anlage 1 aufgezeigt sind dadurch folgende zusätzliche zentrale Stellenressourcen unabweisbar notwendig:

-1,0 Stelle / S 18, für Bereichsleitung Schulkindbetreuung (in Schülerhäusern und Ganztagsschulen)
-mit Dienst- und Fachaufsicht über die Schülerhausleitungen

-0,4 Stelle / A 11, für Personalsachbearbeitung

-0,2 Stelle / EG 6, für Gebührenveranlagung



-0,25 Stelle / S 18, für Fachberatung
Ein möglicher Stellenübergang aus der Innenverwaltung des Schulverwaltungsamts im Umfang von rund einer 0,4 Stelle ist hier bereits berücksichtigt. Der Stellenbedarf würde sich ansonsten auf rund 1,25 Stellen belaufen.
(7,797 an das Jugendamt zu übertragende Stellen entsprechen einem Betreuungspersonal von rund 20 Gruppen verlässlicher Grundschule, dafür steht bei der Innenverwaltung von 40 ein Personalvolumen von ca. 0,4 Stellen zur Verfügung).


Finanzielle Auswirkungen

Die jährlichen zusätzlichen Personalkosten belaufen sich auf
-93.200 € für die 1,0 Stelle/S 18
-37.800 € für die 0,4 Stelle/A 11
-11.020 € für die 0,2 Stelle/EG 6
-23.300 € für die 0,25 Stelle/S 18.

Insgesamt: 165.320 €.


Beteiligte Stellen

Die Referate AK und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

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Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

-1-




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Anlage 1 zur GRDrs 429-2014 Stellenbedarfe zentral für Schulkindbetreuung.docAnlage 1 zur GRDrs 429-2014 Stellenbedarfe zentral für Schulkindbetreuung.doc