Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
OB 1201-03
GRDrs
284/2016
Stuttgart,
04/15/2016
Testfeld für vernetztes und automatisiertes Fahren
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
26.04.2016
27.04.2016
28.04.2016
Beschlußantrag:
1. Der Antragstellung der Stadt Ludwigsburg und der Landeshauptstadt Stuttgart beim Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg zur Förderung des Aufbaus und der Implementierung eines Testfelds zum vernetzten und automatisierten Fahren in Baden-Württemberg für eine Dauer von zumindest 5 Jahren wird zugestimmt.
2. Der Anteil der Landeshauptstadt Stuttgart bei einem Gesamtförderbetrag von 2,5 Mio. EUR beträgt insgesamt 125.000 EUR. Über die finanziellen Auswirkungen wird dem Gemeinderat eine Beschlussvorlage nach einem positiven Bescheid über den Antrag beim Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg und einer Abklärung der Details zwischen den Projektbeteiligten einschließlich Mittelabfluss vorgelegt.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg hat am 15. Januar 2016 ein Projekt zur Förderung des Aufbaus und der Implementierung eines Testfelds zum vernetzten und automatisierten Fahren in Baden-Württemberg ausgeschrieben. Damit soll befördert werden, dass Baden-Württemberg sowohl im internationalen Vergleich, als auch im Wettbewerb der Bundesländer seine Attraktivität als Mobilitäts- und Automobilstandort hält. Ziel ist eine engere Verzahnung der Fahrzeugbranche mit der IKT-Industrie (Informations- und Kommunikationstechniken). Die Zukunft der Mobilität erfordert dabei neue Ansätze in den Technologiefeldern Fahrzeug, Energie, Informations- und Kommunikationstechniken und Produktion. Den Bereichen effiziente Steuerung des Verkehrsflusses und Fahrerassistenzsystemen kommt hierbei eine Schlüsselfunktion zu. Dabei steht künftig nicht mehr das Auto selbst im Vordergrund, sondern die Befriedigung der Mobilitätsbedürfnisse der Menschen und der Wirtschaft in einer dauerhaft umweltverträglichen und barrierearmen Weise.
Die Verkehrsinfrastruktur und die IT-Architektur im Automobil müssen zur Vernetzung der Informationen und Automatisierung von Fahrfunktionen erweitert und harmonisiert werden. In einem Testfeld, das technologieoffen und von Einzelunternehmen unabhängig ist, sollen die für ein (auch teil-) automatisiertes Fahren erforderlichen Technologien im Fahrzeug, der Verkehrssteuerung und in dem Verkehrsweg erforscht und weiterentwickelt werden. Mit der Etablierung eines Testfelds werden die Schlüsseltechnologien besetzt und die herausragende Bedeutung des Mobilitätsstandorts unterstrichen.
Ein Testfeld zum vernetzten und automatisierten Fahren muss folgende Grundbestandteile enthalten:
1. Das Testfeld ist auf den dem allgemeinen Verkehr zugänglichen Verkehrsflächen einzurichten und muss unterschiedliche Ausprägungen an Streckentypen anbieten.
2. Im Testfeld müssen normgerechte und klar erkennbare Markierungen und Beschilderungen der Verkehrsinfrastruktur vorhanden sein. Ebenso müssen hoch genaue, detaillierte und aktuelle Karten im Zentimeterbereich zur Verfügung gestellt werden.
3. Das Testfeld muss die Infrastruktur für die Kommunikation zwischen Fahrzeugen oder zwischen dem Fahrzeug und der Verkehrsinfrastruktur vorhalten.
4. Der Betrieb des Testfelds muss firmen- und einrichtungsunabhängig gewährleistet sein. Die Nutzung des Testfelds muss zu marktüblichen Preisen möglich sein. Die Ausarbeitung eines Betriebskonzepts und eines nachhaltigen Betreibermodells sind wesentliche Bestandteile des Testfelds. Für die Dauer der Zweckbindung des Testfelds von fünf Jahren müssen erwirtschaftete Überschüsse aus dem Betrieb des Testfelds in Vorhaben im nichtwirtschaftlichen Bereich im Zusammenhang mit dem Testfeld fließen.
Antragsberechtigt sind Hochschulen und gemeinnützige, außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen sowie Kommunen in Baden-Württemberg. Eine Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses gewährt. Der maximale Fördersatz beträgt 90 % der förderfähigen Gesamtkosten, die maximale Förderung zum Aufbau des Testfelds beträgt 2.500.000 €. Förderfähig sind notwendige Investitionen in Hard- und Software zum Aufbau des Testfelds und dessen Implementierung, sowie eigene Personalausgaben des Zuwendungsempfängers in direktem Zusammenhang mit der Planung, Konzeption, Aufbau und Inbetriebnahme des Testfeldes. Die Landeshauptstadt Stuttgart hat sich wie die Stadt Ludwigsburg bereit erklärt, 50 % des Eigenanteils i.H.v. 250.000 € (10% der Gesamtkosten i.H.v. 2.500.000 €), d.h. 125.000 € zu tragen.
Die Landeshauptstadt Stuttgart hat mit der Stadt Ludwigsburg einen Projektantrag auf der nachfolgenden Basis ausgehandelt. Damit kann erreicht werden, dass sich die Landeshauptstadt Stuttgart entsprechend ihrer Bedeutung als bedeutender Automobil- und Hightechstandort positionieren und der Spitzenforschung weiterhin eine Plattform zur Verfügung stellen kann. Automatisiertes Fahren kann den Verkehrsfluss verbessern und damit die Feinstaubbildung, die auf den Autoverkehr zurückzuführen ist, reduzieren. Eine weitere Reduzierung der Feinstaubbelastung resultiert aus dem automatischen Parken. Daher hat die Stadt Stuttgart ein großes Interesse an der Umsetzung der Technologie.
Mit der Nachbarkommune Ludwigsburg steht ein Partner zur Verfügung, in dessen Straßenraum sich ein Anteil des Testfelds abbilden lässt. Außerdem bietet Ludwigsburg im Bereich der Elektromobilität ebenfalls eine entsprechende Infrastruktur. Mit der Universität Stuttgart ist garantiert, dass die zur Etablierung des Testfelds erforderliche Spitzenforschung eingesetzt werden kann und außerdem ein erfahrener und weitreichend vernetzter Projektpartner zur Verfügung steht.
Die Antragstellung erfolgt gemeinsam durch die Landeshauptstadt Stuttgart und die Stadt Ludwigsburg. Das Testfeld wird demnach auch auf den Gemarkungen Stuttgart und Ludwigsburg angesiedelt. In Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Stuttgart liegen weitere Teilstrecken außerhalb dieser beiden Gemarkungen (Autobahnabschnitte). Zuwendungsempfänger wird die Stadt Ludwigsburg. Am Konsortium ist neben den Städten Stuttgart und Ludwigsburg auch noch die Universität Stuttgart beteiligt.
Mindestens die folgenden Teilnehmer beteiligen sich (voraussichtlich) durch die Unterzeichnung eines LOI als assoziierte Partner am Projekt:
1. Die Universität Stuttgart mit den Instituten Ingenieurgeodäsie, Institut für Verbrennungsmotoren und Kraftfahrwesen, Institut für Arbeitswissenschaft und Technologiemanagement, Institut für Industrielle Fertigung und Fabrikbetrieb, Project Office der Universität Stuttgart.
2. Fraunhofer mit dem Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation und dem Institut für Produktionstechnik und Automatisierung.
3. Das Forschungsinstitut für Kraftfahrwesen und Fahrzeugmotoren Stuttgart.
Darüber hinaus werden eine Vielzahl von Unternehmen und Organisationen aus folgenden Kompetenzfeldern durch einen LOI eingebunden:
Digitalisierung von Daten und Karten, Kommunikationsinfrastruktur, Sicherheit, Logistik, ÖPNV, Automotive, Unternehmensnetzwerken.
Finanzielle Auswirkungen
<Finanzielle Auswirkungen>
Beteiligte Stellen
Referate KBS, RSO, StU, T, WFB, S/OB
Vorliegende Anträge/Anfragen
20/2016 der CDU-Gemeinderatsfraktion
Fritz Kuhn
Anlagen
Bekanntmachung des MFW v. 15.01.2016
<Anlagen>
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Bekanntmachung_Testfeld_automatisiertes_vernetztesFahren.pdf