Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
270
11
VerhandlungDrucksache:
817/2016
GZ:
SI
Sitzungstermin: 22.12.2016
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Sabbagh
Betreff: Jobcenter Geschäftsplan 2017

Vorgang: Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 19.12.2016, öffentlich, Nr. 167
Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung (11 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme, 5 Enthaltungen)

Verwaltungsausschuss vom 21.12.2016, öffentlich, Nr. 540
Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration vom 08.12.2016, GRDrs 817/2016, mit folgendem

Beschlussantrag:

1 a. Dem Geschäftsplan 2017 des Jobcenters (Anlage 1) wird unter Vorbehalt der Bestätigung der vorläufigen Haushaltsansätze durch die Verabschiedung des Bundeshaushaltes 2017, der Eingliederungsmittel-Verordnung 2017 sowie der Bestätigung der Höhe der Sonderzuweisung des Bundes für Flüchtlinge zugestimmt.

b. Zur Finanzierung der Verwaltungskosten ist eine Umschichtung in Höhe von 1.087.730 EUR vom Eingliederungsbudget in das Verwaltungskostenbudget (Anlage 1, Punkt 1.1) vorgesehen. (Planansatz GP 2016: 2.075.662 EUR) 2. Der Gemeinderat stimmt dem Arbeitsmarktprogramm sowie Art und Umfang der im Geschäftsplan (vgl. Anlage 1) genannten Beschaffungen ("Maßnahmen") im Rahmen der bezeichneten voraussichtlichen Aufwände ("Kostenschätzung gesamt inkl. Optionen und Aufstockung") sowie der Entscheidung des Jobcenters über die Vergabe dieser Leistungen bis zu einer Vergabesumme, welche um bis zu 20 Prozent über dem bezeichneten voraussichtlichen Aufwand liegt, zu.

3. Den Angebotswerten im Zielvereinbarungsverfahren wird zugestimmt. Der Gemeinderat wird über den Abschluss mit dem Land informiert.

4. Den Anträgen auf Stellenschaffung bzw. Verlängerung der KW-Vermerke wird zugestimmt:
5. Von den mit der Zustimmung zum Geschäftsplan 2016 erteilten Ermächtigungen im Umfang von 66,07 VZK werden wegen der prognostizierten Entwicklung im Gesamtbestand an ELB und BG, 15,1 VZK in 2017 nicht in Anspruch genommen.



OB Kuhn stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache mit 3 Gegenstimmen bei 8 Enthaltungen mehrheitlich wie beantragt.
zum Seitenanfang