Beteiligte Stellen Referat WFB hat der Vorlage zugestimmt. Vorliegende Anträge/Anfragen keine Erledigte Anträge/Anfragen keine Dr. Susanne Eisenmann Anlagen Anlage 1: Ausführliche Begründung Anlage 2: Ergänzung der Richtlinien zur Atelierförderung für Künstlerinnen und Künstler in der Landeshauptstadt Stuttgart Anlage 3: Richtlinien zur Atelierförderung für Künstlerinnen und Künstler in der Landeshauptstadt Stuttgart Ausführliche Begründung Stuttgarts Tradition als Kunststadt liegt wesentlich im Bereich der Bildenden Kunst begründet. Mit Beginn der Moderne hat sich in der Stadt eine einflussreiche Kunstszene mit internationaler Strahlkraft entwickelt und trug zum Image der Stadt bei. Künstler/innen haben damals wie heute für die Stadtgesellschaft eine soziale Funktion (Repräsentation, Identifikation, Sozialisation, Integration) und eine innovative schöpferische Funktion. Diese Aspekte, die Künstler/innen durch ihre alternativen Perspektiven in eine städtische Kultur einbringen, sind als hoher kultureller Beitrag zu werten. Die Verfügbarkeit von geeigneten und für Künstler/innen finanzierbaren Arbeitsräumen ist dabei eine existentielle Grundvoraussetzung. Gerade der Bereich der Hochkreativen, zu dem Künstler/innen zählen, ist wenig finanzstark. Ein Großteil verdient unter 13.000 € pro Jahr (Erhebung Künstlersozialkasse 2012). Sie stehen damit in „prekären Einkommensverhältnissen“. Die Mietpreise für Immobilien liegen in Stuttgart im Bundesdurchschnitt an sehr hoher Stelle. Wohnmietpreise und Gewerbemieten sind teuer und die Stadt bietet wenig freie Flächen, die für günstigen Atelierraum geeignet wären. Das geringe Angebot erschwinglicher Atelierräume ist ein strukturelles Problem. Künstlerinnen und Künstler sind damit einer finanziellen Doppelbelastung ausgesetzt, durch die Finanzierung von teurem Wohnraum und zusätzlich teurem Atelierraum. In den letzten Jahren hat sich die Lage durch die Sanierung des Friedel-Areals und dem damit verbundenen Wegfall von günstigen Atelierflächen weiter verschärft. Der Wegzug einiger der dort ansässigen Künstlerinnen und Künstler von Stuttgart, wo sie keinen Ersatz finden konnten, ist ein deutliches Indiz dafür. Mit dem Wegfall der mietgünstigen städtischen Ateliers im Atelierhaus Nordbahnhofstraße 45 im Sommer 2013 hat sich die Situation, besonders förderungswürdige Künstlerinnen und Künstler gezielt zu unterstützen, zusätzlich verschlechtert. Bei „Kultur im Dialog“ war der Verweis auf die schwierige Raumsituation ein wichtiges Thema und der Bedarf an bezahlbaren Atelierräumen ein zentrales Anliegen der hiesigen Kunstszene. Daher soll mit den freiwerdenden Fördermitteln das bisherige Atelierförderprogramm, das die Vergabe städtischer Künstlerateliers und die Förderung des Ausbaus von Künstlerateliers in Stuttgart regelt (siehe Anlage 3), zukünftig durch die Vergabe von Mietzuschüssen zur Unterstützung bei der Finanzierung selbstangemieteter Atelierräume ergänzt werden. In einer Ausschreibung der Mietzuschüsse für Künstlerateliers können sich die Künstlerinnen und Künstler für einen vierjährigen Zuschuss zur Miete für ihr Arbeitsatelier bewerben. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt durch eine Jury.