Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
58
15
VerhandlungDrucksache:
264/2020 und 264/2020 Ergänzung
GZ:
Sitzungstermin: 09.04.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Faßnacht de
Betreff: Finanzielle Auswirkungen der Schließung von Schulen aufgrund CoronaVO

Beratungsunterlagen sind die Vorlagen des Referats Jugend und Bildung vom 08.04.2020, GRDrs 264/2020 und des Herrn Oberbürgermeisters vom 09.04.2020, GRDrs 264/2020 Ergänzung, mit folgenden

Beschlussanträgen:

1. Wegen der Schulschließungen auf der Grundlage der Corona VO wird dem Verzicht auf die Erhebung der Elternentgelte für den Monat April 2020 für die Angebote der Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule, Flexiblen Nachmittagsbetreuung und der außerschulischen Bildung und Betreuung zugestimmt. In Schulkindergärten und Sonderpädagogischen Beratungs- und Bildungszentren umfasst der Verzicht die von der Stadt erhobenen Essensgelder.

2. Die freien Träger der Betreuungs- und Bildungsangebote in Ganztagsgrundschulen und Schülerhäusern erhalten für den Monat April 2020 den Ausfall der Elternentgelte für die Betreuung in Höhe der städtischen Elternentgelte erstattet, sofern sie ihrerseits auf die Erhebung der Elternentgelte verzichten. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den sozialen Dienstleistern in den Schulen der Landeshauptstadt Stuttgart Vereinbarungen über alternative Einsatzmöglichkeiten für die Zeit der Schulschließungen zu treffen. Dies ist Voraussetzung für Zahlungen der Landeshauptstadt Stuttgart im Sinne des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG). Dabei sind Unterstützungsleistungen des Bundes und des Landes vorrangig abzurufen und in Anrechnung zu bringen, soweit dies einem alternativen Leistungseinsatz nicht entgegensteht. Ebenso sind ersparte Aufwendungen in Anrechnung zu bringen.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Caterern, Reinigungsdienstleistern und Beförderungsunternehmen der Schülerbeförderung, die für die Schulen der Landeshauptstadt Stuttgart tätig sind, Vereinbarungen über alternative Einsatzmöglichkeiten für die Zeit der Schulschließungen zu treffen. Dies ist Voraussetzung für Zahlungen der Landeshauptstadt Stuttgart in Anlehnung an das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG). Die Entlohnung entsprechender alternativer Leistungen erfolgt nur unter Berücksichtigung des tatsächlich geleisteten Umfangs. Dabei sind staatliche Unterstützungsleistungen des Bundes und des Landes vorrangig abzurufen und in Anrechnung zu bringen, soweit dies einem alternativen Leistungseinsatz nicht entgegensteht. Ebenso sind ersparte Aufwendungen in Anrechnung zu bringen.

5. Dem Verzicht auf die gemäß den Allgemeinen Überlassungsbestimmungen für Schul- und Schulsportanlagen der Landeshauptstadt Stuttgart" zu erhebenden 50% des vereinbarten Entgelts bei Nichteinhaltung der Rücktrittsfristen und kurzfristigen Absagen bei außerschulischen Nutzungen von Schul- und Schulsportanlagen wird rückwirkend ab frühestens 11.03.2020 (WHO erklärt COVID-19-Ausbruch der Pandemie) bis zur Aufhebung der verordneten Schulschließung zugestimmt.

6. Dem Vorschlag der Verwaltung wird zugestimmt, den Schülerinnen und Schülern der Fachschulen für den Monat April 2020 das von der Stadt Stuttgart erhobene Schulgeld zu erlassen.

7. Den Mehraufwendungen von voraussichtlich 216.000 EUR, wie im Kapitel "Finanzielle Auswirkungen" dargestellt, wird zugestimmt. Von der dargestellten Ergebnisverschlechterung infolge von Mindererträgen wird Kenntnis genommen.

Die Landeshauptstadt Stuttgart übernimmt im Monat Mai die Eigenanteile der Schülerinnen und Schüler an den allgemeinbildenden und den beruflichen Schulen (Privatschulen und öffentliche Schulen), die seit mindestens April ein laufendes Scool-Abo haben. Hierfür sind im THH 400 Mittel in Höhe von rd. 1,4 Mio. EUR notwendig. Die Deckung soll über die Erträge aus dem Sofortprogramm des Landes erfolgen.



Die Beratungsunterlagen sind dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt. Dies gilt auch für den gleichzeitig aufgerufenen interfraktionellen Antrag "Weiterer Ergänzungsvorschlag zur Vorlage der Verwaltung "Finanzielle Auswirkungen der Schließung von Schulen aufgrund VoronaVO" (GRDrs 264/2020): Schuleltern die Kosten für das Scool-Abo für einen Monat erstatten!" der SPD-Gemeinderatsfraktion, der B90/GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, der Fraktionsgemeinschaft Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei und der PULS-Fraktionsgemeinschaft Nr. 104/2020 vom 09.04.2020



Dieser Tagesordnungspunkt wird zusammen mit dem heutigen TOP 1 "Coronavirus in Stuttgart - Sachstandsbericht", TOP 2 "Hilfen zur Abmilderung finanzieller Notlagen im Zusammenhang mit COVID-19" (GRDrs 250/2020) und TOP 14 "Freiwilliger Verzicht auf Elternbeiträge für städtische Kindertageseinrichtungen wegen Schließung aufgrund CoronaVO, Erstattung von Elternbeiträgen an freie Träger und Weitergewährung von Betriebszuschüssen" (GRDrs 262/2020) aufgerufen und verhandelt. Der Beratungsverlauf ist wiedergegeben in der Niederschrift Nummer 55 zu TOP 1.



Am Ende der Beratung stellt OB Kuhn fest:

Der Gemeinderat beschließt die GRDrs 264/2020 und 264/2020 Ergänzung einschließlich der Antragsziffer 8 des Antrags Nr. 104/2020 einstimmig wie beantragt.

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