Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB 9541
GRDrs 612/2018
Stuttgart,
07/02/2018



Änderung der Satzung über die Erhebung von Realsteuern



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
18.07.2018
19.07.2018



Beschlußantrag:

Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Realsteuern wird in der aus der Anlage ersichtlichen Fassung beschlossen.



Begründung:


Der Gemeinderat hat im Rahmen der Planberatungen zum Doppelhaushalt 2016/2017 gemäß dem CDU-Antrag Nr. 1007/2015 das Modell der „intelligenten Grundsteuer“ beschlossen. Der Beschluss bezieht sich auf das mit Antrag Nr. 358/2015 dargestellte Modell. Die Verwaltung hat mit GRDrs 954/2015 zum Antrag Stellung bezogen.

In der Mitteilungsvorlage GRDrs 611/2018 „Senkung der Grundsteuerhebesätze“ ist beschrieben, dass und in welchem Umfang die Voraussetzungen des vorgenannten Beschlusses vorliegen. Die Satzung über die Erhebung der Realsteuern ist entsprechend anzupassen.






Michael Föll
Erster Bürgermeister


Anlage
1



Anlage zu GRDrs 612/2018



Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Realsteuern

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg und § 9 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes Baden-Württemberg sowie §§ 1 und 25 des Grundsteuergesetzes 1973 hat der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart am 19. Juli 2018 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Die Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung der Realsteuern vom
12. Februar 1990 (Amtsblatt Nr. 9 vom 1. März 1990), zuletzt geändert am 18. Dezember 2009 (Amtsblatt Nr. 52/53 vom 24. Dezember 2009), wird wie folgt geändert:


§ 1 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
§ 2

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.



Finanzielle Auswirkungen








Anlagen




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