Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
181
5
VerhandlungDrucksache:
353/2020
GZ:
JB
Sitzungstermin: 09.07.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Faßnacht
Betreff: Auswirkungen der EU-Richtlinie auf die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuhiS)

Vorgang: Jugendhilfeausschuss vom 29.06.2020, öffentlich, Nr. 56
Verwaltungsausschuss vom 08.07.2020, öffentlich, Nr. 257
jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 24.06.2020, GRDrs 353/2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Von der aufgezeigten Sachlage und vom zusätzlichen Personalbedarf beim Jugendamt zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben gemäß der EU-Richtlinie 2016/800 bzw. auf Grundlage des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) wird Kenntnis genommen. Die Einrichtung eines zweiten Hauses des Jugendrechts wird mit Nachdruck verfolgt.

2. Vom zusätzlichen vordinglichen Personalbedarf in Höhe von 9,44 Stellen in Entgeltgruppe S 15 wird Kenntnis genommen.
3. Finanzierung des Personalaufwands aus Teilhaushalt 900, allgemeine Finanzwirtschaft, Deckungsreserve Personal.

OB Kuhn stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.
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