Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
181
5
Verhandlung
Drucksache:
353/2020
GZ:
JB
Sitzungstermin:
09.07.2020
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Faßnacht
pö
Betreff:
Auswirkungen der EU-Richtlinie auf die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuhiS)
Vorgang: Jugendhilfeausschuss vom 29.06.2020, öffentlich, Nr. 56
Verwaltungsausschuss vom 08.07.2020, öffentlich, Nr. 257
jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 24.06.2020, GRDrs 353/2020, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Von der aufgezeigten Sachlage und vom zusätzlichen Personalbedarf beim Jugendamt zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben gemäß der EU-Richtlinie 2016/800 bzw. auf Grundlage des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) wird Kenntnis genommen. Die Einrichtung eines zweiten Hauses des Jugendrechts wird mit Nachdruck verfolgt.
2. Vom zusätzlichen vordinglichen Personalbedarf in Höhe von 9,44 Stellen in Entgeltgruppe S 15 wird Kenntnis genommen.
Das Jugendamt wird ermächtigt, ab sofort befristet bis 31.12.2020, zusätzliches Personal in diesem Umfang außerhalb des Stellenplans zu beschäftigen.
Die Entscheidung über die Stellenschaffung ist im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 zu treffen.
3. Finanzierung des Personalaufwands aus Teilhaushalt 900, allgemeine Finanzwirtschaft, Deckungsreserve Personal.
OB
Kuhn
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.
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