Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
1115/2019
GZ:
0614-01
Sitzungstermin: 06.02.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Faßnacht fr
Betreff: Vorbereitung und Durchführung Zensus 2021

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 05.02.2020, öffentlich, Nr. 31

Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Sicherheit, Ordnung und Sport vom 22.01.2020, GRDrs 1115/2019, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Zur Vorbereitung und Durchführung des Zensus 2021 in Stuttgart richtet die Landeshauptstadt Stuttgart entsprechend der vom Land übertragenen Pflichtaufgabe nach Weisung eine kommunale Erhebungsstelle von voraussichtlich Oktober 2020 bis Mai 2022 ein.

2. Für die Befragung im Rahmen des Zensus werden rund 750 ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte eingesetzt, die eine Aufwandsentschädigung erhalten. Analog der Regelung beim Zensus 2011 erhalten städtische Erhebungsbeauftragte einen Arbeitstag Dienstbefreiung unter Fortzahlung der Bezüge zur Erledigung der Erhebungsaufgaben, die nicht außerhalb der üblichen Dienstzeiten ausgeführt werden können.


3. Für die Erledigung der in der Erhebungsstelle anfallenden Aufgaben entsteht zusätzlicher Personalbedarf. Die Verwaltung wird ermächtigt, für die Zeit von April 2020 bis Dezember 2022 zusätzliches Personal im Umfang von bis zu 17,42 Vollzeitäquivalenten (209 Personalmonate) außerhalb des Stellenplans zu beschäftigen. Die Ermächtigung umfasst
4. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei Bedarf eine Aufstockung bzw. Verlängerung der Ermächtigung um bis zu max. 18 Personenmonate während der Erhebungsphase und ggf. im Zuge der Nachbereitung des Zensus vorzunehmen, da der Arbeitsaufwand wegen verfahrensbedingter Unsicherheiten und aufgrund bisher vager Vorgaben durch das Land nicht exakt voraussehbar ist.

5. Dem überplanmäßigen Aufwand i. H. v. 146.600 Euro in 2020 und 780.100 Euro in 2021 im THH 120 - Statistisches Amt, Kontengruppe 400 - Personalaufwendungen wird zugestimmt. Die Finanzierung erfolgt aus der Deckungsreserve Personal im Teilhaushalt 900 - Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 - Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 - Sonstige ordentliche Aufwendungen, in entsprechender Höhe. Die Kostenerstattung des Landes erfolgt im Nachhinein.



OB Kuhn stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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