Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
225
19
Verhandlung
Drucksache:
792/2018
GZ:
Sitzungstermin:
25.10.2018
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
Protokollführung:
Frau Faßnacht
pö
Betreff:
Ermächtigung zur Beschäftigung von Personal im Rahmen des Zehnten Gesetzes zur Änderung des
Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Vorgang: Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 22.10.2018, öffentlich, Nr. 115
Verwaltungsausschuss vom 24.10.2018, öffentlich, Nr. 404
jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration vom 12.10.2018, GRDrs 792/2018, mit folgendem
Beschlussantrag:
Ermächtigung zur Beschäftigung von Personal im Rahmen des Zehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz - 10. SGB II-ÄndG)
1. Von dem 10. SGB II-Änderungsgesetz - Teilhabechancengesetz und der damit einhergehenden Erhöhung des Eingliederungstitels für den Zeitraum 2019 bis 2022 wird Kenntnis genommen. Eine Übersicht zur (gegenwärtig plausiblen) Aufteilung/Nutzung der zusätzlichen Eingliederungsmittel ist in der Begründung unter Finanzielle Auswirkungen enthalten.
2. Das Jobcenter wird ermächtigt
a. bis zu fünf Coaches mit einem Beschäftigungsumfang von insg. 500 % in EG 10 TVöD für die ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung nach §§ 16e und 16i SGB II für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2022 zu beschäftigen,
b. vier Betriebsakquisiteure/Betriebsakquisiteurinnen mit einem Beschäftigungsumfang von insg. 400 % in EG 10 TVöD für die Akquise von Arbeitsplätzen für den nach §§ 16e und 16i SGB II vorgesehenen Personenkreis für die Zeit vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2022 zu beschäftigen,
c. eine/-n Sachbearbeiter/-in Arbeitgeberleistungen mit einem Beschäftigungsumfang von 100 % in EG 10 TVöD für die Abrechnung der zu gewährenden Zuschüsse an Arbeitgeber/Arbeitgeberinnen und Maßnahmekosten für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2022 zu beschäftigen.
3. Die Ausschreibungen und auch die Arbeitsverträge können, trotz der Befristung der Ermächtigungen bis 31.12.2022 unbefristet erfolgen.
OB
Kuhn
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.
zum Seitenanfang