Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 154/2016
Stuttgart,
07/14/2016



Neufassung der Richtlinien über die Förderung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und Schadstoffreduzierung
(Kommunales Energiesparprogramm)




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Ausschuss für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
22.07.2016
26.07.2016
27.07.2016



Beschlußantrag:

1. Die Richtlinien über die Förderung von Maßnahmen zur Energieeinsprung und Schadstoffreduzierung (Kommunales Energiesparprogramm) werden gemäß den
2. Die überarbeiteten Richtlinien treten gemäß der in Anlage 3 beiliegenden Fassung mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft und gelten für alle Anträge, die nach diesem Zeitpunkt beim Amt für Liegenschaften und Wohnen eingehen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Seit 1998 fördert die Landeshauptstadt uneingeschränkt Energie einsparende Maßnahmen im privaten Gebäudebestand. Bis zum 31. Dezember 2015 wurden rund 16.000 Wohnungen mit rund 29 Mio. Euro Zuschüssen gefördert. Jeder bearbeitungsfähige Förderantrag konnte mit den vom Gemeinderat bereit gestellten Fördermitteln bezuschusst werden.

Gesetzesänderungen, Neukonzepte in den Bereichen Energie und Klimaschutz und gestiegene Sanierungskosten erfordern eine deutliche Verbesserung der Förderangebote für Gebäudeeigentümer und Mieter.



Finanzielle Auswirkungen

Für dieses und das kommende Jahr stehen jährlich 2,5 Mio. Euro zur Verfügung.
Die Umsetzung der Beschlüsse soll zu einem steigenden Antragseingang und Mittelabfluss führen. Dennoch geht die Verwaltung davon aus, dass die für 2016/2017 zur Verfügung stehenden 5 Mio. Euro ausreichen werden.

Mitzeichnung der beteiligten Stellen
Referat StU hat die Vorlage mitgezeichnet.

Mit dem Energieberatungszentrum Stuttgart e.V. (EBZ) ist die Vorlage ebenfalls abgestimmt.

Erledigte Anfragen/Anträge
In der GRDrs umgesetzt sind die Anträge:

- Nr. 236/2015 CDU-Gemeinderatsfraktion vom 10.07.2015
("Urbanisierung der Energiewende in Stuttgart – das kommunale Förderprogramm kann

noch mehr zum Erfolg beitragen!")

- Nr. 355/2015 Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion vom 13.10.2015
("Energiesparprogramm: Mehr Althausbesitzer zur Sanierung motivieren!")


Hinweis zum Antrag 236/2015
Lediglich der Vorschlag Ziffer 3 des Antrages Nr. 236/2015 konnte nicht berücksichtigt werden.

Die Erstsanierung eines Eigentümers mit Initialwirkung für Folgeprojekte in derselben Straße oder in nächster Umgebung ist bereits gängige Praxis. Über die vorgeschlagenen Konditionen Verbesserungen in der Regelförderung werden diese Sanierungen zukünftig finanziell auch besser gestellt. Ein darüber hinausgehender Sonderzuschlag ist aus Gründen der Gleichbehandlung nicht möglich.







Michael Föll
Erster Bürgermeister



Anlagen
1 ausführliche Begründung
2 Synopse der bisherigen//neuen Förderrichtlinien
3 Förderrichtlinien der Landeshauptstadt Stuttgart zur Energieeinsparung und Schadstoffreduzierung im Gebäudebestand in der Fassung vom 27.07.2016
4 Übersicht mögliche Antragskonstellationen



Beteiligte Stellen



Vorliegende Anträge/Anfragen

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Anlagen



1. Ausführliche Begründung

Das städtische Energiesparprogramm für private Wohngebäude ist ein verlässlicher Baustein innerhalb des Energiekonzepts „Urbanisierung der Energiewende in Stuttgart“.

Um das Förderprogramm wieder attraktiver zu gestalten, sind inhaltliche Verbesserungen erforderlich.

A) Regelförderung

Bis zum Förderjahr 2012 lag der Anteil der Regelförderungen (umfassenden Sanierungen) bei 35 %. 65 % der Bewilligungen entfielen auf die Pauschalförderungen (Einzelmaßnahmen).

Im Förderjahr 2015 haben sich die Regelförderungen auf 18 % und im 1. Halbjahr 2016 auf nur noch 8 % der Förderfälle reduziert.

Die niedrigen Energiepreise und die stetig steigenden, hohen Investitionskosten erschweren die Entscheidung für die Regelförderung.

Mit den vorgeschlagenen Änderungen soll diesem Abwärtstrend entgegengewirkt und gleichzeitig der Abstand zu den Förderkonditionen der KfW- und der L-Bank verringert werden.


B) Pauschalförderung

Mit der Einführung der Pauschalförderung im Jahr 2003 (anfänglich nur für die Außengebäudeteile und ab 2012 zusätzlich für die Gebäudetechnik) ist ein Gebäudeeigentümer gefördert worden, der keine umfassende energetische Sanierung finanzieren konnte oder wollte.

Diese „kleine“ Lösung hat immer mehr an Bedeutung gewonnen und im 1. Halbjahr 2016 bereits 92 % aller Förderzusagen ausgemacht.



Änderungsvorschläge:



A) Regelförderung

1. Erhöhung der förderfähigen Baukosten von bislang 30.000 Euro auf 50.000 Euro je Wohnung
(siehe Ziffer 5.1 der Förderrichtlinien)

Begründung:

2. Wegfall des 20%igen pauschalen Abzugs bei Gewährung von Investitions- oder Tilgungszuschüssen von KfW/L-Bank für identische Sanierungsmaßnahmen.
(siehe Ziffer 7.3.3 der bisherigen Förderrichtlinien)

Begründung:












B) Pauschalförderung

Die Pauschalförderung wird weitergeführt.

Der Schwerpunkt der Pauschalförderung liegt künftig auf effizienten und bautechnisch sinnvollen Kumulierungsangeboten:


Begründung:

Näheres ist aus Anlage 2 (Ziffern 6 -13 und 22 – 23) ersichtlich.
Eine Übersicht der möglichen Antragskonstellationen ist in Anlage 3 dargestellt.


C) Contracting

In der Pauschalförderung werden künftig auch Contractingmodelle gefördert
(siehe Ziffer 1.1.3 der Förderrichtlinien)

Begründung:

Ausweitung der Fördermöglichkeiten und Gleichstellung mit der direkten Förderung der Eigentümer von privaten Wohngebäuden.


D) Energieberatungszentrum (EBZ)

1. Aufstockung des städtischen Zuschusses für Öffentlichkeitsarbeit an das EBZ von 30.000 auf 40.000 Euro jährlich

Begründung:

2. Aufstockung des städtischen Zuschusses für die Erstberatung an das EBZ 100 auf 125 Euro pro Beratung bei entsprechender Antragstellung

Begründung:





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Anlage 2_Synopse.pdfAnlage 2_Synopse.pdfAnlage 3_Neufassung RL.pdfAnlage 3_Neufassung RL.pdfAnlage 4_Antragskonstellationen.pdfAnlage 4_Antragskonstellationen.pdf