a) Herr Oberbürgermeister Kuhn, Frau Dr. Stuible-Treder und Herr Dr. Oesterle werden als Vertreter der Landeshauptstadt Stuttgart für die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder benannt.
b) Der Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrats, die nicht von den Beschäftigten gewählt werden, wird entsprechend den Wahlvorschlägen der Träger der LBBW zugestimmt.
c) Die Wahl, der in Anlage 4 aufgeführten Beschäftigtenvertreter wird bestätigt.
d) Dem Vorschlag an den Aufsichtsrat für die Wahl des Vorsitzenden und seines Stellvertreters wird zugestimmt.