Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
254/2015 mit Ergänzung
GZ:
7853-02.00
Sitzungstermin: 07.05.2015
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:der Vorsitzende, EBM Föll
Protokollführung: Frau Gallmeister fr
Betreff: Landesbank Baden-Württemberg
Hauptversammlung

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 06.05.2015, öffentlich, Nr. 135

Ergebnis: Ziff. 1 einmütige Zustimmung
Ziff. 2a mehrheitliche Zustimmung bei 15 Ja-, 1 Gegenstimme und
1 Enthaltung
Ziff. 2b mehrheitliche Zustimmung bei 15 Ja-, 1 Gegenstimme und
1 Enthaltung
Ziff. 3 einmütige Zustimmung
Ziff. 4 mehrheitliche Zustimmung; mehrheitliche Ablehnung mit 4 Ja- und 13 Nein-Stimmen eines Änderungsantrags von StR Rockenbauch (SÖS-LINKE-PluS) zu Anl. 3, § 3, der GRDrs 254/2015
Ziff. 5a+c einmütige Zustimmung bei 15 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen
Ziff. 5b+d keine Abstimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 27.04.2015, GRDrs 254/2015, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der/die stimmberechtigte Vertreter/Vertreterin der Landeshauptstadt Stuttgart wird beauftragt, in der Hauptversammlung (HV) der Landesbank Baden-Württemberg den nachstehenden Beschlussanträgen zuzustimmen:

1. Die LBBW (Bank) weist im Geschäftsjahr 2014 den folgenden Bilanzgewinn aus:

Jahresergebnis nach Steuern und vor Hybridbedienung 403.972.618,41 EUR

Der Bilanzgewinn von 312.653.115,06 EUR wird vollständig an die Träger ausge- schüttet (vorbehaltlich HV-Beschluss), wobei auf den einzelnen Träger ein Anteil am ausgeschütteten Gewinn entsprechend seines Anteils am Stammkapital der LBBW entfällt.

2. a) Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden für das Geschäftsjahr 2014 entlastet.

b) Die Mitglieder des Vorstands werden für das Geschäftsjahr 2014 unter Kennt- nisnahme der Bestätigung der Aufsichtsbehörde nach § 18 Abs. 3 LBWG ent- lastet.

3. Zum Abschlussprüfer für den Jahres- und Konzernabschluss der Landesbank
Baden-Württemberg zum 31.Dezember 2015, zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2015 sowie als Prüfer nach § 36 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) wird die KPMG AG Wirtschafts- prüfungsgesellschaft bestellt.
4. Der Änderung der Statuten der BW-Bank, LBBW Rheinland-Pfalz Bank und der LBBW Sachsen Bank entsprechend Anlage 3 wird zugestimmt.

5. Neue Amtszeit des Aufsichtsrats der LBBW Den Gemeinderatsmitgliedern liegt außerdem die Ergänzung zur GRDrs 254/2015 vom 07.05.2015 vor. Sie ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei angehängt.


OB Kuhn verweist einleitend auf die ausführliche Aussprache in der gestrigen Sit- zung des Verwaltungsausschusses, unter Beteiligung des Vorstandsvorsitzenden der Landesbank Baden-Württemberg, Herrn Vetter. Der Vorsitzende trägt vor, der Geschäftsbericht der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) für das Jahr 2014 sehe eine Ausschüttung von insgesamt 313 Mio. € vor, von denen die Landeshaupt- stadt nach dem Schlüssel 50 Mio. € erhalten werde; die Landeshauptstadt sei mit knapp 19 % an der LBBW beteiligt. Hinzu komme eine Verzinsung der Stillen Einla- gen von 3,4 Mio. €.

Die Kernkapitalquote sei auf nunmehr 13,6 % gestiegen. Für das Jahr 2014 sei der Gesamtverkauf des Garantieportfolios von erheblicher Bedeutung gewesen, indem die schlechten Papiere der Bank zu einem guten Preis verkauft wurden. Die Bank sei somit sicherer geworden. Nach dem Bankencrash im Jahr 2009 sei es allgemei- ne Überzeugung in der Stadt, keine großen Unsicherheiten einzugehen, sondern auf die sichere Seite zu gehen, und so verfahre die LBBW seither.

Wichtig sei im Berichtsjahr auch der Stresstest der Europäischen Zentralbank (EZB) gewesen, den die LBBW gut bestanden habe.

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses sei auch darüber diskutiert worden, wie es mit der BW-Bank und ihren Filialen weitergehen solle. Die BW-Bank habe deut- lich gemacht, dass nur noch 30 % der Bankkunden Beratungen in einer Filiale in An- spruch nehmen. Der Rest agiere vom Bildschirm aus oder hole Geld am Automaten. Daher sollen einige Filialen geschlossen werden. Er habe die Bank über die ent- sprechenden Gremien gebeten, bei Fragen der künftigen Filialstruktur die Bedeu- tung für die Stadt Stuttgart, insbesondere in den Stadtbezirken, mit zu bedenken. Er habe in diesen Gesprächen den Eindruck gehabt, dass die Botschaft bei den zu- ständigen Vorstandsmitgliedern der Bank angekommen sei. Wichtig sei ein Be- kenntnis des Vorstandsvorsitzenden, Herrn Vetter, gewesen, dass die BW-Bank und die LBBW als Ganzes das Privatkundengeschäft nicht als Restlaufgröße, sondern als sozusagen "zum Gen-Bestand der LBBW gehörig" ansehe.

Die Stadt Stuttgart habe im Jahr 2009 nach einer "heftigen und wilden" Diskussion zur Rettung der Bank beigetragen. Zur Erhöhung der Stillen Einlagen im Jahr 2012 habe man sich entschlossen, da die Finanzdienstleistungen auch dazu dienen, die baden-württembergische Wirtschaft, insbesondere die im Mittleren Neckarraum, in den Auslandsgeschäften der Exportwirtschaft zu begleiten und die Investitionen sicherzustellen, die die Weltmarktfirmen bis hin zum Mittelstand brauchen. Aus heu- tiger Sicht meine er, dass die getroffene Entscheidung richtig war; und wenn jetzt die Bank Schritt für Schritt zu einer sichereren Bank gemacht werde, sei man auf einem guten Weg. Deswegen wolle er dem Gemeinderat empfehlen, der Beschluss- vorlage zuzustimmen.

StR Kotz (CDU) führt aus, der Gemeinderat habe einen Jahresabschluss zur Kennt- nis zu nehmen und entsprechende Schlüsse daraus zu ziehen, wer unter den Rah- menbedingungen in der Bankenlandschaft in Deutschland und Europa als sicherlich gut einzuschätzen sei. Dass die Bank sichere Geschäfte machen solle, habe zur Konsequenz, dass sie bei den gegebenen Rahmenbedingungen und bei diesem Auftrag keine prozentual sehr hohen Renditen erzielen könne. Seiner Fraktion sei dies aber lieber als das Risiko, das in den vergangenen Jahren habe mitgetragen werden müssen mit Geschäften, die vielleicht in guten Jahren zu großen Renditen, aber in schwierigen Jahren auch zu großen Verwerfungen geführt haben, die man so nicht mehr erleben wolle. Seine Fraktion sei deshalb dankbar dafür, dass der Vorstand der Bank den Forderungen und dem Auftrag der Träger gefolgt sei und die Bank dementsprechend konsequent ausrichte.

StRin Münch (90/GRÜNE) kündigt die Zustimmung ihrer Fraktion zur GRDrs 254/ 2015 an. Weiter merkt sie an, ihre Fraktion wolle auf dem Stadtgebiet Stuttgart die Sparkassenfunktion der Bank. Wenn künftig über Filialen gesprochen werde, benö- tige man eine entsprechende Kommunikation. Diese fordere ihre Fraktion ein. Zwei- tens wolle ihre Fraktion eine solide Geschäftspolitik für Stuttgart und Baden-Würt- temberg in den drei Geschäftsfeldern Unternehmenskunden, Privatkunden und Handelsgeschäfte, um die Wirtschaft in Baden-Württemberg zu stützen.

Weiter wolle ihre Fraktion eine Bank mit soliden Bankgeschäften, die sich ihr Ei- genkapital selbst erwirtschaftet und die ihre Geschäftspolitik in diesem Wege durchführt, sodass künftige Eigenkapitalgaben der Träger nicht mehr erforderlich sein werden.

Dass die Landesbank Baden-Württemberg heute stabiler dastehe als noch vor wenigen Jahren, sei vielen Faktoren zu verdanken, meint StR Körner (SPD). Der erste Grund sei sicherlich die gute Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bank, denen seine Fraktion an dieser Stelle Danke sagen wolle.

Der zweite Grund sei ein Geschäftsmodell, das die Bank von anderen Landesban- ken in Deutschland unterscheide, nämlich mit einem klaren Kundengeschäft in privat. Und im Unternehmenskundenbereich würden, im Gegensatz zu anderen Landesbanken, sehr stabile Geschäfte gemacht. Hiermit verbunden sei auch das Filialgeschäft; OB Kuhn habe bei der Beratung im Verwaltungsausschuss auf den Antrag der SPD-Gemeinderatsfraktion Bezug genommen, den sie angesichts der Filialschließung in Stuttgart gestellt hatte. Er habe die Diskussion im Verwaltungs- ausschuss so aufgefasst, dass seitens der Stadt Stuttgart gegenüber dem Vorstand der Bank deutlich gemacht werden müsse, dass Entscheidungen über Veränderun- gen bei den Filialen nicht nur unter rein betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zu treffen seien, sondern dass die Filialen auch Qualität für das Leben in einzelnen Stadtbezirken bzw. Stadtteilen hätten.

Ein dritter Grund seien die von OB Kuhn ebenfalls angesprochenen Stabilisierungs- maßnahmen. Im Jahr 2009 die Kapitalerhöhung um 5 Mrd. €, bei der die Stadt mit 950 Mio. € beteiligt war; im Jahr 2013 die Umwandlung von Stillen Einlagen in hartes Eigenkapital in der Größenordnung von 2,2 Mrd. €, wobei die Stadt mit 400 Mio. € beteiligt gewesen ist. Diese Stabilisierungsmaßnahmen hätten neben den Kapitalerhöhungsmaßnahmen auch eine Risikoabschirmung in der Größenordnung von mehr als 12 Mrd. € betroffen, an der die Stadt anteilsmäßig über die Rückab- sicherung ebenfalls beteiligt war. Der Stadtrat weist auf den oft großen Zeitdruck hin, unter dem solche Entscheidungen über große Summen auf oftmals unsicheren Entscheidungsgrundlagen getroffen werden müssten.

StR Körner bittet um Klarstellung, dass bei der Entscheidung über den Verkauf eines großen Risikopapiers im letzten Sommer die Aussage, dass dieser Verkauf keine unmittelbaren Auswirkungen auf den städtischen Haushalt habe, so nicht richtig war. In diesem Jahr habe die Stadt mit 10 Mio. € Mindereinnahmen zu rechnen, was der Haushalt aber verkraften werde. Um in Zukunft solch wichtige Entscheidungen mit gutem Vertrauen treffen zu können, wäre es ihm wichtig, dass heute nochmals eine Klarstellung seitens der Verwaltung erfolgt.

Die Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS stehe ohne Wenn und Aber zur flä- chendeckenden Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit Finanzdienstleistun- gen, betont StR Rockenbauch (SÖS-LINKE-PluS). Allerdings stelle sich seiner Frak- tionsgemeinschaft die Frage, warum sich eine Kommune an einer Landesbank beteiligen müsse. Seine Fraktionsgemeinschaft habe erhebliche Zweifel, dass dieses Engagement bei einer Landesbank dem Ziel einer Kommune im Sinne der Funktion einer Stadtsparkasse entspreche. Es habe erhebliche Mühe bereitet, Informationen zur Schließung von Filialen seitens der Bank zu bekommen, nachdem davon in der Presse berichtet wurde.

Die von seinen Vorrednern und seiner Vorrednerin erkannten Fortschritte bei der Landesbank und das solider werdende Geschäft rechtfertigten aber noch lange nicht das Engagement der Stadt bei der Bank. Seine Fraktionsgemeinschaft wolle, dass mit dem Geld der Bürgerinnen und Bürger nicht nur vertrauensvoll und solide gewirtschaftet werde, sondern auch nach strikten ökologischen und sozialen Krite- rien, sodass der nötige Umbau der Gesellschaft z. B. für die Energiewende voran- gebracht werden könne.

Wenn die LBBW das für die Bürgerinnen und Bürger in den Stadtbezirken wichtige Filialgeschäft bei den Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr machen wolle, sei dies ein Argument, in die Stadtsparkasse endlich einzusteigen und aus der Landesbank auszusteigen. Seine Fraktionsgemeinschaft appelliere an die Bank, die Filialen in den Stadtbezirken zu erhalten.

Zum Abstimmungsverhalten seiner Fraktionsgemeinschaft informiert der Stadtrat, dass der Ziffer 2 des Beschlussantrags nicht zugestimmt werde. Eine Entlastung des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung sei nicht möglich, wenn von deren Seite keine Auskunft erteilt werde, ob sie Geschäfte mit der Waffenindustrie machen. Ziffer 4 (Statutenänderung) werde ebenfalls abgelehnt. Dass in Zukunft die Ergeb- nisrechnung nur noch auf freiwilliger Basis stattfinden solle, obwohl die Bank zur Transparenz verpflichtet sei, halte er schon für "skandalös". Der Stadtrat äußert sich kritisch dazu, dass der Antrag seiner Fraktionsgemeinschaft, den Oberbürgermeister aufzufordern, in der Hauptversammlung dafür einzutreten, diesen Paragrafen nicht von einer Soll- in eine Kann-Bestimmung zu ändern, keinerlei Unterstützung der Gemeinderatsfraktionen gefunden hat, halte er für eine politische Aufgabe der Selbstverantwortung der Gemeinderatskolleginnen und -kollegen.

Wie sein Vorredner äußert sich auch StR Rockenbauch kritisch zu der Aussage, dass keine weiteren Kosten auf das Ergebnis 2014 der LBBW zukommen würden. Aus dem Geschäftsbericht habe jetzt entnommen werden müssen, dass doch 60 Mio. € zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Seine Fraktionsgemeinschaft sei auch nicht bereit, auf die im Jahr 2009 erbrachten Milliardenbeträge zur Rettung der Bank für immer zu verzichten. Geschäftsgrundlage sei seinerzeit gewesen, dass das Geld ab 2014 mit 1 Mrd. € jährlich zurückgezahlt wird. Auf die etwa 800 Mio. € stä- dtisches Geld könne auf Dauer nicht verzichtet werden. Eine andere Interpretation, als dass dieses Geld "für ewig in der LBBW stecken wird", hätten die Aussagen des Vorstandes der LBBW in der gestrigen Sitzung des Verwaltungsausschusses aber nicht zugelassen. Dies kritisiere seine Fraktionsgemeinschaft und nehme dies nicht einfach nur zur Kenntnis, betont StR Rockenbauch abschließend.

Ihre Fraktion werde der GRDrs 254/2015 zustimmen, kündigt StRin von Stein (FW) mit der Bemerkung an, dass erkennbar sei, dass die LBBW auch in diesem Jahr einen risikoärmeren Kurs fahre, eben auch mit weniger spektakulären Gewinnaus- schüttungen auch für die Stadt. Dass die Bank mit ihrer aktuellen Geschäftspolitik Risiken minimiert, Altlasten abarbeitet und damit Grundlagen für eine erfolgreiche Weiterentwicklung der Bank schaffe, habe die Zustimmung ihrer Fraktion.

Zu den Ausführungen von StR Rockenbauch merkt die Stadträtin an, dass die Lan- deshauptstadt in der Vergangenheit sehr viel Geld aus den Ausschüttungen der Bank erhalten hat, wie dies von EBM Föll vor einiger Zeit dargelegt wurde. Die Stadt könne es sich nicht aussuchen, zeitweilig an der Bank beteiligt zu sein, wenn die Ergebnisse gut ausfallen, und nicht dabei zu sein, wenn die Ergebnisse weniger gut sind.

StR Prof. Dr. Maier (AfD) erklärt, auch die AfD sehe die LBBW auf ihrem Weg der Konsolidierung, der von den Trägern und besonders auch von der Stadt Stuttgart gefordert wurde, als die Bank im Jahr 2009 in eine schwierige Lage gekommen sei und nur mit sehr hohen Einlagen "am Leben erhalten werden konnte". Diese Konso- lidierung sei ablesbar an der Konzentration auf das Kerngeschäft, die offenbar sys- tematisch vorangetrieben werde. Auch trenne sich die Bank zunehmend von risiko- behafteten Geschäften und sie widme der Risikobegrenzung bis hin zur Risikover- meidung hohe Aufmerksamkeit. Sie könne auch angesichts der Bedingungen, die beim Zinsniveau derzeit weltweit herrschten, eine recht gute Ertragslage aufweisen. Auch eine Kernkapitalquote von 14,6 % sei zufriedenstellend. Dies alles verdiene Anerkennung. Allerdings sehe seine Fraktion die Politik der Filialschließungen kritisch. Diese nehme nach Meinung seiner Fraktion nicht genügend Rücksicht auf die örtlichen Belange und auf die Verpflichtungen der Bank, auch der Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger in ausreichendem Maß Rechnung zu tragen. Dennoch werde der Vorlage, mit Ausnahme der Ziffer 4 des Beschlussantrags, zugestimmt.

StR Dr. Oechsner (FDP) kündigt die Zustimmung der FDP-Mitglieder im Gemeinde- rat zur Vorlage an. Man sehe, dass die Bank sich auf einem guten Weg befinde, und das in den letzten Jahren erbrachte Engagement scheine Früchte zu tragen. Dennoch sehe er eine Beteiligung der Stadt bei der LBBW auf Dauer nicht für fest- geschrieben an. Es wäre positiv, die LBBW doch in eine AG oder SE umzuwandeln, damit die Stadt Stuttgart die Möglichkeit habe, sich irgendwann von den Anteilen an der Bank zu trennen. Dies solle nicht heißen, dass die FDP nicht zur Bank stehe oder dass sie die Funktion, welche die Bank ausübe, weghaben wolle in schlechten Zeiten. Aber die FDP wolle, dass das Engagement auf Dauer überdacht werden könne; in der jetzigen Form der LBBW sei dies bedauerlicherweise nicht möglich. Dennoch könne der Beschlussvorlage im Prinzip nur zugestimmt werden.

Zur Frage von StR Rockenbauch, warum eine Stadt bei einer Landesbank beteiligt sein müsse, merkt EBM Föll an, sie müsse nicht bei einer Landesbank beteiligt sein, aber es sei sinnvoll, wenn dies der Fall sei. Denn diese Bank als leistungsfähige Regionalbank mit internationaler Orientierung leiste einen erheblichen Beitrag zur Finanzierung der Realwirtschaft, insbesondere der mittelständischen Wirtschaft in der Stadt und im Land. Wenn gewollt werde, dass die Entscheidungen nicht mehr in Stuttgart, sondern in Frankfurt, London, New York oder Singapur getroffen werden, wäre man eben nicht mehr bei der Landesbank dabei, aber es könnte auch nicht mehr darauf gesetzt werden, dass die Entscheidungen auch aus einer regionalen Verantwortung und im Sinne der Arbeitsplätze bei den hiesigen Unternehmen getroffen würden.

Darüber hinaus übe die Landesbank Baden-Württemberg mit der BW-Bank in einer, seiner Meinung nach, sehr guten Form auch die Sparkassenfunktion in der Landes- hauptstadt Stuttgart aus. Damit stehe den Bürgerinnen und Bürgern mit über 70 Filialen in der Stadt eine Sparkasse neben den anderen Banken zur Verfügung. Die Landesbank beschäftige in Stuttgart 6.000 Menschen und dank der positiven Ent- wicklung sie die Bank ein nicht unbeachtlicher Steuerzahler in Stuttgart. All dies seien Gründe, bei denen man seiner Ansicht nach zum überzeugenden Ergebnis kommen könne, dass eine Beteiligung bei der Landesbank für eine Stadt durchaus sinnvoll sei.

Der Erste Bürgermeister bestätigt gegenüber StR Rockenbauch, dass im Jahr 2009 bei der Kapitalerhöhung in Aussicht gestellt wurde, dass ab 2014 in fünf jährlichen Raten diese Kapitalerhöhung rückgeführt werde. Seit dem Jahr 2009 hätten sich die Eigenkapitalvorschriften für die Banken generell deutlich verschärft, damit auch für die LBBW. Aus der Finanz- und Bankenkrise habe man die Schlussfolgerung gezo- gen, dass die Kapitalvorschriften für die Banken verschärft werden müssten - diese Schlussfolgerung sei partei- und fraktionsübergreifend von allen Gemeinderatsmit- gliedern vertreten worden. Durch diese Veränderung sei die Bankenwelt sicherer geworden.

Auch die LBBW sei, zum einen durch die Veränderung der Geschäftspolitik und zum anderen durch die höheren Kapitalanforderungen, eine sicherere Bank geworden. Das von der Stadt Stuttgart eingelegte Kapital sei kein totes Kapital, sondern eine Verzinsung von 4,3 % in der jetzigen Situation und unter Beachtung einer risikoar- men Geschäftspolitik sei seines Erachtens eine durchaus gute Verzinsung. Deswe- gen könne man auch festhalten, dass das Jahr durchaus erfolgreich gewesen sei.

Zum im Jahresabschluss der Landesbank enthaltenen Verlust aus der Veräußerung des Garantieportfolios Mitte vergangenen Jahres in Höhe von 60 Mio. €, der von den StRen Körner und Rockenbauch angesprochen wurde, und der damaligen Aussage, dass es keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Stadthaushalt gebe, informiert der Berichterstatter, dass diese damalige Aussage dem Gemeinderat entsprechend dem damaligen Kenntnisstand gemacht wurde. Er - EBM Föll - habe in der gestrigen Sitzung des Verwaltungsausschusses dann erläutert, dass im Rah- men der Abrechnung natürlich auch die Garantieverträge herangezogen würden, wem welche Verluste zuzuordnen seien - Verluste, die der Bank zuzuordnen seien, und Verluste, die der Garantiegesellschaft zuzuordnen seien. In Anwendung dieser Regeln habe sich diese Verlustaufteilung ergeben.

Der Gesamtverlust durch die Veräußerung sei aber deutlich unterhalb der vom Ge- meinderat im Kontext mit der Veräußerung des Garantieportfolios gesetzten Ober- grenze geblieben. Durch die aufgeworfene Frage werde der Eindruck erweckt, als ob der Stadt Stuttgart oder den anderen Trägern der Bank ein Nachteil entstanden wäre. Der Stadt Stuttgart sei kein Schaden entstanden. Wenn die Garantiegesell- schaft entgegen der Regeln der Verträge die 60 Mio. € getragen hätte, wäre die Ausschüttung jetzt höher; dafür wäre aber im Jahr 2019 der Abrechnungsbetrag in der Garantiegesellschaft um 60 Mio. € geringer. Und zwischen 2015 und 2019 gebe es für den Risikopuffer ebenfalls eine entsprechende Verzinsung. Von daher sei weder der Stadt Stuttgart noch den anderen Trägern irgendein Schaden entstanden. Der Vorgang sei völlig korrekt gewesen, und auch dem Steuerzahler sei kein Schaden entstanden.

StR Körner zeigt sich gegenüber EBM Föll enttäuscht, wie dieser mit dem Thema umgeht, da es eben kein total korrekter Vorgang gewesen sei. Die Regeln, nach denen der Verlust verteilt wurde, seien im Sommer 2014 bekannt gewesen. Auf der Basis dieser Regeln habe EBM Föll den Gemeinderat darüber informiert, dass der städtische Haushalt nicht belastet werde. Aus seiner Sicht wäre es für künftige Entscheidungen vertrauensfördernd, wenn seitens der Verwaltung im Nachgang solcher Entscheidungen eingeräumt würde, dass sie "beim einen oder anderen Punkt vielleicht nicht richtig informiert hat".

An StR Rockenbauch gewandt erinnert StR Körner an dessen Aussage in der gestrigen Sitzung des Verwaltungsausschusses, dass er - StR Rockenbauch - "diese Bank pleitegehen lassen würde", eine Bank mit 6.000 Arbeitsplätzen und bei der eine sehr große Zahl von Stuttgarterinnen und Stuttgartern ihr Geld hätten. Eine andere Aussage von StR Rockenbauch aus der gestrigen Sitzung aufgreifend, merkt StR Körner an, dass es sich dabei um "verantwortungslose Politik" handle.

StR Rockenbauch betont, es gehe seiner Fraktionsgemeinschaft selbstverständlich darum, dass Stuttgart weiterhin ein leistungsfähiger Arbeitsstandort bleibe. Dass dazu aber die Beteiligung an einer Landesbank notwendig sei, sei "eine lustige Argumentation" von StR Körner. Die Landesbank werde nicht durch das Engage- ment der Landeshauptstadt oder ihre Teilnahme in dem Maße beeinträchtigt, wie dies von EBM Föll dargestellt wurde. Eine Landesbank werde weiterhin benötigt, auch werde weiterhin eine Bank benötigt, die das Sparkassengeschäft landesweit koordiniert. Wenn die Bank solide wirtschafte, sei alles in Ordnung. Der Stadtrat betont im Hinblick auf die Arbeitsplatzthematik nochmals, dass die Bank "aber auch in einer ökologischen und sozialen Verantwortung für zukünftige Generationen" wirt- schaften müsse. Seine Fraktionsgemeinschaft wolle auch das Filialgeschäft nicht einstellen. Sie wolle die Beschäftigten, die das gute Privatkundengeschäft und das Geschäft mit dem Mittelstand machen, nicht entlassen. Seine Fraktionsgemein- schaft wolle nur eine Stadtsparkasse, die eine solide, aber gleichzeitig auch eine ökologische und soziale Politik für die Bürgerinnen und Bürger und den Mittelstand in Stuttgart macht.

An EBM Föll gewandt äußert sich StR Rockenbauch kritisch dazu, dass "per Gesetz und per Vorgaben und EU" Banken dazu gezwungen werden müssten, eine sichere und solide Politik zu machen, da der Erste Bürgermeister "von alleine anscheinend nicht auf die Idee komme, eine risikoadäquate Geschäftspolitik zu machen". Es bestehe doch die Möglichkeit, das Risiko der Bank durch Reduzierungen des Gesamtvolumens der Bank weiter zu senken. Dann würde mit dem Kapital eine gesunde Quote erreicht.

OB Kuhn verweist auf den Unterschied, ob eine abstrakte ordnungspolitische Dis- kussion geführt werde oder eine konkrete, auf einen Fall bezogene. Abstrakt sei es völlig klar, dies belegten viele Städte in Deutschland, dass Städte nicht an Banken beteiligt sein müssen. Etwas anders sei die Situation, wenn eine Stadt wie Stuttgart in eine Beteiligung eingestiegen sei und zur Rettung einer Bank viel Geld zur Verfü- gung gestellt habe. Wenn eine Stadtsparkassenstruktur, wie von StR Rockenbauch vorgeschlagen, verwirklicht werden sollte, müssten die Frage nach den Kosten dieses Aufbaus gestellt werden. Ebenso müsste die Frage gestellt werden, was mit der LBBW am Markt passiere, wenn die Stadt Stuttgart aussteigen würde. Nachdem die Privatisierung der Landesbank nicht möglich sei, müssten Land oder Sparkas- senverband einspringen. In der Summe wäre diese Option seines Erachtens "fahr- lässig teuer", zumindest im Vergleich dazu, die Bank zu konsolidieren und sicherer zu machen.

EBM Föll stellt gegenüber StR Rockenbauch klar, dass die LBBW keine Bilanz- summe habe, die das 33fache des Eigenkapitals beträgt. Die Bilanzsumme betrage 266 Mrd. € und die Eigenkapitalquote 13,2 %; dies könne nicht das 33fache, sondern das 20fache sein. In der Bilanzsumme seien 20 Mrd. € Kommunaldarlehen enthalten. Dies sei innerhalb Deutschlands risikolos, da Städte und Gemeinden nicht pleitegehen können. Weiter seien 30 Mrd. € Hypothekendarlehen enthalten, die durch entsprechende Grundpfandrechte abgesichert seien. Dieser Faktor sei nicht das Entscheidende, sondern die Risikogewichtung sei entscheidend, und hier habe die Bank deutliche Fortschritte und eine sehr risikoarme Politik gemacht.

Es spiele auch sehr wohl eine Rolle, wo die Entscheidungen getroffen werden, wenn es beispielsweise um Unternehmensfinanzierungen gehe. Beispielsweise gäbe es die Firma Porsche mit ihren Arbeitsplätzen in Stuttgart nicht mehr, wenn es Anfang der 90er-Jahre die Landesgirokasse nicht gegeben hätte. Es werde eine leistungs- starke Bank benötigt, wenn Entscheidungen in Stuttgart und nicht z. B. in Frankfurt getroffen werden sollten.

An StR Körner gewandt weist EBM Föll zu der Thematik, dass die Gemeinderats- mitglieder nicht korrekt informiert worden seien, auf die Komplexität der Angelegen- heit hin und merkt an, dass die Verwaltung damals keinen Zweifel an ihrer Aussage gehabt habe, dass es keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Stadthaushalt gebe, sondern dass der Betrag von 60 Mio. €, der jetzt im Jahresergebnis der Bank verarbeitet wurde, der Garantiegesellschaft zuzuordnen sei. Dies sei der damalige Kenntnisstand gewesen. Nach Prüfung jedes Papiers anhand der Regeln sei die Verwaltung dann zu einem anderen Ergebnis gekommen. Es habe keinerlei Absicht bestanden, den Gemeinderat "hinters Licht führen zu wollen", dies müsse er deutlich zurückweisen, so EBM Föll. Es sei der Landeshauptstadt Stuttgart kein Schaden in irgendeiner Form entstanden, so wenig wie den anderen Trägern.
StR Rockenbauch dankt dem Ersten Bürgermeister für seine Klarstellung und merkt an, dass der Vorstandsvorsitzende der LBBW, Herr Vetter, seinerzeit die Aussage gemacht habe, dass das Geschäft keine Auswirkungen auf die Bilanz habe. Der Stadtrat weist abschließend darauf hin, dass das Filialgeschäft und das Sparkassen- geschäft kein defizitärer Bereich ist. Vielmehr erwirtschafte der Sparkassenbereich noch 70 Mio. € pro Jahr.

Zum Thema "Neue Amtszeit des Aufsichtsrats der LBBW" bringt StR Kotz zum Ausdruck, dass es seine Fraktion nicht für gut halte, dass von den drei anteilsmäßig zugehörigen Sitzen im Aufsichtsrat nur einer durch Vertreter des Rathauses besetzt werden könne. Seine Fraktion würde es begrüßen, wenn angesichts der Bedeutung der Bank auch Gemeinderatsmitglieder in diesem Gremium vertreten wären. Seine Fraktion mahne deswegen an, dass der Gemeinderat, wenn sich wieder eine ent- sprechende Möglichkeit ergebe, diese auch nutzen solle, selbstverständlich im Zusammenhang mit der Bankenaufsicht, der EU-Kommission und den anderen Trägern. Bis dahin schlage seine Fraktion vor, wie in den vergangenen Jahren auch im Jahr 2015 ein Treffen mit den Vertretern der Fraktionen und mit den drei Auf- sichtsratsmitgliedern, die die Stadt entsendet, durchzuführen.

Zum Abschluss seiner Wortmeldung kündigt StR Kotz die Zustimmung seiner Fraktion zur Vorlage an.

Da die Besetzung der Aufsichtsräte aus einer EU-Vorlage resultiere, könne der Gemeinderat dagegen wenig tun, bemerkt StRin Münch. Wichtig sei daher die Sicherstellung, dass die Kommunikation der Aufsichtsräte zum Gemeinderat gut funktioniere.

StR Rockenbauch kündigt an, seine Fraktionsgemeinschaft werde sich bei Ziffer 5 des Beschlussantrags der GRDrs 254/2015 der Stimme enthalten, da die Regelung, dass die Stadt nur noch durch den Oberbürgermeister und kein Mitglied des Gemeinderats im Aufsichtsrat vertreten ist, als unbefriedigend angesehen wird.

StRin von Stein weist zur Schließung von Filialen der BW-Bank darauf hin, dass es in den Stadtbezirken durchaus Alternativen gibt. Dies sollte in der Diskussion ihres Erachtens mit berücksichtigt werden.


Abschließend stellt OB Kuhn folgende Abstimmungsergebnisse fest:

Zu Beschlussantragsziffer 1:
Der Gemeinderat hat Kenntnis genommen.

Zu Beschlussantragsziffer 2 a:
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich wie beantragt (7 Nein-Stimmen,
3 Enthaltungen).

Zu Beschlussantragsziffer 2 b:
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich wie beantragt (7 Nein-Stimmen,
2 Enthaltungen).

Zu Beschlussantragsziffer 3:
Der Gemeinderat beschließt einstimmig wie beantragt.

Zu Beschlussantragsziffer 4:
Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich wie beantragt (14 Nein-Stimmen).

Zu Beschlussantragsziffer 5:
Der Gemeinderat beschließt bei 9 Stimmenthaltungen einstimmig wie
beantragt.

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