Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Technisches Referat

Gz: StU/T
GRDrs 213/2013
Stuttgart,
04/25/2013



Sanierung Stuttgart 26 -Hospitalviertel-
Umgestaltung Hospitalplatz, Büchsen-, Hohe- und Gymnasiumstraße
- Bau- und Vergabebeschluss




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Bezirksbeirat Mitte
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Beratung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
07.05.2013
13.05.2013
14.05.2013
15.05.2013
16.05.2013



Beschlußantrag:

1. Der Umgestaltung des Hospitalplatzes sowie der angrenzenden Straßenbereiche nach den Plänen und der Kostenberechnung der ISTW Planungsgesellschaft, Ludwigsburg mit einem Gesamtaufwand von 2.060.000 € brutto zuzüglich 114.000 € aktivierungsfähiger Eigenleistungen des Tiefbauamtes wird zugestimmt.

2.1 Die Auszahlungen in Höhe von 2.060.000 € brutto werden im Teilfinanzhaushalt 610 Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung - Projekt 7.613024 - Sanierung Stuttgart 26 -Hospitalviertel-, Umgestaltung von Straßen und Plätzen AuszGr 7872 – Tiefbaumaßnahmen wie folgt gedeckt: 2.2 Die beim Tiefbauamt anfallenden aktivierungsfähigen Eigenleistungen in Höhe von 114.000 € werden über die im Teilfinanzhaushalt 660 bei der KontenGr. 481 (Aufwendungen für interne Leistungen) veranschlagte Pauschale (nicht zahlungswirksam) gedeckt.

3. Die Verwaltung wird ermächtigt, innerhalb des vorgegebenen Kostenrahmens von 2.060.000 € sämtliche für die Umgestaltung erforderlichen Planungs- und Bauleistungen auszuschreiben und zu beauftragen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Seit einigen Jahren ist es ein Anliegen der Bürgerschaft, die Büchsenstraße als Verbindung zwischen City und Liederhalle/Campus sowie den Hospitalplatz als zentralen Platz im Hospitalviertel umzugestalten und vom Autoverkehr weitgehend zu befreien. Aufbauend auf einem Rahmenplan des Büros Baldauf Architekten für den öffentlichen Raum im Hospitalviertel aus dem Jahr 2003 hat die Verwaltung dieses Büro im Jahr 2006 mit der Umgestaltungsplanung beauftragt. Nachdem 2007 das Hospitalviertel als Sanierungsgebiet förmlich festgelegt wurde, können Kosten für die Umgestaltung im Rahmen der Sanierung gefördert werden.

Mit Grundsatzbeschluss des UTA vom 25. Januar 2011 (GRDrs 959/2010) wurde die Umgestaltung des Hospitalplatzes sowie der angrenzenden Straßenbereiche auf Grundlage der Vorentwurfsplanung des Büros Prof. Dr. Gerd Baldauf Architekten, Stuttgart beschlossen. Im Rahmen der Bürgerbeteiligung im Hospitalviertel wurden seither Anregungen der Angrenzer und Nutzer aufgriffen. Diese haben zu zwei wesentlichen Änderungen geführt:

1. Unter Beteiligung der Behindertenverbände, der Fraktionen des Gemeinderats, des Bezirksbeirats Mitte und der Fachämter ist es möglich geworden, dass der Hospitalplatz zur Fußgängerzone umgestaltet werden kann. Bisher war lediglich ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich vorgesehen.

2. Auf Anregung des St. Agnes-Gymnasiums wird der Gehweg entlang der Gymnasiumstraße verbreitert und im Bereich des Haupteingangs zusätzlich aufgeweitet.

Der entsprechend überarbeitete Entwurf des mit der Ausführungsplanung beauftragten Büros ISTW vom 8. März 2013 ist Teil der Beschlussvorlage. Die Umgestaltungsmaßnahmen sollen noch 2013 begonnen und 2014 abgeschlossen werden. Eine Koordinierung mit der Baumaßnahme Hospitalhof der evangelischen Landeskirche erfolgt parallel und ständig. Die Umgestaltung erfolgt deshalb mit Rücksicht auf die Ausführungszeiten und den Bauablauf in mehreren Einzelabschnitten.




Finanzielle Auswirkungen

Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 2.060.000 € brutto. Sie werden im Rahmen des Bund-Länder-Sanierungs- und Entwicklungsprogramms (SE-Programm) bis zur Förderobergrenze von 150 €/m² mit 60 % bezuschusst. Durch die Hinzunahme von Umgestaltungsflächen entlang der Gymnasiumstraße erhöhen sich die förderfähigen Kosten gegenüber dem Grundsatzbeschluss um 119.000 €. Sowohl die zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 1.407.000 € als auch die nicht zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 653.000 € stehen im Doppelhaushalt 2012/2013 bzw. in der mittelfristigen Finanzplanung 2011 bis 2016 bereit.

Die beim Tiefbauamt anfallenden aktivierungsfähigen Eigenleistungen in Höhe von 114.000 € werden über die im Teilfinanzhaushalt 660 bei der KontenGr. 481 (Aufwendungen für interne Leistungen) veranschlagten Pauschale (nicht zahlungswirksam) gedeckt (Anlage 4).

Anlagennummer des Passivsatzes: 900027622-0

PS-Nr. 7.613024.301.001
Auftrag SAP: M7610047607G (Straßenbau)
M7610048616I (Verkehrsgrün und Bänke)
M7610049651G (Beleuchtung)
M7610046600G (nicht direkt zuordenbar)

CATS-Auftrag M7660070007C (aktivierungsfähige Eigenleistungen)




Beteiligte Stellen

Referat WFB
Referat RSO


Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine




Matthias HahnDirk Thürnau
BürgermeisterBürgermeister


Anlagen

Anlage 1 Ausführliche Begründung
Anlage 2 Entwurfsplanung der Planungsgesellschaft ISTW
Anlage 3 Kostenberechnung
Anlage 4 Folgelastenbeleg




Ausführliche Begründung


Im Jahr 2003 wurde vom Büro Baldauf Architekten ein Rahmenplan für das Hospitalviertel erstellt. Dieser Rahmenplan enthält Umgestaltungsvorschläge für den öffentlichen Straßenraum mit dem Fokus auf der Umgestaltung des Hospitalplatzes und der Büchsenstraße. Auf Grundlage dieses Rahmenplans wurde das Büro Baldauf Architekten beauftragt, eine Vorentwurfsplanung für die Umgestaltung der Büchsenstraße und des Hospitalplatzes zu erstellen.

Am 5. Dezember 2006 hat der Ausschuss für Umwelt und Technik der Umgestaltung der Büchsenstraße zwischen Hospitalstraße und Hohe Straße sowie des Hospitalplatzes und der damit verbundenen Änderung der Verkehrsführung zugestimmt (GRDrs. 417/2006).

Im Jahr 2007 wurde das Hospitalviertel als Sanierungsgebiet förmlich festgelegt und in das Bund-Länder-Sanierungs- und Entwicklungsprogramm aufgenommen. Somit können die Kosten der Baumaßnahmen im Rahmen der Sanierung gefördert werden. In der Zwischenzeit haben sich die angrenzenden Planungen am Hospitalplatz aufgrund verschiedener Faktoren geändert und sind derzeit auf folgendem Stand:

Ab Mitte 2011 hat die Planungsgesellschaft ISTW die weitere Entwurfsbearbeitung übernommen. Unter Beteiligung der Behindertenverbände, der Fraktionen des Gemeinderats, des Bezirksbeirats Mitte und der Fachämter ist es möglich geworden, dass der Hospitalplatz als Fußgängerzone umgesetzt werden kann. Bisher war lediglich ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich vorgesehen.

Die Ansätze aus dem Grundsatzbeschluss können berücksichtigt und umgesetzt werden, jedoch ist die Umwidmung zur Fußgängerzone inhaltlich eine weiterführende Planung. Infolgedessen ergeben sich Planänderungen, auch in Bezug auf die Verkehrsführung.

Für den Neubau Hospitalhof der Evangelischen Landeskirche wurde am 21. März das Richtfest gefeiert. Die Abstimmung zwischen der Platzgestaltung und der Hochbaumaßnahme erfolgt stetig. Die Koordinierung der gemeinsamen Schnittstellen ergibt sich unter Berücksichtigung der jeweiligen gestalterischen, technischen sowie denkmalpflegerischen Belange und wirkt sich auf den Bauablauf der Umgestaltung des Platzbereichs aus. Die Umsetzung der gebäudenahen Platzbereiche kann erst dann erfolgen, wenn die Baumaßnahmen am Hospitalhof so weit vorangeschritten sind, dass es zu keiner Beeinträchtigung oder Beschädigung an den neu gestalteten Platzflächen durch die Hochbaumaßnahme oder deren Baustellenverkehr kommt. Daraus ergeben sich mehrere Bauphasen für den Hospitalplatz.

Durch private Initiative wird auf dem Grundstück Hospitalstraße 17 bis 19 ein Wohn- und Geschäftshaus neu erstellt. Die damit verbundene Stärkung der Wohnfunktion im Quartier wird positiv gesehen. Nach kurzem Baustopp wurde die Bautätigkeit inzwischen wieder aufgenommen, die Fertigstellung des Neubaus wird bis Ende 2014 erfolgen. Auch hierbei muss die Ausführung der Platzgestaltung Hospitalplatz in gebäudenahen Bereichen zurücktreten und kann erst nach Abschluss der Hochbaumaßnahme erfolgen. Es ergeben sich somit weitere Einzelbauphasen für den Hospitalplatz.

Die Modernisierung des Eckgebäudes Hospitalstraße 12/ Büchsenstraße 26, in dem inzwischen das Renitenztheater seinen Spielbetrieb wieder aufgenommen hat, und das in Verbindung mit der Gastronomie im Erdgeschoss einen belebenden Faktor im Quartier darstellt, ist abgeschlossen. Die Flächen für die Außenraumgastronomie sind bei der aktuellen Planung berücksichtigt.

In Absprache mit den Blindenverbänden erfolgt die Führung der Sehbehinderten vorwiegend mittels Blindenleitlinien.

Der Wettbewerbsentwurf des Büros Lederer Ragnarsdottir und Oei zum Hospitalhof beinhaltet auch Ideen zur Neugestaltung des Umfelds. Zur Oberflächengestaltung wurde vorgeschlagen, das Areal der Kirchenruine und des Hospitalhofs auf einen „sakralen Teppich“ zu stellen und den öffentlichen Raum mit einem einheitlichen Belag zu gestalten, der auch die anschließenden Straßenräume integriert. Diesen Anregungen kann mit der aktuellen Planung entsprochen werden. Die Richtung der Pflasterung orientiert sich vorwiegend an den Platzrändern und erfolgt parallel zur Büchsenstraße und deren Gebäudekante. Die Drehung des Hospitalhofs gegenüber dem Straßenraster tritt dabei besonders deutlich in Erscheinung. Zugunsten der Erscheinung des Neubaus Hospitalhof wird die helle Stuttgarter Platte gewählt. Dieser Belag wird durchgehend für den Hospitalplatz und für die Büchsenstraße verwendet. An den Rändern, angrenzend zu den Asphaltbelägen, wird der Belag der Stuttgarter Platte geradlinig abgeschnitten, um die Platzwirkung zu verstärken.

Entsprechend den Festlegungen zum Grundsatzbeschluss werden alle bestehenden Bäume entlang der historischen Reste der Hospitalkirche vorerst erhalten. Auf der gegenüberliegenden Seite werden zusätzlich zu den zwei bestehenden Bäumen zwei weitere im gleichen Rhythmus gepflanzt. Die Standorte sind bedingt durch die Hofzufahrten und berücksichtigen dabei die bestehenden und die zukünftigen Hauszugänge. Die Einfassung der Bestandsbäume vor der Hospitalkirche mittels Hochbeeten bleibt mit Rücksicht auf das Platzniveau erhalten, wird jedoch zurückhaltender gestaltet. Sollten Bäume vor dem Hospitalhof abgängig sein, so werden sie nicht mehr ersetzt und die Hochbeete werden rückgebaut.

Die Vorschläge zur Oberflächengestaltung wurden von der Verwaltung aufgegriffen und sind in alle Varianten des Gestaltungsplans eingeflossen. Demnach wird der öffentliche Raum im Bereich Hospitalplatz, Büchsenstraße, Fußgängerverbindung zwischen Heu- und Firnhaberstraße sowie Gymnasiumstraße zwischen Hospitalstraße und Firnhaberstraße mit einem einheitlichen Belang gestaltet, der bis an die Hauskanten der gegenüberliegenden Straßenseiten ausgeführt wird. Die Büchsenstraße wird zur Fußgängerzone umgewidmet, die 72 vorhandenen Stellplätze in der Büchsen- und Hospitalstraße entfallen ersatzlos, die Stellplätze in der Gymnasium- und Hohe Straße bleiben erhalten. Die notwendige Platzüberfahrt der Hospitalstraße entfällt im Zuge der Umgestaltung des Hospitalplatzes als Fußgängerzone gänzlich. Der Bereich der Hospitalstraße zwischen Kiene- und Büchsenstraße wird zukünftig in beide Richtungen befahrbar sein, um Zufahrten und Anlieferung zu den Gebäuden Hospitalstraße 8 bis 12 sowie 9 und 11 zu gewährleisten. Die Zufahrt für Anwohner im Bereich der Fußgängerzone bleibt über die Hospitalstraße von der Kienestraße kommend durchweg gewährleistet. Der gewerblichen Anlieferung und dem AWS wird zu eingeschränkten Zeiten ein Einfahren in die Fußgängerzone gestattet sein. Diese erfolgt ebenso über die Hospitalstraße aus Richtung Kienestraße. Der AWS wird aufgrund der Fahrzeuggröße ein zusätzliches Ausfahren aus der Fußgängerzone in die Gymnasiumstraße mittels herausnehmbarer Steckpoller ermöglicht. Ein Einfahren in die Fußgängerzone über die Gymnasiumstraße ist für den übrigen Verkehr nicht möglich. Lediglich entlang der befahrbaren Gymnasiumstraße wird zur Abgrenzung eine Pollerreihe ausgebildet, diese wird durch Sitzpoller in Dreiergruppen aufgelockert.


Im Rahmen der Bürgerbeteiligung im Hospitalviertel wurden Anregungen der Angrenzer aufgriffen, u. a. für sichere Schulwege. Die Schulleitung des St. Agnes Gymnasiums wies auf den sehr knappen Gehweg entlang der Gymnasiumstraße hin und schlug dessen Verbreiterung einschließlich einer Gehwegnase vor dem Haupteingang vor. Die Erweiterung umfasst den Bereich der Gymnasiumstraße vor dem Eingangsbereich des St. Agnes Gymnasium mit einer Teilfläche von 474 m². Die Förderobergrenze von 150 €/m2 umzugestaltender Fläche wird hierbei eingehalten. Die Planung wird innerhalb der Gesamtmaßnahme entsprechend Beschlussantrag 1. umgesetzt.


Finanzierung

Die Brutto-Kosten für die gesamten Umgestaltungsmaßnahmen unter Berücksichtigung von Zuschlägen für die Bauabschnittsbildung betragen 2.060.000,00 € (Anlage 3) zuzüglich 114.000 € aktivierungsfähige Eigenleistungen des Tiefbauamtes (Anlage 4).

Aufgrund der Förderobergrenze von 150 €/m² ergeben sich bei einer umzugestaltenden Fläche von insgesamt 9.380 m² zuwendungsfähige Kosten von 1.407.000,00 € und nicht zuwendungsfähige Kosten von 653.000,00 €.

Die Mittel in Höhe von 2.060.000,00 € stehen im Doppelhaushalt 2012/2013 und in der mittelfristigen Finanzplanung 2011 - 2016 bereit.

Die beim Tiefbauamt anfallenden aktivierungsfähigen Eigenleistungen in Höhe von 114.000 € werden über die im Teilfinanzhaushalt 660 bei der KontenGr. 481 (Aufwendungen für interne Leistungen) veranschlagten Pauschale (nicht zahlungswirksam) gedeckt (Anlage 4).

Die Kosten sind im Rahmen des Bund-Länder-Sanierungs- und Entwicklungsprogramm grundsätzlich zuwendungsfähig und werden mit 60 % von Bund und Land bezuschusst.



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