Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 9318
GRDrs 1318/2017
Stuttgart,
11/17/2017



1. Bericht der Stadtkämmerei zum Jahresabschluss 2016 (LHS)
2. Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 (LHS)
3. Feststellung des Jahresabschlusses 2016 (LHS)




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
29.11.2017
30.11.2017



Beschlußantrag:



1. Vom Bericht der Stadtkämmerei zum Jahresabschluss 2016 der Landeshauptstadt Stuttgart wird Kenntnis genommen (§95 GemO).

2. Vom Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts (RPA) über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 der Landeshauptstadt Stuttgart wird Kenntnis genommen (§110 Abs. 2 GemO). 3. Der Jahresabschluss 2016 der Landeshauptstadt Stuttgart wird wie folgt festgestellt (§95 b Abs. 1 GemO):

3.1 Jahresabschluss 2016 –Gesamtergebnisrechnung/-verwendung:

Der Jahresüberschuss in Höhe von 231.292.553,78 EUR wird im Rahmen der Ergebnisverwendung (vgl. Anlage 1 Seite 13) folgenden passiven Bilanzpositionen zugeführt bzw. entnommen:


3.2 Bilanz zum 31.12.2016


Die Bilanz zum 31.12.2016, schließt mit einem Bilanzvolumen in Höhe von 9.629.655.545,50 EUR ab - vgl. Anlage 1 Seite 8f:

Immaterielle Vermögensgegenstände
10.476.279,92
EUR
Sachvermögen
4.649.606.001,04
EUR
Finanzvermögen
4.463.395.181,92
EUR
Aktive Rechnungsabgrenzung
506.178.082,62
EUR
Gesamtbetrag auf der Aktivseite
9.629.655.545,50
EUR
Basiskapital
6.020.610.554,75
EUR
Rücklagen
1.807.296.085,61
EUR
Sonderposten
996.956.452,09
EUR
Rückstellungen
458.617.443,90
EUR
Verbindlichkeiten
229.919.374,60
EUR
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
116.255.634,55
EUR
Gesamtbetrag auf der Passivseite
9.629.655.545,50
EUR


Innerhalb der „Rücklage für Überschüsse des ordentlichen Ergebnisses“ werden für sonstige bestimmte Zwecke (vgl. Anlage 1, Seite 53, davon-Positionen 1.2.1.1 bis 1.2.1.12) Mittel in Höhe von 557.978.399,97 EUR gebunden:
Parkmöglichkeiten
1.034.582,65
EUR
Projektmittelfonds Zukunft der Jugend
10.225.837,62
EUR
Beteiligung an Stuttgart 21
172.834.248,57
EUR
Wohnungsbauförderung
15.858.731,13
EUR
Bündnis für Mobilität und Luftreinhaltung
25.000.000,00
EUR
Klinikum Stuttgart
39.145.000,00
EUR
Württembergische Staatstheater (Opernsanierung)
10.000.000,00
EUR
Erwerb der Wasserversorgung
110.000.000,00
EUR
Rosensteintunnel (Projektrisiken/Zusatzkosten)
43.000.000,00
EUR
Investitionszuschuss an SSB
72.500.000,00
EUR
Stadtentwässerung Stuttgart (Träger-/Stadtdarlehen)
29.380.000,00
EUR
Verzicht Globaler Minderaufwand 2017
29.000.000,00
EUR


Die wesentlichen Veränderungen sind im Bericht der Stadtkämmerei zum Jahresabschluss 2016 (vgl. Anlage 1, Nr. 2.6 Seite 35ff und Nr. 2.7 Seite 52ff) dargestellt.



3.3 Jahresabschluss 2016 –Gesamtfinanzrechnung:

Die Gesamtfinanzrechnung schließt mit einer positiven Änderung des Finanzierungsmittelbestands in Höhe von 244.585.423,73 EUR ab – vgl. Anlage 1 Seite 17:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
3.212.768.925,11
EUR
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
-2.752.121.483,02
EUR
Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit
460.647.442,09
EUR
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
125.143.724,40
EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
-367.533.454,69
EUR
Saldo aus Investitionstätigkeit
-242.389.730,29
EUR
Finanzierungsmittelüberschuss
218.257.711,80
EUR
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen
34.600.000,00
EUR
Auszahlungen für die Tilgung von Krediten für Investitionen
-8.272.288,07
EUR
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
26.327.711,93
EUR
Änderung Finanzierungsmittelbestand
244.585.423,73
EUR
Nachrichtlich: Ermächtigungsübertragungen 2016
563.657.793,92
EUR
Überschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Ein-/Auszahlungen
-147.172.726,18
EUR
Anfangsbestand an Zahlungsmitteln
184.366.438,23
EUR
Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln
97.412.697,55
EUR
Endbestand an Zahlungsmitteln
281.779.135,78
EUR




4. Übertragung von Budgetresten (Ermächtigungsübertragungen 2016)

Im Ergebnishaushalt werden zur Übertragung der konsumtiven Budgetreste 2016 in die Ämterbudgets 2017 Ermächtigungsübertragungen in Höhe von
61.822.798,83 EUR gemäß Anlage 1 Nr. 5.2.1 (Seite 124ff) zugelassen.

Im Finanzhaushalt werden zur Übertragung der investiven Budgetreste 2016 in die
Ämterbudgets 2017 Ermächtigungsübertragungen in Höhe von
501.834.995,09 EUR gemäß Anlage 1 Nr. 5.2.2 (Seite 127ff) zugelassen.






Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Mit GRDrs 589/2017 wurde am 27.07.2017, unter Berücksichtigung der Beantwortung des Antrags Nr. 220/2017 und des hierdurch modifizierten Beschlussantrages in Ziffer 2.2, der Jahresabschluss 2016 aufgestellt.
Das Gesamtergebnis betrug 231,3 Mio. EUR (Jahresüberschuss).

Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2016 durch das Rechnungsprüfungsamt (RPA) ist im Rahmen einer begleitenden Prüfung erfolgt.
Hierbei sind keine systemrelevanten Prüfungsfeststellungen getroffen worden, die eine ergebniswirksame Korrektur des Jahresabschlusses 2016 notwendig gemacht hätten.

Der Bericht zum Jahresabschluss 2016 der Stadtkämmerei (vgl. Anlage 1) beinhaltet Erläuterungen zur Ergebnis-, Vermögens- und Finanzrechnung und bewertet mit dem Rechenschaftsbericht den Jahresabschluss aus Sicht der Finanzverwaltung.

Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 (vgl. Anlage 2) des Rechnungsprüfungsamts bewertet ebenfalls den Jahresabschluss 2016 und führt die wesentlichen Anstände auf.
Die festgestellten wesentlichen Anstände werden i.d.R. mit dem nächsten Jahresabschluss (Jahresabschluss 2017) berichtigt. Auf Basis der nun vorliegenden Berichte soll die Feststellung des Jahresabschlusses 2016 durch den Gemeinderat erfolgen.

Das Rechnungsprüfungsamt fasst das „Abschließende Ergebnis“ in seinem Schlussbericht 2016 (vgl. Anlage 2, Nr. 10, Seite 103) wie folgt zusammen:

„Der Jahresabschluss 2016 der Stadt war nach § 110 Abs. 1 GemO daraufhin zu prüfen, ob

- bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist,

- die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind,

- der Haushaltsplan eingehalten worden ist und

- das Vermögen sowie die Schulden und Rückstellungen richtig nachgewiesen worden sind.

Die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt haben wir in diesem Schlussbericht zusammengefasst. Die Prüfungsfeststellungen sind für den Einzelfall von Bedeutung, sie wirken sich aber auf das Ergebnis nicht so aus, dass sie der Feststellung des Jahresabschlusses entgegenstehen.


Auf der Grundlage der in Stichproben und Schwerpunkten vorgenommenen Prüfung kann das Rechnungsprüfungsamt – unbeschadet der Inhalte dieses Schlussberichts – dem Gemeinderat empfehlen, den Jahresabschluss der Stadt für das Haushaltsjahr 2016 nach § 95 b Abs. 1 GemO festzustellen.“







Fritz Kuhn
Oberbürgermeister














Anlagen

1. Bericht zum Jahresabschluss 2016 der Stadtkämmerei

2. Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 des
Rechnungsprüfungsamts






Finanzielle Auswirkungen

<Finanzielle Auswirkungen>







Anlagen

<Anlagen>



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Anlage 1_GRDrs 1318-2017_Bericht zum JA 2016 der Stadtkämmerei.pdfAnlage 1_GRDrs 1318-2017_Bericht zum JA 2016 der Stadtkämmerei.pdfAnlage 2_GRDrs 1318-2017_Schlussbericht 2016.pdf