Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
328
12
VerhandlungDrucksache:
808/2020
GZ:
JB
Sitzungstermin: 19.11.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Faßnacht
Betreff: Verlängerung der Beteiligung der Landeshauptstadt
Stuttgart an dem Bundesprogramm "Sprach-Kitas"

Vorgang: Jugendhilfeausschuss vom 16.11.2020, öffentlich, Nr. 148
Ergebnis: Vorberatung
Verwaltungsausschuss vom 18.11.2020, öffentlich, Nr. 523
Ergebnis: einmütige Zustimmung mit folgender Änderung:
- Streichung des letzten Satzes der Beschlussantragsziffer 5
- Ergänzung der Beschlussantragsziffer 6 um die Formulierung "Damit wird keine Vorentscheidung im Hinblick auf mögliche Entlastungen getroffen".

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 19.10.2020, GRDrs 808/2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Vom Bericht "Beteiligung der Landeshauptstadt Stuttgart an dem Bundesprogramm 'Sprach-Kitas'" (2016-2020/2022) wird Kenntnis genommen.

2. Das Jugendamt wird ermächtigt, das für die Verlängerung um zwei Jahre benötigte Personal im Umfang von
3. Das Jugendamt wird ermächtigt, Personal im Umfang einer 0,5 VZK für die Aufgabe der Projektassistenz in Entgeltgruppe EG 7 TVöD für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2022 zu beschäftigen.

4. Für die Umsetzung des "Digitalisierungszuschusses" im Bundesprogramm "Sprach-Kitas" wird das Jugendamt ermächtigt, ab sofort Personal im Umfang einer 0,2 VZK in Entgeltgruppe 11 TVöD sowie einer 0,5 VZK in Entgeltgruppe 10 TVöD außerhalb des Stellenplans bis 31.12.2022 zu beschäftigen.

5. Die mit GRDrs 502/2019 blockierten 15,2 Stellen der kommunalen Sprachförderung werden weiterhin, befristet bis zum Programmende 31.12.2022, in den 84 Sprach-Kitas der 1. und 2. Förderwelle nicht besetzt bzw. blockiert. Damit wird der Stadthaushalt in den Haushaltsjahren 2021/2022 per Saldo um € 289.300 je Haushaltsjahr (in Summe € 578.600) entlastet.

6. Die Veranschlagung gemäß der Darstellung unter dem Abschnitt finanzielle Auswirkungen erfolgt im Nachtrag 2021 und wird bei der Aufstellung des DHH 2022/2023 berücksichtigt.


OB Kuhn stellt fest:
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