Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB: 9011-02.00
GRDrs 353/2016
Stuttgart,
05/03/2016



Maßnahmen zur Verbesserung des Stadthaushalts
Verschiebung der Umsetzung des Globalen Minderaufwands
auf das Jahr 2018




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beratung
öffentlich
öffentlich
11.05.2016
12.05.2016



Beschlußantrag:
  1. Auf die Umsetzung des im Haushaltsjahr 2017 veranschlagten Globalen Minderaufwands von 29 Mio. EUR wird verzichtet.
  2. Von der Absicht der Verwaltung, dem Gemeinderat im Rahmen des Planaufstellungsverfahrens zum Doppelhaushalt 2018/2019 strukturelle Einsparungsvorschläge für den in der mittelfristigen Finanzplanung veranschlagten Globalen Minderaufwand von 29 Mio. EUR p.a. zur Verbesserung künftiger Ergebnishaushalte vorzulegen, wird zustimmend Kenntnis genommen.



Begründung:


Im Verlauf der Beratungen des Doppelhaushalt 2016/2017 zeichneten sich in allen Jahren des Finanzplanungszeitraums 2016 bis 2020 von Jahr zu Jahr steigende Unterdeckungen der Ergebnishaushalte ab. Um den Haushaltsausgleich nach § 80 Abs. 2 GemO in Verbindung mit § 24 GemHVO zu erreichen, hat der Gemeinderat am 18.12.2015 mit GRDrs 1376/2016 die Veranschlagung eines Globalen Minderaufwands ab dem Haushaltsjahr 2017 beschlossen. Die Verbesserung aus dem Globalen Minderaufwand erhöht automatisch auch den geplanten Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt und reduziert damit den Kreditbedarf im betreffenden Haushaltsjahr.


Nach dem derzeitigen Stand der Jahresabschlussarbeiten ist erkennbar, dass das Rechnungsjahr 2015 besser als noch im November prognostiziert abgeschlossen werden kann. Derzeit kann von einer zusätzlichen freien Liquidität in der Größenordnung von 120 Mio. EUR ausgegangen werden. Neben dem zur Finanzierung der Flüchtlingsunterkünfte bereits zugesagten zinslosen Darlehen in Höhe von 34,6 Mio. EUR sind somit im laufenden Haushaltsjahr 2016 voraussichtlich keine weiteren Kreditaufnahmen notwendig. Durch die geringeren Zins- und Tilgungsleistungen aus der reduzierten Kreditaufnahme ergeben sich Entlastungen in Höhe von etwa 7 Mio. EUR ab dem Haushaltsjahr 2017. Weitere finanzielle Verbesserungen gegenüber der Haushaltsplanung (zum Beispiel bei der Finanzierung der Flüchtlingskosten) zeichnen sich ab. Hierüber wird im Finanzzwischenbericht vor der Sommerpause berichtet werden.

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Erarbeitung der Sparvorschläge zur Umsetzung des Globalen Minderaufwands in Höhe von 29 Mio. EUR p.a. um ein Jahr zu verschieben. Durch den Verzicht auf die Umsetzung des Globalen Minderaufwands verschlechtert sich das ordentliche Ergebnis im Haushaltsjahr 2017 entsprechend. Diese Ergebnisverschlechterung bzw. der höhere Zahlungsmittelbedarf kann jedoch aus heutiger Sicht durch die oben beschriebenen Verbesserungen in Verbindung mit einer sparsamen Mittelbewirtschaftung im Haushaltsjahr 2017 aufgefangen werden, so dass das ordentliche Ergebnis von rd. 6,25 Mio. EUR planmäßig erreicht werden kann. Ein Nachtragshaushalt 2017 ist daher derzeit nicht notwendig.

Die sich im Jahresabschluss 2015 abzeichnende Liquiditätsverbesserung ergibt sich überwiegend aus Einmaleffekten, mit denen in den Folgejahren nicht gerechnet werden kann. Die Ergebnishaushalte in den Finanzplanungsjahren sind selbst unter Berücksichtigung des eingeplanten Globalen Minderaufwands von 29 Mio. EUR p.a. hoch defizitär: -23,9 Mio. EUR in 2018, -59,6 Mio. EUR in 2019 und -44,0 Mio. EUR in 2020. Daher ist weiterhin von einer erheblichen strukturellen Unterdeckung auszugehen. Hinzu kommen erhebliche Finanzrisiken bzw. finanzielle Zusatzbelastungen u.a. bei der Restrukturierung des Klinikums, der Übernahme der Wasserversorgung, des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst, den Aufwendungen für soziale Leistungen und des angekündigten Eingriffs des Landes in die kommunale Finanzmasse durch Erhöhung der Vorwegentnahme.

Im Hinblick auf die Entwicklung in den Folgejahren hat das Regierungspräsidium im Haushaltserlass für den Doppelhaushalt 2016/2017 ausgeführt:

„Handlungsmaxime für die Zukunft muss es deshalb sein, dem in der Haushalts- und Finanzplanung dargestellten finanzwirtschaftlichen Abwärtstrend frühzeitig wirksam gegenzusteuern und dauerhaft eine ausgewogene Balance zwischen Erträgen und Aufwendungen sicherzustellen. Dadurch kann die Neuverschuldung begrenzt und eine angemessene Liquiditätssituation nachhaltig erhalten werden. Notwendig und wichtig ist dazu, dass die Landeshauptstadt Stuttgart ihren seit vielen Jahren praktizierten Spar- und Konsolidierungskurs sowie die verantwortungsbewusste und stabilitätsorientierte Finanzpolitik konsequent weiterführt.“.

Die Konsolidierungsvorschläge sollen nun im Rahmen des Planaufstellungsverfahrens zum Doppelhaushaltsplan 2018/2019 erarbeitet werden. Die Verwaltung wird dem Gemeinderat Mitte 2017 gemeinsam mit den Eckdaten zu den Referatsbudgets für den Doppelhaushalt 2018/2019 entsprechende Einsparungsvorschläge zur separaten Beschlussfassung vorlegen. Die beschlossenen Maßnahmen können dann in den Entwurf des Haushalts 2018/2019 eingearbeitet werden.









Michael Föll
Erster Bürgermeister























Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen








Anlagen






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