Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 857/2016
Stuttgart,
11/25/2016



Klinikum Stuttgart
Zentraler Neubau (ZNB), Raumprogramm- und
Weiterplanungsbeschluss Haus G




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Bezirksbeirat Mitte
Krankenhausausschuss
Ausschuss für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Kenntnisnahme
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
05.12.2016
09.12.2016
13.12.2016
22.12.2016



Beschlußantrag:

1. Dem endgültigen Raum- und Funktionsprogramm für das Haus G des Zentralen Neubaus wird zugestimmt (vgl. Anlage).
2. Das Klinikum wird ermächtigt, die Weiterplanung bis einschließlich Leistungsphase 4 HOAI (Genehmigungsplanung) durchzuführen, die fortführenden und vorbereitenden Maßnahmen bis Baubeschluss durchzuführen und die hierzu notwendigen Beauftragungen vorzunehmen.
3. Das Klinikum wird ermächtigt, vor der eigentlichen Baufeldfreimachung die notwendigen Umverlegungen zu erhaltender Betriebseinrichtungen (z.B. Telefonzentrale) zu planen, zu beauftragen und durchzuführen.


Begründung:


Ausgangslage

Der Zentrale Neubau am Standort Mitte des Klinikums Stuttgart (ZNB) ist nach dem Neubau des Versorgungszentrums, dem Neubau Olgahospital mit Frauenklinik und dem Neubau des Zentrums für Seelische Gesundheit der letzte große bauliche Meilenstein in der Umsetzung des Strukturellen Rahmenplans. Mit dem ZNB sollen in mehreren Etappen die bauliche und strukturelle Zusammenfassung der bisher 5 Standorte des Klinikums auf zwei Standorte abgeschlossen werden (vgl. GRDrs 390/2012 und 410/2012).

Im Zuge des Wechsels in der Geschäftsführung und personeller Veränderungen in der Leitungsebene haben sich im Rahmen einer Projektüberprüfung des Projekts ZNB erhebliche Verbesserungspotentiale eröffnet. Sie umfassten über den aktuellen Projektumfang „ZNB“ hinaus weitere, bisher noch nicht gelöste Bauaufgaben des Klinikums (vgl. GRDrs 596/2016).

Zur Ausschöpfung der Verbesserungspotentiale wurde ein Neubau des Hauses G auf dem Baufeld 3 (Ecke Kriegsbergstraße/Herdweg) überprüft und entsprechend dem Beschluss zur GRDrs 596/2016 weiterverfolgt.

Im Neubau Haus G sollten folgende Funktionen des Klinikums adäquat untergebracht werden: - der stationäre Bereich der Nuklearmedizin (NUK) - das Stuttgart Cancer Center

- Räume für Stuttgarter Pädiatrie- und Patientensimulator (STUPS),

- Räume für Arztpraxen (KV-Sitze)

Im Rahmen der ersten Untersuchung zu einem möglichen Neubau wurden weitere Funktionen identifiziert, die mit den bisher vorgesehenen Funktionen synergetische Einheiten bilden und daher ebenfalls in Haus G untergebracht werden sollen. Durch die Verlagerung dieser weiteren Funktionen in den Neubau Haus G ergeben sich weitere Verbesserungspotentiale an dadurch frei werdenden Standorten.

So konnte beispielsweise in Haus F ein nach heutigen Erkenntnissen erforderlicher Hybrid-OP in der Kardiologie errichtet werden und eine zukunftsweisende Lösung für die nach heutigen Maßstäben unzureichenden Flächen der Dialyse in Haus I gefunden werden.

Unter Ziff. 2 der GRDrs 596/2016 wurde die Verwaltung beauftragt, Beschlüsse in den gemeinderätlichen Gremien bis Ende 2016 über das detaillierte Raumprogramm, die Vergabe der Planungsleistungen und den Bau und die Finanzierung für das Haus G herbeizuführen.

1. Raum- und Funktionsprogramm Ausgehend von den ersten Überlegungen zu einer möglichen Belegung des Neubaus Haus G wurde die Erarbeitung des Raum- und Funktionsprogramms (RFP) ausgeschrieben und an geeignete Planer vergeben.

Gemeinsam mit den RFP-Planern hat das Klinikum die Anforderungen und Arbeitsgrundlage – insbesondere auch mit den zukünftigen Nutzern - abgestimmt. Die RFP-Planer haben zudem die Anforderungen jeweils mit ihren Erfahrungen aus anderen Projekten gespiegelt und über vergleichbare Raum- und Funktionsprogramme plausibilisiert. Im Ergebnis liegt nun ein abgestimmtes und qualitätsgesichertes Raum- und Funktionsprogramm vor, das Grundlage für die weitere Planung des Neubaus Haus G sein wird.


2. Belegung des Neubau Haus G

Die Belegung des Neubaus ist mit folgenden medizinischen sowie einigen ergänzenden Nutzungen vorgesehen:

- SCC - Stuttgart Cancer Center
- Ärztlicher Dienst Nuklearmedizin
- Funktionsdiagnostik Nuklearmedizin
- Nuklearmedizinische Therapie
- Ärztlicher Dienst Strahlentherapie
- Funktionsdiagnostik Brachytherapie
- Allgemeinpflege Regelleistung (Strahlentherapie)
- Allgemeinpflege Wahlleistung (Strahlentherapie)
- Tagesklinik ambulante Chemotherapie
- Eingangsbereich / Empfang
- Konferenz / Besprechung
- Ernährungsteam
- Seelsorge und Sozialdienst
- Hygiene
- Personalrat
- Pflegerische Zentrumsleitung
- International Unit
- Lager allgemein
- Dezentrale Bettenaufbereitung
- Entsorgung Nuklearmedizin
- STUPS - Stuttgarter Pädiatrie- und Patientensimulator
- MVZ Strahlentherapie
- KV-Sitz onkologisch
- KV-Sitze allgemein
- Niedergelassene Apotheke

Für die Nutzungen wurde gemäß oben beschriebener Vorgehensweise der Raumbedarf ermittelt und anschließend in mehreren Schritten festgelegt, wie diese in medizinisch und ablauftechnisch sinnvollen Zusammenhängen auf einen möglichen Baukörper verteilt werden können. In der Anlage ist die mögliche Verteilung der Nutzungen auf die einzelnen Gebäudeebenen schematisch dargestellt.

Das ausgearbeitete Raum- und Funktionsprogramm nach DIN 13080 ist als Anlage beigefügt.

Gegenüber der ersten Grobuntersuchung zur Belegung eines Neubaus Haus G ergaben sich bei der vertieften Erarbeitung des Raum- und Funktionsprogramms verschiedene Anpassungen in den erforderlichen Nutzflächen. Darüber hinaus wurde seitens der Planer ein Tausch der Nutzungen „Onkologische Tagesklinik“ (bisher in Haus F vorgesehen) und „Patientenmanagement“ (bisher in Haus G vorgesehen) vorgeschlagen. Dieser Tausch wurde von allen Beteiligten für sinnvoll erachtet und befürwortet. Daher wurden diese Nutzungen in der weiteren Bearbeitung gegeneinander ausgetauscht.





3. Einbindung des Neubaus Haus G in die Umgebung und den Bestand

Neben der Erarbeitung des RFP haben die RFP-Planer auch einen ersten Vorschlag zur Gebäudegrundfläche und der Kubatur des Neubaus gemacht, um die Einflüsse auf die Grünfuge und die Anbindung an den Gebäudebestand zu überprüfen. Die stadtplanerischen Ziele der Grünfuge werden durch den Neubau Haus G nicht berührt. Eine planungsrechtliche Prüfung kann erst im weiteren Planungsverlauf erfolgen. Planungsziel ist, das Gebäude unterirdisch an den Treppenhausturm der Modulklinik im Norden (Haus Z) und den Neubau Strahlentherapie im Osten anzubinden und wäre darüber auch von den anderen Häusern des Areals zu erreichen.

4. Organisatorische Integration in das ZNB-Projekt

Der Neubau Haus G ist organisatorisch, zeitlich und baulogistisch mit den anderen Teilprojekten des ZNB verzahnt, da er parallel zum bereits laufenden Teilprojekt Neubau Haus F und der in Planung befindlichen Sanierung Haus A/B geplant und errichtet wird. Die konkreten planerischen Abhängigkeiten werden in der Grundlagenermittlung zu Haus G erarbeitet. Organisatorisch wird der ZNB um das Haus G erweitert und vorhandene Projektstrukturen mitgenutzt. Damit können Reibungsverluste an Schnittstellen und Doppelvorhaltungen minimiert werden.

5. Weitere Planung Haus G

Das vorliegende Raum- und Funktionsprogramm und die entsprechenden Beschlüsse der gemeinderätlichen Gremien sind die wesentlichen Grundlagen für die weitere Planung zum Neubau Haus G.

Das Projekt Haus G besteht nicht nur aus dem Neubau. Vor der Bebauung des Baufelds 3 muss das alte Bestandsgebäude Haus G abgebrochen werden. Dort befinden sich noch für das Klinikum wesentliche zentrale Funktionen, die vor dem Abbruch verlegt werden müssen. Hierbei handelt es sich um eine Brandmeldeunterzentrale für mehrere Gebäude als auch die Telefonzentrale des Standorts Mitte. Beide Installationen werden in anderen Gebäuden neu aufgebaut. Die Maßnahmen können zeitlich unabhängig von der Planung zum Neubau Haus G direkt angestoßen, geplant und durchgeführt werden.

Um dieser zeitlichen und inhaltlichen Komplexität Rechnung zu tragen, sollen die Planungsleistungen in einer Hand gebündelt werden und von einem Generalplaner er-bracht werden. Sofern besondere Planungsleistungen oder Gutachter erforderlich werden, können diese noch gesondert beauftragt werden.

Daher wurde parallel zu Vergabe und Erarbeitung des Raum- und Funktionsprogramms die Generalplanung für die Bauaufgabe in einem zweistufigen europaweiten VgV-Verfahren (ehemals VOF-Verfahren) ausgeschrieben.

In der ersten Stufe (Teilnahmephase) wurden qualifizierte, interessierte Planungsbüros gesucht. Wesentliche Kriterien für die Eignung waren Erfahrungen in vergleichbaren Projekten über die Hauptfachdisziplinen (Objektplanung, Haustechnik, Medizintechnik), Erfahrungen als Generalplaner sowie der Nachweis von Wettbewerbserfolgen zur Sicherstellung der architektonischen Qualität.


Diese erste Stufe ist abgeschlossen. Es haben sich 8 Teilnehmer für die 2. Stufe, das sog. Verhandlungsverfahren, qualifiziert. Die Teilnehmer am Verhandlungsverfahren sind aufgefordert, ein wirtschaftliches Angebot abzugeben, welches in der Folge Gegenstand von Aufklärung und Verhandlung ist.

Im Laufe der Stufe 2 kann die Anzahl der Bieter weiter verringert werden. Grundlage für die Bewertung der Angebote sind neben dem Preis (40%) vor allem ein einzureichendes schriftliches Konzept für die Projektrealisierung mit Ansätzen zur Sicherung der Qualitäten, Kosten und Termine, der örtlichen Präsenz, erste schematische Ideenskizzen (30%) und die Präsentation der Bieter (30%).

Da das Raum- und Funktionsprogramm eine wesentliche Kalkulationsgrundlage für die Generalplaner darstellt, ist dieses Vergabeverfahren noch nicht abgeschlossen, jedoch bestmöglich mit der Erarbeitung der RFP-Erarbeitung verzahnt worden, mit dem Ziel, im Januar 2017 mit den Planungsleistungen beginnen zu können, um in der Grundlagenermittlung (LPH1) die weiteren Planungsgrundlagen zu erarbeiten. In Folge kann dann direkt mit den Planungen zum Vorentwurf und anschließendem Entwurf sowie der Genehmigungsplanung weiterverfahren werden.

Parallel dazu soll die Planung zur Baufeldfreimachung und des Abbruchs begonnen werden. Hierzu gehören auch begleitende Untersuchungen und Gutachten der abzubrechenden Bausubstanz.

Aufgrund des äußerst engen Terminplans sollen alle Vorleistungen vorgezogen werden, die dem eigentlichen Baubeschluss für den Abbruch des Bestandsgebäudes bzw. dem eigentlichen Neubau Haus G vorgelagert werden können.

6. Termine

Für die Planung zum Neubau Haus G ist sind folgende Rahmentermine vorgesehen:

Grundlagenermittlung Januar/Februar 2017
Vorplanung März-Juni 2017
Weiterplanungsbeschluss Juli 2017
bis Leistungsphase 5-7 HOAI

Entwurfsplanung Juni-Oktober 2017
Verlagerung der bisherigen Funktionen Haus G 4. Quartal 2017/ 1. Quartal 2018
Einreichung des Förderantrags 4. Quartal 2017
Genehmigungsplanung Oktober-Dezember 2017
Einreichung Bauantrag Dezember 2017
Ausführungsplanung Oktober 2017-Oktober 2018
Abbruch altes Haus G Mai 2018-August 2018
Neubau Haus G August 2018 – September 2020


Finanzielle Auswirkungen

Zur Finanzierung des Neubaus Haus G und der Planungsänderungen in den anderen Gebäuden sind zusätzliche Investitionen erforderlich, die überwiegend aus Fördermitteln, Verkaufserlösen nicht mehr benötigter Gebäude und Einsparungen durch verringerte Interims- und Betriebskosten refinanziert werden können (vgl. GRDrs. 596/2016).


Nach der Kostenschätzung von Ernst & Young (Stand Juli 2016) betragen die durch die vorgeschlagenen Maßnahmen entstehenden zusätzlichen Investitionskosten rd. 51,2 Mio. Euro (vgl. GRDrs. 596/206):

- Haus G, Neubau 36.383.000 €
- Haus E, Änderungen
> Blutzentrale 8.534.500 €
> Dialyse 7.709.000 €
> Sonstiges, soweit bisher im ZNB enthalten - 20.327.500 €

- Änderungen A/B (soweit bisher im ZNB enthalten),
Haus F, Haus I, Sonstige Baukosten
18.918.000 €

Summe 51.217.000 €

Die für die Weiterplanung und Umsetzung der Vorabmaßnahmen erforderlichen Finanzmittel wurden in den Nachtragswirtschaftsplan 2016/2017 aufgenommen und in der Finanzplanung des Klinikums berücksichtigt.

Der überwiegende Teil der Maßnahmen ist nach dem Landeskrankenhausgesetz Baden-Württemberg förderfähig. Für die Finanzierung wurden 60% der Kosten als Förderanteil angenommen.

Erste Gespräche mit dem Sozialministerium wurden im August 2016 geführt. Diese sollen mit dem nun vorliegenden Raum- und Funktionsprogramm vertieft werden. Der Förderantrag Haus G sowie ein neuer Förderantrag und ein überarbeitetes Raumprogramm für den Neubau Haus F sind für Herbst 2017 vorgesehen.



Die Personalvertretung ist in die Planungen eingebunden.



Beteiligte Stellen

Referat StU

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Michael Föll
Erster Bürgermeister


Anlagen

Raum- und Funktionsprogramm

<Anlagen>



zum Seitenanfang
16-10-31 Anlage zu GRDrs 857_2016 RFP Haus G.pdf16-10-31 Anlage zu GRDrs 857_2016 RFP Haus G.pdf