Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
85
2
Verhandlung
Drucksache:
332/2018
GZ:
OB 7853-02.00
Sitzungstermin:
17.05.2018
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Föll
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Faßnacht
pö
Betreff:
Landesbank Baden-Württemberg
Hauptversammlung
Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 16.05.2018, öffentlich, Nr. 176
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 04.05.2018, GRDrs 332/2018, mit folgendem
Beschlussantrag:
Der stimmberechtigte Vertreter der Landeshauptstadt Stuttgart wird beauftragt, in der Hauptversammlung (HV) der Landesbank Baden-Württemberg den nachstehenden Beschlussanträgen zuzustimmen:
1. Verwendung des Bilanzgewinns 2017 der LBBW (Bank)
Die LBBW (Bank) weist im Geschäftsjahr 2017 den folgenden Bilanzgewinn aus:
Jahresüberschuss/Bilanzgewinn 192.302.961,47
EUR
Aus dem Jahresüberschuss werden 173 Mio. EUR
an die zum 31. Dezember 2017 beteiligten Träger der LBBW ausgeschüttet, wobei auf den einzelnen Träger ein Anteil am ausgeschütteten Gewinn entsprechend seines Anteils am Stammkapital der LBBW entfällt.
Der verbleibende Bilanzgewinn wird nach Ausschüttung in Höhe von 19.302.961,47 EUR in die Gewinnrücklage der LBBW eingestellt.
2. Entlastung
2.1 Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden für das Geschäftsjahr 2017 entlastet.
2.2 Die Mitglieder des Vorstands werden für das Geschäftsjahr 2017 unter Kenntnisnahme der Bestätigung der Aufsichtsbehörde nach § 18 Abs. 3 LBWG entlastet.
3. Abschlussprüfer 2018
Zum Abschlussprüfer für den Jahres- und Konzernabschluss der Landesbank Baden-Württemberg zum 31.Dezember 2018, zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2018 sowie als Prüfer nach § 89 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) wird die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestellt.
4. Vorschlag an den Aufsichtsrat für die Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats der LBBW
Die Hauptversammlung beschließt auf Vorschlag des Trägers Land Baden-Württemberg, dem Aufsichtsrat Frau Ministerin Edith Sitzmann MdL zur Wahl als stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats vorzuschlagen.
EBM
Föll
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.
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