Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
143
4
Verhandlung
Drucksache:
484/2024
GZ:
WFB
Sitzungstermin:
11.07.2024
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung:
Frau Faßnacht
as
Betreff:
Stuttgarter Straßenbahnen AG - Stimmabgabe in Hauptversammlung
Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 10.07.2024, öffentlich, Nr. 287
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 04.07.2024, GRDrs 484/2024, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Der Vertreter der Landeshauptstadt Stuttgart und der Vertreter der Stuttgarter Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft (SVV) werden beauftragt, in der Hauptversammlung der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) den nachstehenden Beschlussanträgen zuzustimmen:
a) den Vorstand für das Geschäftsjahr 2023 zu entlasten,
b) den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2023 zu entlasten,
c) als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 die Bansbach GmbH,
Wirtschaftsprüfungs- u. Steuerberatungsgesellschaft, Stuttgart, zu bestellen.
2. Der Gemeinderat nimmt den Bericht zum Stand der Umsetzung der strategischen Ziele der SSB zur Kenntnis.
3. Der Vertreter der Landeshauptstadt Stuttgart und der Vertreter der SVV werden beauftrag, in der Hauptversammlung der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) der Änderung und Neufassung des § 11 (Beirat) der Satzung der SSB entsprechend der Anlage zur Drucksache zuzustimmen.
4. Der Vertreter der Landeshauptstadt Stuttgart und der Vertreter der SVV werden beauftragt, in der Hauptversammlung der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) den nachstehenden Beschlussanträgen in Bezug auf den Rechtsstreit der SSB gegen einen ehemaligen Vorstand zuzustimmen:
a) Der gerichtliche Vergleichsvorschlag wird angenommen.
b) Der Beklagte verpflichtet sich an die Klägerin 481.516,05 EUR nebst Zinsen hinaus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz vom 13.01.2021 bis 19.06.2024 zu zahlen. Damit sind die streitgegenständlichen Ansprüche erledigt und abgegolten.
c) Von den Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen einschließlich der Kosten des Vergleichs tragen die Klägerin drei Viertel und der Beklagte ein Viertel.
d) Der Vorsitzende der Hauptversammlung wird beauftragt und ermächtigt, dem Gericht und der Beklagtenseite die Annahme des Vergleichs mitzuteilen.
OB Dr. Nopper sowie die Stadträtinnen und Stadträte Ebel (AfD), Munk (90/GRÜNE), Ozasek (PULS), Pantisano (FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei), Sauer (CDU), Schanbacher (SPD), Serwani (FDP) und Winter (Stuttgarter Liste) nehmen wegen Befangenheit im Sinne von § 18 GemO an der Beratung und Abstimmung zu Beschlussantragsziffer 1b nicht teil.
EBM
Dr. Mayer
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
Beschlussantragsziffer 1 b einstimmig
wie beantragt
.
Der Gemeinderat
beschließt
die restlichen Beschlussantragsziffern 1a, 1c, 2, 3 und 4a bis 4d einstimmig
wie beantragt.
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