Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
127
11
Verhandlung
Drucksache:
274/2011
GZ:
RSO 8834-00
Sitzungstermin:
19.07.2012
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Schuster
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Sabbagh
pö
Betreff:
Richtlinien zur Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen auf dem Marienplatz in Stuttgart-Süd
Vorgang:
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 13.07.2012, öffentlich, Nr. 94
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 17.07.2012, öffentlich, Nr. 276
jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Recht, Sicherheit und Ordnung vom 04.07.2012, GRDrs 274/2011, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Vom Bericht der Verwaltung über die gewonnenen Erfahrungen bei der Anwendung der Richtlinien zur Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen auf der öffentlichen Verkehrsfläche des Marienplatzes im Stadtbezirk Stuttgart-Süd wird Kenntnis genommen.
2. Der Gemeinderat beschließt nach Anhörung des Bezirksbeirates Stuttgart-Süd die als Anlage beigefügten "Richtlinien zur Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen auf der öffentlichen Verkehrsfläche des Marienplatzes im Stadtbezirk Stuttgart-Süd".
StR
Stocker
(SÖS und LINKE) bittet darum, Ziffer 2.1 der Vorlage nochmals zu überarbeiten und den Tagesordnungspunkt deshalb zu vertagen. Es sei ihm erst nach der Sitzung des UTA bewusst geworden, dass gemäß Ziffer 2.1 Informationsstände von Parteien vom Ordnungsamt genehmigt werden müssten. Dies entspreche nicht der politischen Praxis. Er schlägt vor, zwischen erlaubnisfreien, anmeldepflichtigen Sondernutzungen, worunter auch die Ziffer 2.1 fallen müsste, und erlaubnispflichtigen Sondernutzungen zu unterscheiden. Informationsstände von politischen Gruppen und Parteien sollten nicht mit Werbeaktionen oder Ausstellungen kunstgewerblicher Artikel gleichgestellt werden.
Dazu merkt OB
Dr. Schuster
an, die Richtlinien entsprächen der seit Jahrzehnten gängigen Praxis und seien im Kontext des pflichtgemäßen Ermessens zu sehen. Man wolle, wie BM
Dr. Schairer
bestätigt, weder die Parteienarbeit noch die Meinungsfreiheit behindern, sondern die Sondernutzung lediglich steuern. Dagegen habe es im gesamten Stadtgebiet noch nie irgendwelche Einwände gegeben.
StR
Pätzold
(90/GRÜNE) plädiert dafür, die Richtlinien unverändert zu beschließen, zumal sie auch im Einklang mit den Maßgaben des Bezirksbeirats stünden und seit Jahren so praktiziert würden. StR
Kotz
(CDU) und StRin
Dr. Blind
(SPD) schließen sich an und weisen darauf hin, dass der Vorlage nicht nur im UTA, sondern auch im WA einmütig zugestimmt worden sei.
StR
Klingler
(FDP) wundert sich, dass für den Marienplatz überhaupt eine spezielle Regelung erforderlich sei, kann aber auch einer Vertagung, wie dies bei Beratungsbedarf einer Fraktion üblich sei, zustimmen.
OB
Dr. Schuster
lässt zunächst über den Antrag auf Vertagung abstimmen und stellt fest:
Der Gemeinderat
lehnt
den Antrag bei 9 Ja-Stimmen mehrheitlich
ab.
Die Beschlussvorlage
beschließt
er bei 4 Gegenstimmen mehrheitlich.
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