Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: S/OB
GRDrs 413/2020
Stuttgart,
06/30/2020



Sofortprogramm Saubere Luft 2017 bis 2020 des Bundes
- Sachbeschluss und Finanzierung weiterer Maßnahmen
- Anpassung von Ermächtigungen (Personal) an den fortgeschriebenen Förderbescheid (Landesförderung)




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
21.07.2020
22.07.2020
23.07.2020



Beschlußantrag:

1. Der Umsetzung der Maßnahmen

2. Die Verwaltung wird beauftragt, soweit erforderlich, die notwendigen Einzelbeschlüsse herbeizuführen, im Übrigen die Maßnahmen umzusetzen.

3. Den überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen für die Maßnahme 1 Digitaler Zwilling im Teilhaushalt 620 – Stadtmessungsamt bzw. Teilhaushalt 100 – Haupt- und Personalamt (IMP) i.H.v. 4.172.466 € wird entsprechend der Aufstellung im Abschnitt „Finanzielle Auswirkungen“ zugestimmt. Im Jahr 2020 wird der Betrag von 311.800 EUR aus Mitteln der zum Jahresabschluss innerhalb der Ergebnisrücklage gebildeten davon-Position "Bündnis für Mobilität und Luftreinhaltung" finanziert. Für die Aufwendungen und Auszahlungen der Jahre 2021 bis 2024 stehen entsprechende Mehreinzahlungen zur Verfügung.

4. Die Verwaltung wird ermächtigt, für die Dauer der Projektlaufzeit, voraussichtlich von Juli 2020 bis Dezember 2024, maximal jedoch für 58 Monate bzw. die Dauer des im Zuwendungsbescheid bewilligten Zeitraums, das zur Umsetzung der Maßnahmen erforderliche zusätzliche Personal außerhalb des Stellenplans einzustellen. Die Personalkosten sind aus den bereitgestellten Projektmitteln zu finanzieren. Es entstehen Personalkosten im Umfang von drei Vollzeitkräften in der Abteilung Geoinformation und Kartografie des Stadtmessungsamts sowie eine Vollzeitkraft (VZK) in der Abteilung Verwaltung, Dienststelle Informations- und Kommunikationstechnik des Tiefbauamts:
5. Bei den vom Land Baden-Württemberg geförderten Personalkosten zur Luftreinhaltung in Kommunen mit Grenzwertüberschreitungen wurde der Zuwendungsbescheid wegen Schwierigkeiten bei der Personalgewinnung geändert. Die dafür auf der Grundlage der GRDrs. 346/2018 beschlossenen, auf 30.09.2022 befristeten, Ermächtigungen zur Einstellung von Personal außerhalb des Stellenplans (5 Vollzeit-Beschäftigte bis EG 12 und 3 Vollzeit-Beschäftigte bis EG 13), werden aufgrund des geänderten Zuwendungsbescheids vom 23.08.2018 für die unverändert vorausgesetzte Laufzeit von mindestens 4 Jahren verlängert, voraussichtlich bis 31.12.2022. Mehrkosten entstehen der Landeshauptstadt Stuttgart dadurch keine.



Begründung:



1. Einführung

Mit dem Sofortprogramm „Saubere Luft 2017 bis 2020“ stellt der Bund den Kommunen mit besonders hoher Stickoxid (NOX)-Belastung Fördermittel in Höhe von insgesamt 1,5 Mrd. € zur kurzfristigen und nachhaltigen Verbesserung der Luftqualität zur Verfügung. Das Sofortprogramm ist ein weiterer Schritt in Richtung des gemeinsamen Ziels von Bund, Ländern und Kommunen, die verkehrsbedingten Schadstoffemissionen in Städten und Ballungsräumen zu verringern. Gegenstand des Sofortprogramms sind Maßnahmen, die geeignet sind, zügig bis zum Jahr 2024 ihre Wirkung zu entfalten.

Um in den Genuss der vom Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) verwalteten (Teil-) Fördermittel in Höhe von 650 Mio. € aus dem Bereich „Digitalisierung“ zu gelangen, mussten die antragsberechtigten Kommunen beim BMVI bis 20.08.2018 einen Masterplan (Green City Plan - GCP) einreichen und gleichzeitig bis 30.09.2019 daraus abgeleitete Förderanträge einreichen. Beides hat die Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) erfolgreich getan.

Bis zum 30.09.2019 hat die LHS insgesamt 28 Anträge in vier Förderaufrufen mit einem Antragsvolumen von rund 41 Mio. € beim BMVI erfolgreich eingereicht, siehe Anlage 1.

2. Neue Maßnahmen

Zum 4. Förderaufruf „Digitalisierung Kommunaler Verkehrssysteme“ wurden zwei Maßnahmen eingereicht, für die noch kein Sachbeschluss gefasst wurde.


2.1 Maßnahme - Digitaler Zwilling

Mit der Maßnahme „Digitaler Zwilling“ soll ein Digitaler Zwilling Mobilität und Umwelt (DZM) als dynamisches Abbild der Stadt und Quelle für die Steuerung und Optimierung der städtischen Verkehrssysteme aufgebaut werden. Ziel ist es, über das Einrichten einer digitalen Informationsinfrastruktur die Emissionen in der Landeshauptstadt Stuttgart nachhaltig zu reduzieren. Die Maßnahme „Digitaler Zwilling“ fokussiert sich auf die Vernetzung der bestehenden Systeme und Datenbestände, auf die Schließung von Datenlücken und auf die anforderungsgerechte Bereitstellung von Daten und Diensten.

In den Bereichen Verkehrsplanung, Mobilitätsmanagement, Immissionsschutz und Umweltmodellierung sind mehrer Ämtern und Organisationen im Einsatz und erstellen, pflegen und nutzen vielfältige inhaltliche Grundlagen und Datenbestände. Für die Erstellung und Verarbeitung dieser Informationsmengen werden verschiedene Systeme, Algorithmen und Schnittstellen genutzt. Zur Bewältigung der großen und in Zukunft weiter steigenden Herausforderungen an die Verkehrsinfrastruktur und zur Erreichung einer nachhaltigen und emissionsfreien Mobilität ist die Nutzung dieser wertvollen Daten und Informationen weiter zu optimieren und ein integrierter Ansatz zu entwickeln.

Ziel des DZM ist der Aufbau einer digitalen Repräsentanz der Realwelt mit dem Ziel der Optimierung der städtischen Verkehrssysteme und des Verkehrsmanagements zur Gestaltung einer nachhaltigen und emissionsfreien Mobilität. Der DZM stellt ein System aus Systemen dar: Er baut auf den bestehenden Strukturen, Systemen und Datenbeständen auf, dient der technischen und organisatorischen Vernetzung der bereits bestehenden Datenbestände, Systeme und Abläufe und der Schließung von Datenlücken. Zur Abbildung der Realwelt mit ihren Eigenschaften und ihrem Verhalten beinhaltet der DZM neben statischen Daten auch intelligente Strukturen und Algorithmen zur Abbildung dynamischer Veränderungen.

Der DZM ist dem Maßnahmenbündel „Umweltsensitives Verkehrsmanagement“ zugeordnet und baut auf die im Masterplan „Green City Plan“ in Kapitel 4.1 als eigene Maßnahme beschriebene Datendrehscheibe Mobilitäts- und Umweltdaten auf. Die Datendrehscheibe wurde über den 3. Förderaufruf „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ aus dem Sofortprogramm Saubere Luft gefördert und befindet sich derzeit in der Umsetzung. Fokus der Datendrehscheibe ist die Zusammenführung, Aufbereitung und Bereitstellung der notwendigen Daten für bestehende Aufgaben und Projekte, insbesondere für die im 3. Aufruf genehmigten Fördermaßnahmen. Die hier beantragte Fördermaßnahme DZM erweitert die Datendrehscheibe Mobilitäts- und Umweltdaten inhaltlich und technisch und hebt die Daten- und Informationsinfrastruktur auf eine neue, hoch integrierte Ebene.

Der DZM weist Bezüge zu folgenden, im dritten Förderaufruf bereits genehmigten Fördermaßnahmen, auf: Digitales strategisches Netz, Verkehrsmanagement über Echtzeit- Reisezeiten, Digitale Verkehrslagekarte, Analysetool und Qualitätsmanagement für Messstellendaten, Digitale Verkehrsflussoptimierung, Virtuelle Schilder, Online Luftschadstoffmodellierung in Stuttgart (OLAS) und Softwareerneuerung Verkehrsinformations- und Steuerungssystem (VIZ). Somit hat der DZM einen wichtigen Querschnittscharakter.

Die Fördermaßnahme wird durch das Stadtmessungsamt koordiniert und in weiten Teilen auch umgesetzt. Die gesamte Umsetzung findet in enger Zusammenarbeit mit den beteiligten Fachämtern, insbesondere dem Tiefbauamt, dem Amt für öffentliche Ordnung und dem Amt für Umweltschutz statt. Zentrale Grundlagen für die Umsetzung des DZM sind die Berücksichtigung (inter-)nationaler Gesetze, Richtlinien und Standards, die transparente, diskriminierungsfreie sowie offene Bereitstellung von Daten und Ergebnissen sowie die Bearbeitung der steigenden Anforderungen an Governance und Sicherheit.


2.2 Maßnahme - Ines +

Mit dem Softwaretool Integrative Netzsteuerung (INES+) wird eine adaptive Netzsteuerung auf der B27 im Stuttgarter Stadtteil Degerloch realisiert. Mit den vorhandenen Detektoren an neun Lichtsignalanlagen und zusätzlichen neuen Strategiedetektoren an neuralgischen Punkten wird die aktuelle Verkehrssituation im INES+ Netzmodell erfasst und eine Prognose für das nächste Zeitintervall erstellt. Anhand dieser Prognose behält INES+ entweder das aktuelle Signalprogramm-Szenario für das nächste Zeitintervall bei oder wählt anhand der Eingangswerte und Sättigungsgrade ein geeignetes Szenario für das nächste Zeitintervall aus. Ein Szenario besteht aus Programmwünschen für die einzelnen Lichtsignalanlagen, einer Koordinierungsstruktur, sowie einer zugehörigen Auswahl an Parametern. Die adaptive Netzsteuerung löst die bisherigen festen Programmschaltzeiten an den einzelnen Lichtsignalanlagen ab und ermöglicht durch dynamische Entscheidungen für INES+ Szenarien eine Verstetigung des Verkehrs, eine Verringerung der Reisezeiten und eine Reduzierung von Staus innerhalb des INES+ Netzes insbesondere in den zeitlichen Übergängen zwischen Schwachlastbereichen und den Spitzenstunden.

Für die INES+ Netzsteuerung wird die Software der neun Lichtsignalanlagen überplant, mit INES+ Parametern ausgestattet und die fertige Software in die Steuergeräte implementiert. Die Strategiedetektoren werden geschnitten und an die Steuergeräte der Lichtsignalanlagen angeschlossen. Die schaltbaren Szenarien werden geplant und das Netz auf einem Rechner mit INES+ Software eingerichtet. Dieser Rechner wird über eine Schnittstelle an den Verkehrsrechner Degerloch angebunden. Mittelfristig ist angedacht, den INES+ Rechner auch an andere Verkehrsrechner anzubinden und weitere INES+ Netze im Stadtgebiet Stuttgart einzurichten. Nach Inbetriebnahme des INES+ Rechners mit dem versorgten Netz aus neun Lichtsignalanlagen erfolgen die Kalibrierung des Netzes und Feinjustierungen der Software.

Alle Maßnahmen tragen einzeln und im Zusammenspiel zur Reduzierung von Staus und Anfahrvorgängen, sowie zur Verstetigung des Individualverkehrs und zur Beschleunigung des ÖPNV bei, und damit zur Reduzierung von Luft- und Lärmbelastung.


3. Auswirkungen auf die LHS IT-Infrastruktur

Insbesondere ist mit Auswirkungen auf die LHS IT-Infrastruktur (10-4), auch auf die personellen Bedarfe, zu rechnen, deren Größenordnung im Projektverlauf noch zu beziffern sind. Über mögliche zusätzliche Bedarfe ist im nächsten regulären Haushaltsplanverfahren 2022/2023 zu entscheiden.



Finanzielle Auswirkungen

Nachstehend finanziellen Auswirkungen für alle im 4. Förderaufruf Digitalisierung Kommunaler Verkehrssysteme eingereichten Vorhaben. Aus finanztechnischen Gründen werden hier alle Maßnahmen nachrichtlich dargestellt.

Maßnahme 1: Digitaler Zwilling
Summe
EUR
2020
EUR
2021
EUR
2022
EUR
2023
EUR
2024
EUR
2025 ff.
EUR
Projektsumme
4.172.466
538.866
1.190.900
855.900
965.900
620.900
Davon Personalaufwand
1.488.666
256.666
308.000
308.000
308.000
308.000
Förderung
2.043.866
227.066
595.450
427.950
482.950
310.450
Unter-
finanzierung
-2.128.600
-311.800
-595.450
-427.950
-482.950
-310.450
Maßnahme 2: Ines +
7.662911
Summe
EUR
2020
EUR
2021
EUR
2022
EUR
2023
EUR
2024
EUR
2025 ff.
EUR
Planansatz
AuszGr. 7873
240.000
40.000
100.000
100.000
Projektsumme
452.000
152.000
170.000
70.000
60.000
Förderung
226.000
76.000
85.000
35.000
30.000
Über-
finanzierung
14.000
40.000
24.000
15.000
-35.000
-30.000
Die Maßnahmen 3 und 4 sind im Teilfinanzhaushalt 660 – Tiefbauamt enthalten:
Maßnahme 3: Dynamisches Verkehrsleitsystem Rosenstein-, Leuze und Schwanentunnel
7.665003
Summe
EUR
2020
EUR
2021
EUR
2022
EUR
2023
EUR
2024
EUR
2025 ff.
EUR
AuszGr. 7872
In den Gesamtkosten zum Projekt enthalten.
Projektsumme
9.284.737
2.000.000
2.980.000
2.232.737
2.072.000
Förderung
4.016.428
1.000.000
990.000
990.428
1.036.000
Über-
finanzierung
4.016.428
1.000.000
990.000
990.428
1.036.000
Siehe GDRs 860/2019
Maßnahme 4: LSA-Selbst-Steuerung Schwarenbergstraße
7.662911
Summe
EUR
2020
EUR
2021
EUR
2022
EUR
2023
EUR
2024
EUR
2025 ff.
EUR
Planansatz
AuszGr. 7873
600.000
300.000
300.000
EinzGr. 681
300.000
150.000
150.000
Projektsumme
676.872
676.872
Förderung
336.056
336.056
Unter-
finanzierung
-40.816
150.000
-190.816
Siehe Teilfinanzhaushalt 660


Daraus ergibt sich der folgende Finanzierungsbedarf:
Gesamtsicht Finanzierungsbedarf (-) /-überschuss (+)
Summe
EUR
2020
EUR
2021
EUR
2022
EUR
2023
EUR
2024
EUR
2025 ff.
EUR
Maßnahme 1 Digitaler Zwilling
-2.128.600
-311.800
-595.450
-427.950
-482.950
-310.450
Maßnahme 2: Ines +
14.000
40.000
24.000
15.000
-35.000
-30.000
Maßnahme 3 Dynamisches Verkehrsleitsystem
4.016.428
1.000.000
990.000
990.428
1.036.000
Maßnahme 4: LSA-Selbst-Steuerung
-40.816
150.000
-190.816
Über-
finanzierung
1.861.012
-121.800
237.734
577.050
472.478
695.550
Dem Deckungsvermerk III.2.04 im Doppelhaushaltsplan 2020/2021 entsprechend werden die Mehreinzahlungen aus zu erwartenden Zuweisungen aus dem „Sofortprogramm Saubere Luft 2017 bis 2020“, d.h. Fördergelder bereits vollständig im Haushalt finanzierter Maßnahmen, soweit möglich zur Pauschale Mobilität und Luftreinhaltung, Projekt 7.202300, umgesetzt. Dies betrifft die Maßnahme 3 mit insgesamt 4.016.428 EUR. Die Maßnahme 1 kann damit finanziert werden. Die Maßnahme 4 wird aus dem Teilfinanzhaushalt 660 des Tiefbauamts finanziert.




Beteiligte Stellen

Die Referate AKR, T und WFB haben mitgezeichnet.


Erledigte Anträge/Anfragen

218/2019 CDU-Anfrage vom 18.06.2019


Fritz Kuhn

Anlagen

Übersicht über alle geförderten Projekte aus dem Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020 (Anlage1)

<Anlagen>



zum Seitenanfang