Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
844/2018
GZ:
T
Sitzungstermin: 22.11.2018
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Sabbagh
Betreff: Abfallgebührenvorlage für das Jahr 2019; Änderungen der Satzungen:
- Abfallwirtschaftssatzung (AfS)
- Satzung der Stadt Stuttgart über die Erhebung von
Hausgebühren (HGS)
- Satzung über die Vermeidung und Entsorgung von
mineralischen Abfällen

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 20.11.2018, öffentlich, Nr. 522
Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung
BA Abfallwirtschaft vom 21.11.2018, öffentlich, Nr. 25
Ergebnis: einmütige Zustimmung unter Berücksichtigung der Tischvorlage

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 12.11.2018, GRDrs 844/20118, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Den folgenden Gebühren- und Entgeltfestsetzungen bzw. -änderungen jeweils zum 01.01.2019 wird zugestimmt (Anhang 4 zur Anlage 1):

1.1 Die Restabfallgebühren werden gegenüber 2018 um durchschnittlich 6,01 % erhöht. Der sich hieraus für den Stuttgarter Gebührenzahler ergebenden Gesamtbelastung von rd. 2,9 Mio. € pro Jahr wird zugestimmt.

1.2 Die Bioabfallgebühren werden gegenüber 2018 um durchschnittlich 11,82 % erhöht.


1.3 Die Gebühren für Großanfallstellen werden gegenüber 2018 um durchschnittlich 2,49 % erhöht.

1.4 Die Gebühr für Direktanlieferer an der Abfallverbrennungsanlage Stuttgart-Münster wird gegenüber 2018 um 1,46 % erhöht.

1.5 Die Gebühren für Behälteränderungen bei den 60l – 240l Behältern werden um 4,00 € von 42,00 € auf 46,00 € und bei den 1,1 cbm – Behältern ebenfalls um 4,00 € von 54,00 € auf 58,00 € erhöht.

1.6 Die Gebühren für Zusatzleerungen von Abfallbehältern wegen "Mehranfall" werden in Abhängigkeit von der Art des Abfalls und in Abhängigkeit der Behältergröße zwischen 2,00 € erhöht und 1,00 € gesenkt, die Gebühren wegen Zusatzleerungen in Folge von "Versäumnis" werden in Abhängigkeit von der Art des Abfalls und in Abhängigkeit der Behältergröße zwischen 2,00 € erhöht und 1,00 € gesenkt und die Gebühren für Zusatzleerungen in Folge von "Falschbefüllung" werden in Abhängigkeit von der Art des Abfalls und in Abhängigkeit der Behältergröße zwischen 2,00 € erhöht und 1,00 € gesenkt. Im Einzelnen wird auf den Anhang 4 zur Anlage 1 verwiesen. 1.7 Für das Aufstellen von Abfallbehältern bei Festen und Veranstaltungen werden die Gebühren nicht erhöht. 1.8 Die Gebühr für Expresssperrabfall wird gegenüber 2018 von 66,00 € auf 69,00 € erhöht. 1.9 Die Gebühren für "brennbare Renovierungsabfälle" auf den Wertstoffhöfen bleiben gegenüber 2018 unverändert.

1.10 Die Gebühr für Mehrmengen beim Sperrabfall und die Gebühr bei Anlieferung auf den Wertstoffhöfen ohne Karte bleiben gegenüber 2018 unverändert. 1.11 Die Entgelte der mineralischen Deponie erhöhen sich in 2019 gegenüber 2018 wie folgt: "Verunreinigter Bodenaushub Kl. 1" von 22,00 € auf 24,00 €, "Mineralische Schlämme Kl. 1" von 29,00 € auf 31,00 €, "Sonstige mineralische Abfälle Kl. 1" von 19,50 € auf 22,00 €, "Asbest" von 70,00 € auf 74,00 €, "Verunreinigter Bodenaushub Kl. 2" von 32,0 € auf 34,00 €, "Mineralische Schlämme Kl. 2" von 41,00 € auf 43,00 €, "Sonstige mineralische Abfälle Kl. 2" von 31,50 € auf 33,00 €, "Grenzwertige Abfälle Kl. 2" von 39,00 € auf 40,00 €. 2. Der sich aus der gebührenrechtlichen Nachkalkulation 2017 der Abfallwirtschaft ergebende Überschuss von 1.196.591,52 € wird in dieser Höhe den "Sonstigen Verbindlichkeiten" zugeführt.
In die Abfallgebührenkalkulation 2019 werden Überschüsse aus Vorjahren in Höhe von 5.646.956,63 € und Verluste in Höhe von 22.951,22 € einbezogen.



3. In die Kalkulation 2019 der mineralischen Deponie werden Überschüsse aus Vorjahren in Höhe von 226.184,04 € einbezogen.

4. Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Stadtrecht Nr. 7/10) - AfS - wird in der Fassung der Anlage 2 beschlossen.

5. Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung von Hausgebühren (Stadtrecht Nr. 7/9) - HGS - wird in der Fassung der Anlage 3 beschlossen.

6. Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Vermeidung und Entsorgung von mineralischen Abfällen aus dem Stadtgebiet von Stuttgart (Stadtrecht Nr. 7/18) wird in der Fassung der Anlage 4 beschlossen.

7. Die Betriebs- und Benutzungsordnung für die Deponie Einöd in Stuttgart-Hedelfingen wird in der Fassung des Anhangs 5, deren Anlage mit dem Entgeltverzeichnis in der Fassung des Anhangs 6 beschlossen.


OB Kuhn stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache bei 1 Gegenstimme und 3 Enthaltungen mehrheitlich in der Fassung des VA.
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