Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 8100
GRDrs 1056/2015
Stuttgart,
11/24/2015



Energiekonzept



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Ausschuss für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Einbringung
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
01.12.2015
26.01.2016
28.01.2016



Beschlußantrag:

Vom Energiekonzept „Urbanisierung der Energiewende in Stuttgart“ der Landeshauptstadt (Anlage 1) wird zustimmend Kenntnis genommen. Die Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen ist unabhängig vom Gesamtkonzept auf Grundlage einzelner Beschlussanträge vom Gemeinderat zu entscheiden.


Begründung:


Das Energiekonzept „Urbanisierung der Energiewende in Stuttgart“ (GRDrs 939/2014) wurde als Entwurf am 20. Januar 2015 im Umwelt- und Technikausschuss diskutiert und der Öffentlichkeit vorgestellt. Ziel der öffentlichen Beteiligung im vergangenen Jahr war es, den Entwurf mit Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger, der Unternehmen, Institutionen, Verbände, Bürgerinitiativen und Vereine sowie öffentlichen Einrichtungen weiterzuentwickeln, zu ergänzen und zu konkretisieren. Mit der GRDrs 644/2015 wurde der Gemeinderat über den Stand der Umsetzung und über die Fortschreibung des Energiekonzepts am 13.10.2015 informiert.

1 Akteurseinbindung

Die Stadtverwaltung hat im ersten Halbjahr 2015 eine umfassende Beteiligung gestartet. Im Zeitraum von Januar bis Oktober 2015 wurden 22 Gespräche geführt und 220 Vorschläge an das Amt für Umweltschutz herangetragen. Am 19.09.2015 fand ein Workshop mit 60 zufällig ausgewählten Stuttgarterinnen und Stuttgartern statt, in dem die Bürgerinnen und Bürger selbst aktiv Beiträge liefern konnten.

Zur Einbindung der kompletten Stadtgesellschaft, wurde über das neue städtische Internetportal im September 2015 eine Online-Beteiligung zum Energiekonzept durchgeführt. Die Vorschläge aus der Bürgerbeteiligung wurden im Oktober und November vom Amt für Umweltschutz ausgewertet und anschließend soweit möglich in das Energiekonzept aufgenommen.

Das überarbeitete Energiekonzept „Urbanisierung der Energiewende in Stuttgart“ ist als Anlage 1 beigefügt. Eine Auflistung aller Anregungen der beteiligten Stuttgarter Akteure ist als Anlage 2 beigefügt.


2 Handlungsfelder und Maßnahmen

Im Rahmen der Abstimmungsgespräche hat sich gezeigt, dass die bereits im Entwurf des Energiekonzepts definierten Handlungsfelder alle wichtigen Bereiche abdecken. Deshalb wurde an diesen Handlungsfeldern festgehalten. Lediglich die Kapitel 6.6 „Bürger-/Akteurseinbindung“ und 6.7 „Öffentlichkeitsarbeit“ wurden in einem neuen Kapitel 6.6 „Bürger- und Akteurseinbindung“ zusammengefasst, da eine inhaltliche Verflechtung vorliegt. In diesem Kapitel wurde die bisherige Beteiligung der Stuttgarter Akteure ausführlich dokumentiert und ein Konzept für die zukünftige Fortführung der Beteiligung hinzugefügt.

Das Kapitel 5 „Vision 2050“ wurde inhaltlich komplett überarbeitet, sodass eine klare Zielsetzung über das Jahr 2020 hinaus besteht. Zudem wurde die Bedeutung der Stadtwerke Stuttgart als zentraler Akteur für die Umsetzung der urbanen Energiewende an verschiedenen Stellen des Konzepts hervorgehoben. Auch die zahlreichen Angebote der SWS, wie Contractinglösungen und Mieterstrommodelle, werden aufgeführt.

Im neuen Abschnitt „Koordination der Energiewende“ wird die Notwendigkeit einer zentralen Anlaufstelle innerhalb der Stadtverwaltung dargestellt und erläutert. Zudem soll unter der Federführung von Oberbürgermeister Fritz Kuhn ein Lenkungskreis geschaffen werden.

Das Kapitel 6.3 „Gewerbe, Handel, Dienstleistung und sonstige Industrie“ wurde erweitert. So ist beispielsweise die Gründung eines Netzwerkes der Stuttgarter Unternehmen zur lokalen Energiewende vorgesehen. Hierbei können die Unternehmen ihren Sachverstand einbringen, voneinander lernen sowie sich zu den im Energiekonzept enthaltenen Einsparzielen bekennen und so als gutes Vorbild zur Umsetzung der Energiewende vorangehen.

Der Abschnitt „Energieleitplanung und Energiekonzepte für Stadtquartiere“ in Kapitel 6.5 wurde konkretisiert und umfassend ergänzt. Die gesamtstädtische Energieleitplanung beschreibt das strategische und optimierte Vorgehen bei der Entwicklung der Stadt zur effizienten Vernetzung vorhandener Energiepotenziale und bestehender Energiesenken. Die Energieleitplanung kann nur von der Stadt als neutrale und unabhängige Einrichtung durchgeführt werden.

Weitere Inhalte der einzelnen Handlungsfelder wurden entsprechend den Anregungen aus der Beteiligung überarbeitet.

Ein Großteil der Maßnahmenvorschläge, wie der Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung oder die energetische Sanierung von Schulen und anderen städtischen Gebäuden, ist bereits im Entwurf des Energiekonzepts enthalten. Dennoch wurden einige neue Maßnahmen in das überarbeitete Konzept aufgenommen. Neue Maßnahmen sind beispielsweise die „Regelmäßige energetische Inspektion der Klima- und Lüftungstechnik“ und die Gründung eines Netzwerkes „Stuttgarter Unternehmen für die lokale Energiewende“, die aus dem Gespräch mit den Stuttgarter Unternehmen hervorgingen. Insgesamt wurde die Anzahl der Maßnahmen von 86 auf 101 erhöht. Eine Übersicht aller Maßnahmen des Energiekonzepts inklusive ihres Energieeinsparpotenzials ist als Anlage 3 beigefügt.


3 Weiteres Vorgehen

Die Urbanisierung der Energiewende ist ein kontinuierlicher Prozess. Das Energiekonzept wird deshalb stetig fortgeschrieben und an die aktuellen Rahmenbedingungen angepasst. Die im Konzept definierten Maßnahmen müssen umgesetzt werden, um das Ziel der Reduktion des Primärenergieverbrauchs um 20 % bis 2020 zu erreichen. Darüber hinaus sind langfristige Ziele zu definieren.


Finanzielle Auswirkungen

Die benötigten Finanzmittel in Höhe von 1.210.000 Euro zur Umsetzung erster Maßnahmen des Energiekonzepts sowie die erforderlichen Stellen sind im Verwaltungsvorschlag zum Haushalt 2016/17 aufgenommen (GRDrs 644/2015).


Beteiligte Stellen

Keine


Vorliegende Anträge/Anfragen

CDU-Gemeinderatsfraktion vom 22.05.2015, Nr. 172/2015
Gemeinderatsfraktion DIE GRÜNEN vom 12.06.2015, Nr. 191/2015
Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS vom 04.03.2015, Nr. 66/2015
SPD-Gemeinderatsfraktion vom 20.10.2014, Nr. 303/2014 und 20.04.2015, Nr. 120/2015
Die STAdTISTEN vom 06.09.2015, Nr. 306/2015 und 11.09.2015, Nr. 313-318/2015










Erledigte Anträge/Anfragen

CDU-Gemeinderatsfraktion vom 22.05.2015, Nr. 172/2015
Gemeinderatsfraktion DIE GRÜNEN vom 12.06.2015, Nr. 191/2015
Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS vom 04.03.2015, Nr. 66/2015
SPD-Gemeinderatsfraktion vom 20.10.2014, Nr. 303/2014 und 20.04.2015, Nr. 120/2015
Die STAdTISTEN vom 06.09.2015, Nr. 306/2015 und 11.09.2015, Nr. 314/316/317/2015




Fritz Kuhn


Anlagen

Anlage 1 Energiekonzept "Urbanisierung der Energiewende in Stuttgart"
Anlage 2 Anregungen der Stuttgarter Akteure
Anlage 3 Maßnahmen des Energiekonzepts




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Energiekonzept Urbanisierung der Energiewende in Stuttgart.pdfEnergiekonzept Urbanisierung der Energiewende in Stuttgart.pdf Anregungen der Stuttgarter Akteure.pdfAnregungen der Stuttgarter Akteure.pdf Maßnahmen des Energiekonzepts.pdfMaßnahmen des Energiekonzepts.pdf