Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OBM
GRDrs 951/2016
Stuttgart,
11/24/2016



Nahversorgung konkret - Stuttgart-Wolfbusch



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Bezirksbeirat Weilimdorf
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
06.12.2016
07.12.2016
16.12.2016
22.12.2016



Beschlußantrag:


Begründung:


1. Vorbemerkung
Die Landeshauptstadt Stuttgart hat in 2015 im Rahmen der Untersuchung „Nahversorgung konkret – Handlungskonzepte für Stadtteile und Stadtquartiere ohne Lebensmittelversorgung“ (GRDrs 114/2015) örtliche Handlungskonzepte zur Aufrechterhaltung bzw. Entwicklung von Angeboten zur wohnungsnahen Lebensmittelversorgung an nicht-versorgten bzw. strukturell unterversorgten Standorten im Stadtgebiet erarbeitet.

Ein fußläufig erreichbarer Lebensmittel-Einzelhandel ist Teil der kommunalen Daseinsvorsorge. Insbesondere für nicht-mobile Bevölkerungsgruppen, darunter oft ältere Menschen, besteht die Notwendigkeit, eine wohnungsnahe Versorgung zu gewährleisten.
Der fortschreitende demografische Wandel verstärkt dieses Erfordernis. Ein gut erreichbarer Lebensmittelbetrieb hat zudem eine identitätsstiftende, soziale und kommunikationsfördernde Funktion für das jeweilige Quartier. Er übt eine Magnetwirkung auf andere ergänzende Nahversorger (Bäcker, Metzger, Bank, Friseur etc.) und gegebenenfalls weitere Zentrumsfunktionen aus.


Einzelne örtliche Handlungskonzepte stellen die Arbeitsmarkt- bzw. SGB-geförderten Lebensmittelmärkte in den Mittelpunkt. Die gemeinnützigen Märkte nehmen eine wichtige Ergänzungsfunktion wahr, um die Lebensmittel-Nahversorgung an Standorten sicherzustellen, die für herkömmlichen Einzelhandel nicht rentabel sind.
Hier setzt das Pilotprojekt „Bonusmarkt light“ am Hubertusplatz im Stadtteil Wolfbusch (Stadtbezirk Weilimdorf) an, das in enger Kooperation zwischen der Abteilung Wirtschaftsförderung, dem Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung und der sbr gGmbH (Bonus-Märkte) entwickelt worden ist.

Die Realisierung des Pilotprojekts „Bonusmarkt light“ stellt eine wesentliche Maßnahme zur Umsetzung der Ergebnisse der Untersuchung „Nahversorgung konkret – Handlungskonzepte für Stadtteile und Stadtquartiere ohne Lebensmittelversorgung“ dar. In einer stadtweiten Analyse wurde die Nahversorgungslücke im Wolfbusch als besonders groß eingestuft. Der Gemeinderat hat im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2016/17 für dieses Projekt 70.000 € zur Verfügung gestellt.



2. Beschreibung des Standortes

Im Stadtteil Wolfbusch leben knapp 3.000 Einwohner. Räumlich ist die Siedlung Wolfbusch recht abgeschieden. Aufgrund der großen Identifizierung der Einwohner mit dem Wohnquartier (Siedlergemeinschaft) und der Lage am Hubertusplatz als Quartiersmittelpunkt mit Kita, Schule und privaten Dienstleistern bestehen gute Voraussetzungen, diese Nahversorgungslücke zu schließen.

Der „Bonusmarkt light“ soll am Hubertusmarkt 2 auf einer Gesamtfläche von 150 m² untergebracht werden, das derzeit von einem privaten Postdienstleister als Lager genutzt wird. Das Gebäude befindet sich im Eigentum der SWSG.

Der geplante „Bonusmarkt light“ am Hubertusplatz wird als Pilotprojekt für einen neuen Ladentyp in der Landeshauptstadt Stuttgart angesehen. Die SWSG und die sbr gGmbH haben sich bereits auf einen dreijährigen Mietvertrag mit Verlängerungsoption verständigt. Die zeitliche Begrenzung der Mietvertragsdauer schränkt das wirtschaftliche Risiko für die sbr gGmbH ein und ist aufgrund des Pilotcharakters des Vorhabens wichtig.


3. Projektbeschreibung

3.1. Vorstellung des Trägers, BONUS gGmbH
Die BONUS gGmbH ist eine 100%ige Tochter der in Stuttgart ansässigen sbr gGmbH
und wurde Ende 2004 speziell für den Handel gegründet. Ziel der sbr gGmbH ist die Verbesserung der Vermittlungsfähigkeit von Menschen mit geringeren Chancen auf dem Arbeitsmarkt.


Das Unternehmen führt verschiedenste Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für den Personenkreis des SGB II, III und XII, für Menschen mit Behinderung, für Langzeitarbeitslose und Arbeitslose mit multiplen Vermittlungshemmnissen, für Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 (auch als Prävention) und den Personenkreis ehemaliger Straffälliger durch. Die Konzeption der BONUS gGmbH ist erprobt. Die Bonus-Märkte sichern seit mehr als 10 Jahren die fußläufige Lebensmittelnahversorgung an Standorten, die mit erwerbswirtschaftlichen Konzepten nicht mehr betrieben werden können. Ausgehend vom ersten Markt in Stuttgart-Münster, betreibt die BONUS gGmbH Märkte an zwischenzeitlich 19 Standorten. Diese befinden sich überwiegend in Baden-Württemberg - acht davon in Stuttgart - aber auch in Bayern (Ottobrunn, Kirchheim bei München) und Hessen (Büttelborn).

3.2. Die Bonus-Lebensmittelmärkte
Die Bonus-Märkte sind so genannte Vollsortimenter mit einem hohen Frischeanteil, teilweise mit Backshop und Metzgerei (abhängig von der Flächengröße). Alle Märkte unterhalten, insbesondere für ältere und nichtmobile Kunden, einen speziellen Bestell- und Lieferservice.


Durch die Aufnahme von Produkten lokaler Anbieter (z.B. bei Back,- Fleisch- und Wurstwaren) wird eine erhöhte Bindung bzw. Identifikation der Kunden an „ihren“ Laden bewirkt und die Akzeptanz in der Bürgerschaft insgesamt gesteigert.

3.3. Das Bonusmarkt light Konzept
Das Ladenkonzept sieht ein Sortiment des täglichen Bedarfs von ca 2.500 Artikeln, mit einem Frischeanteil von ca. 60%, vor. Alle Warensegmente des Lebensmittel- bzw. Drogeriesortiments werden in geringerer Sortimentstiefe-/breite wie üblich in einem Bonusmarkt angeboten. Aufgrund des begrenzten Flächenangebotes von 150 m² wird ein eingeschränktes Sortiment vor Ort angeboten und das Sortiment entsprechend der Kundenwünsche und Erfahrungen angepasst.

In dem geplanten „Bonusmarkt light“ im Wolfbusch wird mindestens ein Arbeitsplatz für SGB II-Bezieher, die am Modellprojekt „kommunales Arbeitsmarktprogramm zur Sicherung der Nahversorgung“ teilnehmen, geschaffen.



4. Einmaliger Projektkostenzuschuss
Da die Bonus gGmbH nicht über Eigenmittel verfügt, beabsichtigt die Verwaltung die Eröffnung des „Bonusmarkt light“ mit einem einmaligen Projektkostenzuschuss in Höhe von 70.000 Euro aus städtischen Mitteln des Doppelhaushaltes 2016/2017 zu unterstützen. Die Mittel dienen insbesondere der Renovierung des Ladenlokals, der Anschaffung der Ladeneinrichtung sowie zur Erstbestückung mit Waren. Die Ladeneinrichtung umfasst die Möblierung, Kühlmöbel, Kühlaggregate, sonstige technische Ausstattung sowie den Installationsaufwand bei der Kälte- und Elektrotechnik. Weiterhin dienen die Mittel auch als Teilrisikoausgleich möglicher entgangener Gewinne oder zur Deckung der vereinbarten dreijährigen Miete.

Damit das Budget eingehalten werden kann, wird - soweit möglich - auf gebrauchte Ladeneinrichtungsgegenstände zurückgegriffen. Die Abrechnung erfolgt durch einen regelmäßigen Zuwendungsbescheid mit einem Kosten- und Finanzierungsplan. Die Forderung wird dann jährlich abgerechnet.


Finanzielle Auswirkungen

Der einmalige Zuschuss in Höhe von 70.000 EUR wird aus den für diesen Zweck im Teilergebnishaushalt 610, Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Kontengruppe 43100 – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, zur Verfügung gestellten Mitteln, gedeckt.



Beteiligte Stellen

Referat StU




Kuhn

Anlagen

-

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