Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 1181/2017
2. Erg.
Stuttgart,
12/11/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 3. Lesung des Gemeinderats zur öffentlichen Behandlung am 15.12.2017



Haushalt 2018/19 - Finanzplanung bis 2022
Vision Stuttgart 2030: Soziales Stuttgart
- FamilienCard - den Kreis der Berechtigten ausweiten -


Beantwortung / Stellungnahme


Definition der Einkommensgrenze

Die FamilienCard kann für alle Stuttgarter Kinder und Jugendliche von Geburt bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt werden. Voraussetzung ist, dass der Gesamtbetrag der Jahreseinkünfte der Eltern oder des Elternteils, in dessen Haushalt die Kinder leben, 60.000 EUR nicht übersteigt. Es handelt sich hierbei nicht um das zu versteuernde Einkommen.
Maßgeblich für die Ermittlung der Einkommensgrenze ist der Gesamtbetrag der Jahreseinkünfte laut Steuerbescheid.
Dieser ergibt sich nach dem Einkommensteuergesetz (EstG) z. B. wie folgt:

Einkünfte nach § 2 Abs. 1 EstG (z. B. Bruttoarbeitslohn)
abzüglich Werbungskosten


Summe der Einkünfte

ggf. abzüglich Altersentlastungsbetrag nach § 2 Abs. 3 i.V.m. § 24a EstG
ggf. abzüglich Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nach § 2 Abs. 3 i.V.m. § 24b EstG
bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft ggf. abzüglich des Betrags nach § 13 Abs. 3 EstG

Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 2 Abs. 3 EstG




Erhöhung der Einkommensgrenzen bei der FamilienCard auf 70.000 EUR und die damit verbundene Entwicklung der finanziellen Aufwendungen


Finanzielle Auswirkungen im Bereich FamilienCard
Wie in GRDrs 1181/2017 „Haushalt 2018/2019 – Finanzplanung bis 2022, Vision Stuttgart 2030: Soziales Stuttgart – FamilienCard – den Kreis der Berechtigten ausweiten“ dargestellt, ist bei einer Erhöhung der Einkommensgrenze auf 70.000 EUR mit einer Steigerung der ausgegebenen FamilienCards um 7.852 Karten bzw. um 19,5 Prozent zu rechnen. Dies würde unter Berücksichtigung des bisherigen Nutzerverhaltens der FamilienCard-Inhaber einen finanziellen Mehraufwand von 353.340 EUR bedeuten.

Für Sachkosten in Form von Servicegebühren und Anschaffung zusätzlicher FamilienCards würden weitere Aufwendungen in Höhe von 34.156 EUR anfallen.

Finanzielle Auswirkungen im Bereich Kindertagesstätten
FamilienCard-Inhaber erhalten derzeit eine Ermäßigung auf die Gebühren der Kindertages-einrichtungen gemäß der aktuell gültigen Satzung. Bei einer Erhöhung der Einkommensgrenze auf 70.000 EUR ist, ausgehend von einer Steigerung der berechtigten Kinder um 19,5 Prozent, mit jährlichen Mindereinnahmen in städtischen Kindertageseinrichtungen in Höhe von 46.000 EUR sowie einem Mehraufwand bei der Förderung von Kindertageseinrichtungen der freien Träger in Höhe von 74.000 EUR zu rechnen.

Finanzielle Auswirkungen im Bereich der Musikschulen
FamilienCard-Inhaber erhalten auf die Gebühren der Musikschule Stuttgart eine 20-prozentige Ermäßigung. Bei einer Erhöhung der Einkommensgrenze auf 70.000 EUR ist auch hier mit einer Steigerung um 19,5 Prozent und einem jährlichen Minderertrag von 18.000 EUR zu rechnen.

Finanzielle Auswirkungen im Bereich der Waldheime
FamilienCard-Inhaber erhalten auf die Elternbeiträge der Stadtranderholung (Waldheime) eine 20-prozentige Ermäßigung, die den Waldheimen durch das Sozialamt ausgeglichen wird. Bei einer Erhöhung der Einkommensgrenze auf 70.000 EUR ist auch hier mit einer Steigerung um 19,5 Prozent und damit mit einem jährlichen Mehraufwand von 9.000 EUR zu rechnen.


Zusammenfassung:

Mehraufwand FamilienCard-Guthaben
353.340 EUR
Mehraufwand Sachkosten FamilienCard
34.156 EUR
Mehraufwand/Minderertrag Kindertagesstätten
120.000 EUR
Minderertrag Musikschulen
18.000 EUR
Mehraufwand Erstattung an Waldheime
9.000 EUR
Gesamt:
534.496 EUR
Gerundet:
534.000 EUR


In der Gesamtbetrachtung ist somit bei einer Erhöhung der Einkommensgrenze um 10.000 EUR auf 70.000 EUR und einer Erhöhung der berücksichtigungsfähigen von 40.000 Kinder um 7.852 Kinder auf 47.852 Kinder von einem jährlichen Mehraufwand in Höhe von rund 534.000 EUR auszugehen.

Bei einer Erhöhung der Einkommensgrenze um 7.500 EUR auf 67.500 EUR und einer Erhöhung der berücksichtigungsfähigen Kinder von 40.000 Kinder um 5.889 Kinder auf 45.889 Kinder ist mit einem jährlichen Mehraufwand in Höhe von 400.500 EUR zu rechnen.





Vorliegende Anträge/Anfragen

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352/2017, CDU; 745/2017, FW




Werner Wölfle
Bürgermeister




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