Die darüberhinausgehenden Investitionskosten in Höhe von 5,01 Mio. Euro werden im Rahmen des Nachtragshaushaltsplans 2021 als Einzelvorhaben zusätzlich bei der Projekt-Nr. 7.401154 angemeldet.
Die Deckung dieser Investitionskosten erfolgt durch Mittelumsetzung in Höhe von 435.000 vom Projekt 7.202965, Kontengruppe 7871 aus dem Programm „Weltklima in Not - Stuttgart handelt“ und in Höhe von 4,575 Mio. EUR im Rahmen der Fortschreibung der Investitionsplanung. Die im Haushaltsjahr 2020 über die bereits erfolgte Mittelbereitstellung hinausgehend benötigten kassenmäßigen Mittelbedarfe können im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt 400 – Schulverwaltungsamt zwischenfinanziert werden. Die Gesamtfinanzierung erfolgt im Rahmen der Fortschreibung des Investitionsprogramms.“
Die Maßnahme wird ab sofort als Einzelvorhaben veranschlagt.
Im Rahmen der Nachtragshaushaltsplanaufstellung 2021 werden die benötigten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3,85 Mio. Euro berücksichtigt. Vorbehaltlich der Rechtskraft der Nachtragshaushaltssatzung 2021 wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung notwendig. Die Deckung der, im Falle einer zum Vergabezeitpunkt noch nicht rechtskräftigen Nachtragshaushaltssatzung, benötigten außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung erfolgt im Haushaltsjahr 2021 im Rahmen des veranschlagten Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen.
Zur Umstellung der Rappachschule auf den Ganztagsschulbetrieb waren im Bestand Vorabmaßnahmen für den 2. Bauabschnitt in den Jahren 2016 bis einschl. 2019 erforderlich, die Deckung der Kosten für die durchgeführten Vorabmaßnahmen in Höhe von 116.464 EUR erfolgte im Rahmen der Deckungsfähigkeit aus der Pauschale zum Ausbau von Ganztagsschulen, 3. Ausbaustufe, Projekt-Nr. 7.401908 bei Projekt-Nr.: 7.401154 Rappachschule, GTS, Umstrukturierung. Die Vorabmaßnahmen sind gesamtkostenrelevant und werden im Rahmen des 2. Bauabschnitts berücksichtigt.
Auswirkungen auf die Pauschale zum Ausbau von Ganztagesschulen
Durchschnittlich stehen für jede neu einzurichtende Ganztagesschule gemäß der vom Gemeinderat bereitgestellten Investitionspauschale pauschal 3,5 Mio. Euro für Investitionsmaßnahmen zur Verfügung. Die Rappachschule sollte zusammen mit 17 weiteren Schulen im Rahmen der Pauschale zum Ausbau von Ganztagesschulen, 3. Ausbaustufe, Projekt-Nr. 7.401908 finanziert werden.
Momentan liegen für 13 der insgesamt 18 Schulen Vorprojekt-/Projektbeschlüsse vor, wobei sich zeigt, dass die Gesamtkosten regelmäßig deutlich über der Pauschale von 3,5 Mio. Euro liegen – so auch im vorliegenden Fall. Es zeichnet sich daher ab, dass die in der 3. Pauschale zum Ausbau von Ganztagsschulen bereitgestellten Mittel in Höhe von 63 Mio. Euro für die Finanzierung der Investitionen nicht mehr ausreichen werden. Im Vorprojektbeschluss GRDrs 902/2019 war die Absicht formuliert worden, dass die Investitionskosten von insgesamt 5 Mio. Euro für den Bau der Mensa an der Rappachschule (1. BA) ebenfalls aus der 3. Pauschale gedeckt werden sollen. Jedoch wäre mit dieser Entnahme der finanzielle Rahmen der 3. Ausbaustufe bereits überschritten. Daher wird zum Nachtragshaushalt 2021 die Aufnahme der Maßnahme als Einzelvorhaben angemeldet und das Vorhaben bis auf die Planungskosten, die bereits finanziert sind, aus der Liste der 3. Ausbaustufe herausgenommen. Für die Zukunft sollen die GTS-Pauschalen ausschließlich für kleinere Vorhaben, Planungsmittel und zur Anfinanzierung der Maßnahmen verwendet werden. Die Maßnahmen werden ab dem Doppelhaushalt 2022/23 regelmäßig als Einzelvorhaben zum nächsten DHH angemeldet. Dies betrifft auch die Schulen der 3. Ausbaustufe, die im Planungsprozess noch nicht so weit fortgeschritten sind. Um der Tatsache gerecht zu werden, dass es unterjährige neue GTS-Maßnahmen gibt, müssen die pauschalen Ansätze für Hochbaumaßnahmen um einen entsprechenden Betrag erhöht werden (bei im Schnitt 2 zusätzlichen Maßnahmen pro Jahr um rund 20 Mio. Euro). Die Verwaltung wird eine Erhöhung der Pauschalen um einen entsprechenden Betrag zum nächsten DHH anmelden und dem Gemeinderat hierüber fortlaufend im Rahmen der entsprechenden Vorprojekt- bzw. Projektbeschlüsse berichten. Beteiligte Stellen Die Referate JB, SWU und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet. Die Hinweise werden überprüft und soweit möglich berücksichtigt. Sämtliche Änderungen sind, soweit technisch umsetzbar, in der Vorlage berücksichtigt, die darüberhinausgehenden Forderungen werden verwaltungsintern abgestimmt. Vorliegende Anträge/Anfragen -- Erledigte Anträge/Anfragen -- Dirk Thürnau Bürgermeister Anlagen Anlagen 1. Baubeschreibung 2. Kostendeckblatt 3. Pläne 4. Energetisches Datenblatt 5. Folgelastenbeleg <Anlagen> zum Seitenanfang