Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: SOS 6450
GRDrs 281/2020
Stuttgart,
07/13/2020



Änderung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Feuerwehr der Landeshauptstadt Stuttgart (Feuerwehr-Kostenersatzsatzung - FwKS)



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
22.07.2020
23.07.2020



Beschlußantrag:

Die Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Feuerwehr der Landeshauptstadt Stuttgart (Feuerwehr-Kostenersatzsatzung - FwKS) vom 18. März 1982 wird gemäß der Anlage 1 erlassen.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die letzte Anpassung der Kostenersätze erfolgte im Jahr 2016. Durch eingetretene Kostenentwicklungen im Personal- wie Sachkostensektor werden die Kostensätze angepasst.

Des Weiteren ist eine Anpassung an die aktuelle Rechtsprechung notwendig. Gemäß dem Grundsatzurteil des VG Freiburg vom 16. März 2016 (AZ: 7K843/14) ist eine gesamtschuldnerische Haftung bei der Geltendmachung von Kosten für Feuerwehreinsätze nicht mehr zulässig, da die Rechtsgrundlage dafür fehlt. Somit entfällt der § 3 Nr. 3 der FwKS ersatzlos (s. Anlage 1, Artikel 1 Nr. 1).

Darüber hinaus müssen veraltete Begrifflichkeiten den neuen technischen Bezeichnungen redaktionell angepasst und der Geltungsbereich in § 1 Abs. 2 FwKS im Sinne von § 34 Abs. 1 des Feuerwehrgesetzes Baden-Württemberg geändert werden.

Der Feuerwehrausschuss der Feuerwehr Stuttgart wurde zu der Satzungsänderung gemäß § 10 Abs. 4 Feuerwehrgesetz gehört.


Finanzielle Auswirkungen

Die mit der Änderung der Feuerwehr-Kostenersatzsatzung verbundenen Einnahmen werden sich geschätzt ab 2021 um dauerhaft rd. 310.000 Euro pro Jahr erhöhen. Die Erhöhung der weiteren Personal- und Fahrzeugkosten, sowie die Betreiberkosten der Firma Netze BW für neue BMA-Alarmübertragungseinrichtungen und die daraus resultierenden Mehreinnahmen konnten jetzt aktuell kalkuliert werden. Auf die einzelnen Haushaltseinnahmebereiche wird nachfolgend verwiesen.

Die Haushaltsmehreinnahmen stellen sich ab 2021 ff. wie folgt dar:

für das HH-Jahr 2021
Kostenersatz Personal
150.000,- €
Kostenersatz Brandsicherheitswache
140.000,- €
*
Kostenersatz Lehrgänge
23.000,- €
Kostenersatz Fahrzeuge
7.000,- €
Kostenersatz Werksfeuerwehr
120.000,- €
Kostenersatz Brandmeldeanlagen
250.000,- €
ZW-Summe Mehreinnahmen
690.000,- €
brutto
abzüglich der bereits in den Planansätzen des DHH 2018/ 2019 berücksichtigten Mehreinnahmen
-100.000,- €
abzüglich der ab 01.01.2021 wirkenden Mindereinnahmen durch die Kündigung der Personalgestellung für eine Werksfeuerwehr
-280.000,- €
Summe Mehreinnahmen
310.000,- €
brutto

*HH-Einnahmen beim Kostenersatz Brandsicherheitswache
Die zu erwartenden Mehreinnahmen wurde auf Grundlage eines normalen Basisjahres ohne Mindereinnahmen durch Wegfall von Veranstaltungen durch CORONA berechnet.



Beteiligte Stellen

Referat AKR und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet




Dr. Martin Schairer
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1 Änderungssatzung
Anlage 2 Geänderte Fassung der Feuerwehr-Kostenersatzsatzung (FwKS)
Anlage 3 Änderungsübersicht zur Feuerwehr-Kostenersatzsatzung (FwKS)
Anlage 4 Berufsfeuerwehr Verrechnungssätze
Anlage 5 Freiwillige Feuerwehr Verrechnungssätze
Anlage 6 Fahrzeug Verrechnungssätze
Anlage 7 Feuerwehrsicherheitsdienst Verrechnungsatz
Anlage 8 Berechnung der Brandmeldeanlagen
Anlage 9 Lehrgänge AFZ Verrrechnungssätze


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