Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
263
4
Verhandlung
Drucksache:
827/2016
GZ:
StU/T/SOS
Sitzungstermin:
22.12.2016
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Sabbagh
pö
Betreff:
Parkraummanagement für die Stadtbezirke Stuttgart-Nord, Stuttgart-Süd und Stuttgart-Bad Cannstatt
Einführungsbeschluss für die 3. Umsetzungsstufe
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 06.12.2016, öffentlich, Nr. 581
Ergebnis: Zustimmung bei 2 Gegenstimmen
Verwaltungsausschuss vom 07.12.2016, öffentlich, Nr. 521
Ergebnis: einmütige Zustimmung mit Maßgabe
Beratungsunterlage ist die gemeinsame Vorlage des Referats Sicherheit, Ordnung und Sport, des Referats Städtebau und Umwelt und des Technischen Referats vom 23.11.2016, GRDrs 827/2016, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Der Einführung der Parkraumbewirtschaftung in dem im Lageplan zur Gebietseinteilung der 3. Umsetzungsstufe festgelegten Straßenraum (Anlage 1) zum 01.11.2017 und der damit verbundenen finanziellen Auswirkungen (Anlagen 2 und 3) wird zugestimmt
2. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2018 werden im Teilstellenplan des Amts für öffentliche Ordnung insgesamt 14,75 Stellen geschaffen,
davon
- 12,0 Stellen in Entgeltgruppe 6 für Beschäftigte in der Verkehrsüberwachung (Anlage 4)
- 2,0 Stellen für die Sachbearbeitung bei der Bußgeldstelle, davon 1,0 Stelle in Besoldungsgruppe A 10 und 1,0 Stelle in Besoldungsgruppe A 8 (Anlage 5)
- 0,5 Stelle in Entgeltgruppe 8 für die Sachbearbeitung bei der Straßenverkehrsbehörde und 0,25 Stelle in Besoldungsgruppe A 8 für die Sachbearbeitung bei den Bürgerbüros (Anlage 6)
3. Der Besetzung ab dem 01.05.2017 wird zugestimmt.
4. Die weitere Umsetzung des Parkraummanagements in Stuttgart-Ost wird vollumfänglich in den Gebieten, in denen die Voraussetzungen für die Einführung in einer 4. Umsetzungsstufe vorliegen, ab 2018 vorgesehen (5 Teilgebiete). Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung vorzubereiten und für den Haushalt 2018/ 2019 eine entsprechende Beschlussvorlage mit der Darstellung der personellen und finanziellen Auswirkungen vorzulegen.
OB
Kuhn
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache bei 5 Gegenstimmen mehrheitlich den Beschlussantrag mit der Maßgabe, unter Ziffer 4 die Formulierung "spätestens Ende 2018" anstelle von "ab 2018" zu verwenden.
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