Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
760/2022
GZ:
SOS 1208-04.04
Sitzungstermin: 22.06.2023
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Nopper
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Faßnacht th
Betreff: Sondernutzungserlaubnisse für Verleihsysteme von E-Scootern (E-Tretrollern) im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung

Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 20.06.2023, öffentlich, Nr. 208
Ergebnis: Einbringung mit Maßgabe, als Planungsauftrag eine verbindliche Umsetzung von Abstellflächen an stark frequentierten Fußgängerbereichen in den nächsten 2 Jahren sowie eine verpflichtende Dokumentation des Abstellortes sicherzustellen
Verwaltungsausschuss vom 21.06.2023, öffentlich, Nr. 292
Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Sicherheit, Ordnung und Sport vom 12.06.2023, GRDrs 760/2022, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Dem Sondernutzungskonzept für den Betrieb von E-Scootern (E-Tretrollern) in Verleihsystemen in der Landeshauptstadt Stuttgart (Sondernutzungskonzept E-Scooter) nach Anlage 1 wird zugestimmt.

2. Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in Stuttgart (Sondernutzungssatzung, SoNuS) vom 22. Oktober 2020 (Amtsblatt Nr. 46 vom 12. November 2020, zuletzt geändert am 23. September 2021 (Amtsblatt Nr. 41 vom 14. Oktober 2021); Stadtrecht 6/7), wird gemäß Anlage 2 erlassen.

3. Vom zusätzlichen und unabweisbaren Personalbedarf in Höhe von 1,4 Stellen in Besoldungsgruppe A9 und 1,5 Stellen in Besoldungsgruppe A12 bei der Straßenverkehrsbehörde im Amt für öffentliche Ordnung wird Kenntnis genommen. Die Entscheidung über die Stellenschaffungen ist im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2024/2025 zu treffen.

4. Die Verwaltung wird aufgrund des Personalbedarfs ermächtigt, ab sofort bis 31.12.2023 Personal im Umfang von 1,4 VZK in Entgeltgruppe 9a TVöD und im Umfang von 1,5 VZK in Entgeltgruppe 11 TVöD außerhalb des Stellenplans einzustellen.

5. Zur Finanzierung der Ermächtigungen wird im Haushaltsjahr 2023 ein außerplanmäßiger Personalaufwand in Höhe von bis zu 86.000 € im THH 320 - Amt für öffentliche Ordnung, Amtsbereich 3207020 - Verkehrswesen, Kontengruppe 400 - Personalaufwendungen bewilligt. Die Finanzierung erfolgt in Verwaltungszuständigkeit u. a. durch die zu erwartenden Mehrerträge.


OB Dr. Nopper stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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