Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
122
18
Verhandlung
Drucksache:
424/2015
GZ:
StU 6116-15
Sitzungstermin:
16.07.2015
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Föll
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Gallmeister
pö
Betreff:
Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für die Flurstücke 832 und 833 (Möhringer Landstraße 18 und 20 A, B, C) im Stadtbezirk Vaihingen (Vai 276) gemäß §§ 14 (1), 16 (1) und 17 (1) BauGB
Vorgang:
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 14.07.2015, nicht öffentlich, Nr. 262
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 28.05.2015, GRDrs 424/2015, mit folgendem
Beschlussantrag:
Die Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre
für die Flurstücke 832 und 833 (Möhringer Landstraße 18 und 20 A, B, C) im Stadtbezirk Vaihingen (Vai 276) um ein Jahr gemäß § 17 Abs. 1 BauGB wird beschlossen.
Maßgebend ist die vom Gemeinderat am 8. Mai 2014 beschlossene und am 16. Mai 2014 in Kraft getretene Satzung über die Veränderungssperre für die Flurstücke 832 und 833 (Möhringer Landstraße 18 und 20 A, B, C) im Stadtbezirk Vaihingen (Vai 276). Der räumliche Geltungsbereich ist im Lageplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung vom 20. März 2015 mit dem Satzungstext dargestellt.
Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.
EBM
Föll
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.
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