Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
GRDrs 226/2023
Stuttgart,
03/28/2023



„Innovationspark Künstliche Intelligenz Baden-Württemberg eG i.G.“: Satzungsänderung und Mittelverwendung



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
31.03.2023
27.04.2023



Beschlußantrag:


Begründung:


Auf Grundlage der GRDrs 17/2021 hat der Gemeinderat am 25.01.2021 der Beteiligung der Landeshauptstadt an dem ausgeschriebenen Landeswettbewerb „Innovationspark Künstliche Intelligenz“ zugestimmt. Dazu hat der Gemeinderat in dieser Sitzung ebenfalls dem Beitritt zur Genossenschaft „Innovationspark Künstliche Intelligenz Baden-Württemberg eG“ zugestimmt. Die Aktivitäten zum Ausbau des KI-Ökosystems werden in der Genossenschaft zusammengeführt. Am 19.02.2021 fand die Gründungsversammlung und erste Generalversammlung sowie Aufsichtsratssitzung der Genossenschaft statt. Die Eintragung der Genossenschaft ist bisher noch nicht erfolgt. Dies geschieht bei Zustimmung der Satzungsänderung nach der nächsten Generalversammlung. In der Gründungsversammlung wurde unter anderem die Satzung erstmalig vorgelegt und erläutert und der Beschluss über den Inhalt und ihre Unterzeichnung gefasst. Die Satzung wurde nach eingehender Beratung von der Versammlung angenommen.

Als Aufsichtsratsvorsitzender wurde für die ersten zwei Jahre der Oberbürgermeister der Stadt Karlsruhe, Dr. Frank Mentrup, einstimmig gewählt. Zu seinem ersten Stellvertreter und stellvertretenden Schriftführer wurde der Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Stuttgart, Dr. Frank Nopper, gewählt. Er übernimmt den Vorsitz des Aufsichtsrats im Jahr 2023. Die Vorstände werden für drei Jahre vom Aufsichtsrat bestimmt. Als Vorstände vertreten Dr. Walter Rogg, Geschäftsführer Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH und David Hermanns, Geschäftsführer des DIZ die Genossenschaft. Ein dritter Vorstandsposten, den ein Vertreter aus der Region Neckar-Alb einnehmen sollte, ist noch unbesetzt.

Die Landeshauptstadt Stuttgart, die Wirtschaftsförderung Region Stuttgart GmbH (WRS) und der Verband Region Stuttgart hatten gemeinsam mit weiteren Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Kommunen der Region Stuttgart sowie Partnern aus den Regionen Karlsruhe und Neckar-Alb im März 2021 ein ambitioniertes Konzept im Wettbewerb des Landes Baden-Württemberg um einen Innovationspark Künstliche Intelligenz (Innovationspark KI) eingereicht. Nachdem die gemeinschaftliche Bewerbung zum Landeswettbewerb in der finalen Auswahlstufe nicht berücksichtigt wurde, wurde im Haushalt 2022 des Verbands Region Stuttgart ein fraktionsübergreifender Antrag gestellt, mit dem die WRS beauftragt wurde, im Jahr 2022 ein Ko-Finanzierungsprogramm auszuarbeiten, über das die investiven Bausteine des Antrags für einen Innovationspark KI in Stuttgart und der Region mit den ursprünglich zugesagten Ko-Finanzierungen aus den Kommunen dennoch in die Umsetzung gebracht werden können.

Die ursprünglich zur Umsetzung von Ko-Finanzierungsprojekten im Rahmen des Landeswettbewerbs zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 5 Mio. EUR (Vgl. GRDrs 17/2021) wurden bei der Aufstellung des städtischen Doppelhaushalts 2022/2023 neu veranschlagt und daraus auch eine Stelle (kw-Vermerk 01/2024) innerhalb der städtischen Wirtschaftsförderung finanziert.

Am 30.11.2021 fand die zweite Aufsichtsratssitzung der „Innovationspark Künstliche Intelligenz Baden-Württemberg eG i.Gr.“ statt. Neben dem Beschluss der Fortführung der Genossenschaft wurde in der Sitzung beschlossen, die Stadt Freiburg und die Stadt Ulm sowie den Ostalbkreis als weitere Genossenschaftsmitglieder einzuladen.
Am 06.10.2022 fand sodann die dritte Aufsichtsratssitzung der Genossenschaft statt.

Die Genossenschaft hat aktuell 16 Mitglieder: Verband Region Stuttgart, WRS, Landeshauptstadt Stuttgart, Stadt Böblingen, Stadt Karlsruhe, TechnologieRegion Karlsruhe GmbH, DIZ Digitales Innovationszentrum GmbH, Regionalverband Neckar-Alb, Stadt Reutlingen, Stadt Tübingen, IHK Reutlingen, Wirtschaftsförderung Nordschwarzwald, IHK Pforzheim, Ostalbkreis, Stadt Freiburg und die IHK Südlicher Oberrhein.

Satzungsänderung der Genossenschaft
Die bereits im Wettbewerbsbeitrag der Regionen Stuttgart, Karlsruhe und Neckar-Alb angelegte Idee, das gesamte KI-Ökosystem des Landes zu einer KI-Allianz Baden-Württemberg zu vernetzen und auszubauen, ist von den Partnern intensiv weiterverfolgt worden. Eine Grundlage dafür bildet die Entscheidung des Landtags für den Aufbau von sogenannten KI-Exzellenzzentren. Die Regionen Stuttgart, Neckar-Alb, Karlsruhe, Ostalbkreis, Freiburg (Stadt Freiburg und IHK Südlicher Oberrhein) und die Region Nordschwarzwald wollen sich partnerschaftlich für den systematischen Auf- und Ausbau eines landesweiten, international sichtbaren und aktiven Netzwerks von dezentralen KI-Leuchttürmen einsetzen. Ziel ist es, als „KI-Allianz Baden-Württemberg“ einen Innovationsraum mit integrierten, branchen­übergreifenden und anwendungsorientierten Datenräumen, Reallaboren und Testfeldern für Unternehmen, Startups und Wissenschaft zu schaffen und damit das Wertschöpfungspotenzial von und für KI-Anwendungen in Baden-Württemberg zu heben. Darüber hinaus kann durch die „KI-Allianz Baden-Württemberg“, nach Möglichkeit gemeinsam mit dem Innovationspark KI Baden-Württemberg in Heilbronn, die Forschungs- und Anwendungskompetenz im Bereich der künstlichen Intelligenz international noch sichtbarer gemacht werden. Damit wird auch ein aktiver Beitrag für die von Baden-Württemberg International initiierte und vorangetriebene „International AI Alliance“ geleistet. Diese Entwicklung macht Änderungen der Satzung der Innovationspark Künstliche Intelligenz Baden-Württemberg eG i.G. notwendig:

- die Änderung des Namens „Innovationspark Künstliche Intelligenz Baden-Württemberg eG “ in „KI-Allianz Baden-Württemberg eG“,
- die Anpassungen des Satzungszwecks, der stark auf den Landeswettbewerb ausgerichtet war,
- die Zusammensetzung des Aufsichtsrats: Ergänzung um Vertreter*innen neuer Mitglieder.

Die erforderlichen Änderungen sind im Satzungsentwurf (Anlage 1) im Modus „Änderungen nachverfolgen“ markiert.

Die Zustimmung zu den Satzungsänderungen wurde bereits in den Gremien von mehreren Genossenschaftsmitgliedern beschlossen.

Kommunale Budgetplanung Genossenschaft
Mit Beschluss zur GRDrs 17/2021 wurden 25.000 EUR für den Erwerb eines Geschäftsanteils an der „Innovationspark Künstliche Intelligenz Baden-Württemberg eG“ veranschlagt.

Außerdem wurden mit Beschlussfassung zur GRDrs 17/2021 für den Aufbau und Betrieb einer Geschäftsstelle der Genossenschaft über drei Jahre bis zu 82.500 EUR/Jahr zur Verfügung gestellt. Diese Mittel stehen unabhängig vom Ausgang des Landeswettbewerbs zur Verfügung und wurden bei der Aufstellung des Doppelhaushalts 2022/2023 berücksichtigt.

Für den Aufbau und Betrieb der Genossenschaft wurden jährlich Gesamtkosten in Höhe von 500.000 EUR angesetzt. Dieser Kostenblock sollte durch die Gründungsmitglieder der Genossenschaft in gleichen Anteilen für einen Zeitraum von drei Jahren erbracht werden. Gemäß Beschlusslage aus 2021 wurden die Gesamtkosten von 500.000 EUR/Jahr paritätisch unter den drei Gründungsregionen Stuttgart, Neckar-Alb und Karlsruhe aufgeteilt, d. h. geplant waren laufende Kosten für die Region Stuttgart in Höhe von ca. 165.000 EUR. Der kalkulierte Beitrag der Landeshauptstadt Stuttgart belief sich bei ursprünglich zwei Gründungsmitgliedern in der Region Stuttgart (WRS und Landeshauptstadt Stuttgart) auf 82.500 EUR/Jahr.

Da zu den ursprünglich drei Gründungsregionen die Regionen Ostalbkreis, Freiburg und Nordschwarzwald dazu kamen, werden die jährlichen Gesamtkosten in Höhe von 500.000 EUR nun paritätisch unter den sechs Regionen aufgeteilt. Somit ergeben sich für die Region Stuttgart statt 165.000 EUR noch rund 84.000 EUR. Außerdem kamen zu den Gründungsmitgliedern in der Region Stuttgart (WRS und Landeshauptstadt Stuttgart) der Verband Region Stuttgart und die Stadt Böblingen dazu. Bei vier Partnern belaufen sich die laufenden Kosten für die Landeshauptstadt Stuttgart für jeweils drei Jahre nur noch auf rund 21.000 EUR.

Wir schlagen vor, die in den Jahren 2021-2023 zum Aufbau und Betrieb einer Geschäftsstelle der Genossenschaft über drei Jahre zur Verfügung gestellten, bisher aber noch nicht abgeflossenen, Mittel in Höhe von 82.500 EUR/Jahr wie folgt zu verwenden: den geminderten Betrag von 21.000 EUR/Jahr ab 2023 über drei Jahre weiterhin zur Finanzierung des Aufbaus und Betriebs der Geschäftsstelle der Genossenschaft und 10.000 EUR/Jahr ab 2023 über drei Jahre zur Finanzierung eines Community-Managements zu verwenden.

Beim Community-Management handelt es sich um einen Antrag der Genossenschaft für eine Landesförderung mit einem Projektvolumen über 3,7 Mio. EUR. Für die Region Stuttgart und Neckar-Alb beläuft sich das Projektvolumen auf 1,1 Mio. EUR, mit dem insgesamt drei Personalstellen finanziert werden sollen. 80 % der entstehenden Kosten werden vom Land übernommen. 20 % müssen durch die Genossenschaftsmitglieder übernommen werden. Für die Landeshauptstadt Stuttgart fallen Kosten in Höhe von rund 10.000 EUR/Jahr über drei Jahre an.

Das dezentral angesiedelte Community-Management unter dem Dach der Genossenschaft KI Allianz Baden-Württemberg eG soll parallel zu den bei den jeweiligen Genossenschaftsmitgliedern zuständigen Ansprechpartnern zur standortübergreifenden Vernetzung von Akteuren und Aktivitäten mit der Genossenschaft installiert werden. Es soll das Netzwerk der KI-Allianz Baden-Württemberg landesweit koordinieren und mit weiteren Institutionen und Projekten vernetzen.

Die Vernetzung innerhalb des landesweiten Netzwerks „KI-Allianz Baden-Württemberg“ durch das regionale Community-Management ist neben den dezentralen Datenräumen als digitaler (Daten-) Infrastruktur als Klammer für das Gesamtvorhaben und zur Hebung von Synergiepotenzialen, Pflege und Ausbau des Netzwerks und Anlaufstelle für Interessenten aus ganz Baden-Württemberg von zentraler Bedeutung.
Mit der Etablierung regionaler „Geschäftsstellen“ der KI-Allianz durch die Einrichtung des Community-Managements werden vorrangig folgende Ziele verfolgt:

• Gewährleistung der regionalen Sichtbarkeit der KI-Allianz durch Präsenz vor Ort
• Ausbau der Partnerstruktur
• Erweiterung / Ergänzung des Leistungsportfolios durch Kenntnis der (regionalen) Bedarfe insbesondere von KMUs und Start-ups

Insgesamt beläuft sich somit der Budgetbedarf über drei Jahre statt 82.500 EUR/Jahr nur noch auf rund 31.000 EUR/Jahr. Die nicht benötigten Mittel in Höhe von 51.500 EUR/Jahr über drei Jahre können als Ergebnisverbesserung in den Haushalt zurückfließen.

Finanzielle Auswirkungen

Da es bei der Genossenschaft bisher noch keine wirtschaftliche Aktivität gab, sind der Landeshauptstadt Stuttgart für den Aufbau und Betrieb einer Geschäftsstelle noch keine Kosten entstanden.

Es entstehen folgende Aufwände, verteilt auf die Jahre 2023/2024/2025:

Art des Aufwands202320242025Gesamt
Aufbau und Betrieb einer Geschäftsstelle21.000 EUR21.000 EUR21.000 EUR63.000 EUR
Community-Management10.000 EUR10.000 EUR10.000 EUR30.000 EUR

Die Finanzierung erfolgt im Haushaltsjahr 2023 im Teilergebnishaushalt 810 – Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8107020 – Abteilung Wirtschaftsförderung, Kontengruppe 43100, Zuweisung und Zuschüsse für laufende Zwecke. Die erforderlichen Finanzierungsmittel der Folgejahre 2024 bis 2025 werden im kommenden Haushaltsverfahren zur Aufstellung des Doppelhaushalts 2024/2025 angemeldet.



Beteiligte Stellen

AKR
WFB





Dr. Frank Nopper

Anlagen

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