Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
118
2
Verhandlung
Drucksache:
327/2016
GZ:
Sitzungstermin:
23.06.2016
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Sabbagh
pö
Betreff:
Erwerb von wesentlichen Betriebsgrundlagen der
NetCom Stuttgart GmbH Telekommunikationsdienste (NetCom)
Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 22.06.2016, öffentlich, Nr. 232
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser vom 13.06.2016, GRDrs 327/2016, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Die Landeshauptstadt Stuttgart erwirbt sämtliche wesentlichen Betriebsgrundlagen der NetCom Stuttgart GmbH Telekommunikationsdienste (NetCom). Die Übertragung erfolgt zum 1. Juli 2016.
Die übergehenden Vermögensgegenstände haben zum 30. Juni 2016 einen Restbuchwert von 470 TEUR (netto). Im Gegenzug übernimmt die Stadt Verbindlichkeiten der NetCom in Höhe von 616 TEUR. Darunter ein Darlehen in Höhe von 600 TEUR. Die Differenz zwischen Anlagevermögen und übernommenen Verbindlichkeiten erstattet die NetCom der LHS.
2. Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stuttgarter Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (SVV) wird ermächtigt, der Verschmelzung der NetCom Stuttgart GmbH Telekommunikationsdienste auf die SVV zum frühestmöglichen Zeitpunkt zuzustimmen.
3. Die von der Landeshauptstadt Stuttgart entsandten Mitglieder des Aufsichtsrats der NetCom werden zum Zeitpunkt des Gesellschafterbeschlusses zur Umsetzung der Verschmelzung abberufen.
4. Die Verwaltung wird ermächtigt, außerhalb des Stellenplans mit Wirkung zum Übernahmestichtag die 7 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der NetCom bis zu einem Umfang von insgesamt 5,25 Vollzeitkräften unbefristet in EG 8 TVöD zu übernehmen. Die Entscheidung über die Stellenschaffungen ist im Vorgriff auf den Stellenplan 2018 zu treffen.
5. Im Teilergebnishaushaushalt 100 Haupt- und Personalamt, Kontengruppe 400 - Personalaufwendungen werden Mehraufwendungen für die Beschäftigung der unter Ziffer 4 genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Haushaltsjahr 2016 von 90.000 EUR und im Haushaltsjahr 2017 von 180.000 EUR überplanmäßig bewilligt. Die Deckung erfolgt in beiden Jahren in jeweiliger Höhe durch Inanspruchnahme der Deckungsreserve im Teilergebnishaushalt 900 - Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 - Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 - Sonstige ordentliche Aufwendungen. Faktisch sind die Personalaufwendungen durch Dienstleistungsentgelte seitens nichtstädtischer Auftraggeber, insbesondere von der SSB AG, der Stadtwerke und dem Klinikum finanziert.
6. Von den folgenden zusätzlichen Aufwendungen/Auszahlungen wird zustimmend Kenntnis genommen:
a) Teilergebnishaushalt 100 - Haupt- und Personalamt: 104.900 EUR im Haushaltsjahr 2016 für die Einbindung der NetCom Infrastruktur in die städtischen Telekommunikationsstrukturen sowie für die Anpassung von Soft- und Hardware etc.
b) Teilfinanzhaushalt 100 - Haupt- und Personalamt: 50.700 EUR im Haushaltsjahr 2016 für investive Maßnahmen, wie insbesondere die Beschaffung von 40 PCs und der redundanten Datenanbindung.
c) Teilfinanzhaushalt 900 - Allgemeine Finanzwirtschaft: 120.000 EUR jährliche Tilgungsauszahlungen von 2017 bis 2021 für ein zu übernehmendes BW Bank-Darlehen der NetCom von 600.000 EUR sowie Zinsaufwendungen von 3.780 EUR in 2016 und 6.993 EUR in 2017 (Zinssatz 1,26% p.a., insgesamt 23.625 EUR für den Zeitraum der Restlaufzeit des Darlehens vom
1. Juli 2016 bis 31. Dezember 2021).
d) Daneben fallen jährlich 65 TEUR für den laufenden IT- und TK- Betriebsaufwand (ohne die oben genannten, separat ausgewiesenen Personalkosten) an.
Die Mittel werden soweit erforderlich im Rahmen der Verwaltungszuständigkeit für Mittelbewilligungen bereitgestellt. Zur Deckung stehen im Ergebnishaushalt die für die bisherigen Leistungen der NetCom veranschlagten Mittel von jährlich 534.000 EUR zur Verfügung. Soweit investive Mittel im Finanzhaushalt erforderlich sind, werden nicht ausgeschöpfte Betriebsmittel aus dem Ergebnishaushalt umgeschichtet.
7. Von der organisatorischen Eingliederung des ServiceCenters Stadt Stuttgart in die Abteilung Allgemeiner Service des Haupt- und Personalamtes wird Kenntnis genommen.
OB
Kuhn
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.
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