Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Technischen Referats vom 15.04.2015, GRDrs 238/2015.
OB Kuhn stellt fest: Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig den nachstehend aufge- führten Beschlussantrag:
In dem seit dem Jahr 2009 andauernden Rechtsstreit zwischen der Landeshaupt- stadt Stuttgart und der Straßenbaufirma Eurovia Teerbau GmbH wurde vom Land- gericht Stuttgart am 20. Januar 2015 ein Vergleichsvorschlag vorgelegt. Demzufolge hat die Klägerin (Eurovia Teerbau GmbH) an die Beklagte (Landeshauptstadt Stutt- gart) 88.310,28 EUR inkl. 16 % Mehrwertsteuer zuzüglich Zinsen für den Zeitraum ab dem 23.02.2010 in Höhe von ca. 35.000 EUR zu zahlen. Die Verwaltung empfiehlt, diesen gerichtlichen Vergleichsvorschlag anzunehmen. Die Eurovia Teerbau GmbH hat dem Vergleich bereits zugestimmt. zum Seitenanfang