Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB 9318
GRDrs 572/2018
Stuttgart,
07/09/2018



Aufstellung Jahresabschluss 2017



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
18.07.2018
19.07.2018



Beschlußantrag:

Der Aufstellung des Jahresabschlusses 2017, unter Berücksichtigung der Festlegungen in den nachstehenden Ziffern 1 - 7, wird zugestimmt:

1. Ergebnisrechnung / Verwendung Jahresüberschuss 2017 (Anlage 1)

1.1 Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresüberschuss
in Höhe von 382,7 Mio. EUR ab:

Ordentliche Erträge
3.446.968.310,90
EUR
Ordentliche Aufwendungen
-3.087.665.338,34
EUR
Ordentliches Ergebnis
359.302.972,56
EUR
Außerordentliche Erträge
43.376.931,54
EUR
Außerordentliche Aufwendungen
-19.981.029,59
EUR
Sonderergebnis
23.395.901,95
EUR
Jahresüberschuss
382.698.874,51
EUR
nachrichtlich:
konsumtive Ermächtigungsübertragungen 2017
84.260.551,51
EUR
Ergebnisverwendung:
Zuführung Stiftungskapital
-1.057.895,76
EUR
Entnahme Stiftungskapital
57.345,47
EUR
Summe Veränderungen Basiskapital
-1.000.550,29
EUR
Zuführung Rücklage Übersch. d. ordentl. Erg.
-358.290.142,87
EUR
Zuführung Rücklage Übersch. d. a.o. Erg.
-22.668.943,81
EUR
Summe Veränderungen Ergebnisrücklagen
-380.959.086,68
EUR
Zuführung zweckgebundene Rücklagen (Stift./Fonds)
-1.620.129,44
EUR
Entnahme zweckgebundene Rücklagen (Stift./Fonds)
880.891,90
EUR
Summe Veränderungen zweckgebundene Rücklagen
-739.237,54
EUR
Gesamtsumme Ergebnisverwendung
-382.698.874,51
EUR

1.2 Der Jahresüberschuss wird im Rahmen der Ergebnisverwendung folgenden passiven Bilanzpositionen zugeführt bzw. entnommen: 2. Bilanz zum 31.12.2017 (Anlage 2)
Immaterielle Vermögensgegenstände
9.512.552,26
EUR
Sachvermögen
4.671.713.036,46
EUR
Finanzvermögen
4.710.425.031,53
EUR
Aktive Rechnungsabgrenzung
526.041.635,04
EUR
Gesamtbetrag auf der Aktivseite
9.917.692.255,29
EUR
Basiskapital
6.024.024.805,04
EUR
Rücklagen
2.189.431.909,83
EUR
Sonderposten
987.773.718,69
EUR
Rückstellungen
396.489.283,46
EUR
Verbindlichkeiten
230.296.859,72
EUR
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
89.675.678,55
EUR
Gesamtbetrag auf der Passivseite
9.917.692.255,29
EUR
3. Gesamtfinanzrechnung 2017 (Anlage 3)

Die Gesamtfinanzrechnung schließt mit einer positiven Änderung des Finanzierungsmittelbestands in Höhe von 240.343.653,79 EUR ab:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
3.309.179.868,23
EUR
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
-2.850.638.662,07
EUR
Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung
458.541.206,16
EUR
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
97.528.342,55
EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
-278.692.998,23
EUR
Saldo aus Investitionstätigkeit
-181.164.655,68
EUR
Finanzierungsmittelüberschuss
277.376.550,48
EUR
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen
0,00
EUR
Auszahlungen für die Tilgung von Krediten für Investitionen
-37.032.896,69
EUR
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
-37.032.896,69
EUR
Änderung Finanzierungsmittelbestand
240.343.653,79
EUR
Nachrichtlich: Ermächtigungsübertragungen 2017
630.021.369,36
EUR
Überschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Ein-/Auszahlungen
-402.167.254,56
EUR
Anfangsbestand an Zahlungsmitteln
281.779.135,78
EUR
Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln
-161.823.600,77
EUR
Endbestand an Zahlungsmitteln
119.955.535,01
EUR


4. Übertragung von Budgetresten (Ermächtigungsübertragungen 2017)

Im Ergebnishaushalt werden zur Übertragung der konsumtiven Budgetreste 2017 in die Ämterbudgets 2018 Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 84.260.551,51 EUR gemäß Anlage 4 zugelassen.



Die im Doppelhaushaltsplan 2016/2017 aufgeführten Übertragbarkeitsvermerke nach
§ 61 Ziff. 19 i.V.m. § 21 GemHVO werden wie folgt ergänzt:

- THH 610 „Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung“, Amtsbereich 6107010 „Stadtplanung“, Nr. I.21 um die Kontengruppe 43100 „Zuweisungen u. Zuschüsse für laufende Zwecke“

Im Finanzhaushalt werden zur Übertragung der investiven Budgetreste 2017 in die
Ämterbudgets 2018 Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 545.760.817,85 EUR gemäß Anlage 4 zugelassen.

Die Ermächtigungsübertragungen sind im Jahresergebnis nicht enthalten und belasten künftige Ergebnis- bzw. Finanzhaushalte und verringern den Finanzierungsmittelbestand entsprechend.


5. Im Haushaltsplan 2017 werden folgende über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen zugelassen:
Die Finanzierung der Mehrauszahlungen erfolgt wie in den Begründungen zu den Nr. 5.1 bis 5.3 angegeben (vgl. Seite 12).
6. Mittelumsetzungen vom Finanz- in den Ergebnishaushalt

Aufgrund der Ziffern I.4 und I.5 der Haushaltsvermerke im Doppelhaushaltsplan 2016/2017 werden vom Finanzhaushalt in den Ergebnishaushalt Mittel wie folgt umgesetzt:

- Ziffer I.4 in Höhe von 16.107.913,92 EUR
(Umsetzung von Investitionsmitteln zur Deckung von Mehraufwendungen für Instandhaltungs-/Unterhaltungsmaßnahmen und den Erwerb von beweglichem Sachvermögen)

- Ziffer I.5 in Höhe von 6.943.702,06 EUR
(Umsetzung von in Pauschalen veranschlagten Mitteln)


Den entsprechenden Mehraufwendungen wird zugestimmt.



7. Sondertilgung Darlehen

Die Verwaltung wird beauftragt, im Haushaltsjahr 2018 die noch bestehenden städtischen Bankdarlehen (Restschuld zum 31.12.2017: 21.281.007,89 EUR) vollständig abzulösen.

Den erforderlichen Mehraufwendungen im Teilergebnishaushalt 2018, THH 900 „Allgemeine Finanzwirtschaft“, Amtsbereich 9006120 „Sonstige Allgemeine Finanzwirtschaft“, Kontengruppe 451 „Zinsen und ähnliche Aufwendungen“, wird zugestimmt.
Zur Deckung stehen Mittel aus der zu erwartenden Ergebnisverbesserung 2018 (vgl. GRDrs 573/2018 „Zwischenbericht zur Finanzlage 2018“) zur Verfügung.

Den erforderlichen Mehrauszahlungen im Teilfinanzhaushalt 2018, THH 900 „Allgemeine Finanzwirtschaft“, Auszahlungsgruppe 79 „Tilgung von Darlehen“ wird zugestimmt.

Zur Deckung werden Mittel aus der im Jahresabschluss 2017 der LHS vorgenommenen Mittelbindung für diese Zwecke (davon-Position 1.2.1.13 „Sondertilgung Darlehen“) in Höhe von 19.000.000 EUR verwendet.


Begründung:


Zur Aufstellung des Jahresabschlusses werden dem Gemeinderat die Gesamtergebnisrechnung, aus der sich der Jahresüberschuss ergibt, die Bilanz und die Gesamtfinanzrechnung vorgelegt.

Die Feststellung des Jahresabschlusses durch den Gemeinderat erfolgt erst nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt. Das Prüfungsergebnis wird in einem Schlussbericht festgehalten.

Zur Feststellung wird dem Gemeinderat der Bericht zum Jahresabschluss 2017 mit Anlagen sowie der Schlussbericht des RPA zur Verfügung gestellt.


1. Ergebnisrechnung / Verwendung Jahresüberschuss 2017

Bei der Haushaltsplanung 2017 ging man von einem Jahresüberschuss in Höhe von
49 TEUR aus. Die Ergebnisrechnung schließt nun mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 382,7 Mio. EUR (VJ 231,3 Mio. EUR) ab (vgl. Anlage 1).

Der Anteil des ordentlichen Ergebnisses beträgt 359,3 Mio. EUR (VJ 219,4 Mio. EUR); das Sonderergebnis weist einen Überschuss in Höhe von 23,4 Mio. EUR (VJ 11,9 Mio. EUR) aus. Damit liegt das Gesamtergebnis um 382,7 Mio. EUR über den Erwartungen der Haushaltsplanung.


Bei den ordentlichen Erträgen gab es im Saldo 454,8 Mio. EUR Mehrerträge. Wesentliche Mehr- (+) / Mindererträge (-) wurden u.a. bei folgenden Ertragsarten erzielt:

Steuern und ähnliche Abgaben in Höhe von 263,5 Mio. EUR
(darunter Grundsteuer B +3,7 Mio. EUR, Gewerbesteuer +203,8 Mio. EUR, Gemeindeanteil an der Einkommensteuer +46,9 Mio. EUR, Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer +2,9 Mio. EUR, Vergnügungssteuer +5,9 Mio. EUR)

Laufende Zuweisungen, Zuwendungen, Umlagen in Höhe von 156,0 Mio. EUR
(darunter Schlüsselzuweisungen vom Land +85,4 Mio. EUR, Zuweisungen, Zuschüsse für laufende Zwecke +35,8 Mio. EUR, Zuweisung Grunderwerbsteuer +18,9 Mio. EUR, Leistungsbeteiligung Grundsicherung Arbeitssuchende +10,8 Mio. EUR, aufgelöste Investitionszuwendungen und –beiträge +1,5 Mio. EUR).

Sonstige Transfererträge in Höhe von 9,8 Mio. EUR
(darunter Ersätze von sozialen Leistungen +7,1 Mio. EUR)

Öffentlich-rechtliche-Entgelte in Höhe von 11,9 Mio. EUR
(darunter Verwaltungsgebühren +4,3 Mio. EUR und Benutzungsgebühren
+7,2 Mio. EUR)

Privatrechtliche Leistungsentgelte in Höhe von 3,1 Mio. EUR
(darunter Schadenersätze +1,0 Mio. EUR, Ersätze Sachkosten +1,0 Mio. EUR, Mieten und Pachten in Höhe von +1,3 Mio. EUR)

Kostenerstattungen und -umlagen in Höhe von 2,0 Mio. EUR
(darunter Erstattungen vom Bund -1,2 Mio. EUR, vom Land -2,4 Mio. EUR, von Gemeinden/ZV -0,7 Mio. EUR, von der gesetzlichen Sozialversicherung +2,6 Mio. EUR, von Eigenbetrieben/-gesellschaften +2,3 Mio. EUR, vom privaten und übrigen Bereich +1,4 Mio. EUR)

Sonstige ordentliche Erträge in Höhe von 31,9 Mio. EUR
(darunter Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von +7,4 Mio. EUR, aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen +7,4 Mio. EUR, aus Nachaktivierungen +3,9 Mio. EUR, aus Fördermitteln nicht aktivierungsfähiger Ausgaben +4,0 Mio. EUR, aus Geldleistungen in Umlegungsverfahren +4,6 Mio. EUR, Konzessionsabgaben +1,8 Mio. EUR, Bußgelder +1,0 Mio. EUR)

Zinsen und ähnliche Erträge in Höhe von -23,3 Mio. EUR
(darunter Zinserträge -0,9 Mio. EUR, Gewinnausschüttungen, Dividenden in Höhe von
-22,4 Mio. EUR (LBBW))


Bei den ordentlichen Aufwendungen gab es im Saldo 101,8 Mio. EUR Mehraufwendungen. Wesentliche Mehr- (-) / Minderaufwendungen (+) wurden u.a. bei folgenden Aufwandsarten erzielt:

Personal- / Versorgungsaufwendungen in Höhe von -5,4 Mio. EUR
(darunter Veränderung Rückstellungen Altersteilzeit -1,0 Mio. EUR und ZVO
+0,4 Mio. EUR)

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 64,5 Mio. EUR
(darunter Unterhaltung Grundstücke u. baulichen Anlagen +13,7 Mio. EUR, Unterhaltung sonst. unbewegliches Vermögen -4,6 Mio. EUR, Unterhaltung bewegliches Vermögen -2,1 Mio. EUR, Mieten und Pachten +9,6 Mio. EUR, Bewirtschaftung von Grundstücken und baulichen Anlagen -12,6 Mio. EUR, sonst. Aufwendungen Sach- und Dienstleistungen +60,5 Mio. EUR (u.a. Kita-Betriebskostenpauschale, Betrieb Flüchtlingsunterkünfte))


Transferaufwendungen in Höhe von -157,9 Mio. EUR
(darunter Zuweisungen/Zuschüsse -128,5 Mio. EUR – Risikobeteiligung Stuttgart 21 und Stabilisierung Finanzsituation des Klinikums GRDrs 738/2017 –, Schuldendiensthilfen +1,4 Mio. EUR, soziale Leistungen +32,4 Mio. EUR, Gewerbesteuerumlage -28,9 Mio. EUR, FAG-Umlage -13,1 Mio. EUR, Veränderung FAG-Rückstellung -20,2 Mio. EUR)

Sonstige ordentliche Aufwendungen in Höhe von 24,3 Mio. EUR
(darunter Deckungsreserve für Personal- und Sachaufwand +23,1 Mio. EUR, Betriebliche Steueraufwendungen +1,0 Mio. EUR)

Zinsen und ähnlichen Aufwendungen in Höhe von 5,1 Mio. EUR
(darunter Zinsaufwendungen +5,3 Mio. EUR, Aufwand des Geldverkehrs -0,2 Mio. EUR)

Planmäßige Abschreibungen in Höhe von -3,5 Mio. EUR
Abschreibungen Sachvermögen +5,8 Mio. EUR, Abschreibungen auf Forderungen
-7,3 Mio. EUR, Auflösung Sonderposten geleistete Investitionszuschüsse
-1,7 Mio. EUR)


Das ordentliche Ergebnis beträgt somit 359,3 Mio. EUR (VJ 219,4 Mio. EUR) und liegt damit 353,1 Mio. EUR über den Erwartungen der Haushaltsplanung 2017.

Der Überschuss beim Sonderergebnis beträgt 23,4 Mio. EUR. Dieser ergibt sich aus außerordentlichen Erträgen in Höhe von 43,4 Mio. EUR (darunter 37,1 Mio. EUR Erträge über Buchwert aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden) sowie außerordentlichen Aufwendungen in Höhe von 20,0 Mio. EUR (darunter 7,3 Mio. EUR außerplanmäßige Abschreibungen auf „Dauerverlustbeteiligungen“, davon Projektgesellschaft Neue Messe 5,4 Mio. EUR, Objektgesellschaft Schleyerhalle und Neue Arena 0,7 Mio. EUR, Eigenbetrieb Bäderbetriebe Stuttgart 1,2 Mio. EUR).


Wesentliche Kennzahlen zur Ertragslage stellen sich wie folgt dar:

Die Netto-Steuerquote (Steuererträge abzgl. Gewerbesteuerumlage / ordentliche Erträge) beträgt 38,2% (VJ 36,0%).

Der Gewerbesteueranteil (Gewerbesteuerquote) an den ordentlichen Erträgen (Gewerbesteuer abzgl. Gewerbesteuerumlage / ordentliche Erträge) beträgt 18,9%
(VJ 17,3%), liegt aber im Vergleich zur Gewerbesteuerquote des Haushaltsjahres 2010 (22,3%) weit zurück

Die Steuerquote (direkte Steuern wie Grund-, Gewerbe-, Vergnügungs-, Hunde-, Zweitwohnungssteuer / ordentliche Erträge) beträgt 27,7% (VJ 26,0%).

Der FAG-Anteil (FAG-Quote) an den ordentlichen Erträgen (FAG-Anteil abzgl. FAG-Umlage / ordentliche Erträge) beträgt 16,8% (VJ 18,4%).

Mit den ordentlichen Erträgen in Höhe von 3.447,0 Mio. EUR konnten die ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 3.087,7 Mio. EUR gedeckt werden.

Der Aufwandsdeckungsgrad (ordentliche Erträge / ordentliche Aufwendungen) beträgt 111,6 % (VJ 107,3%).

Die Personalaufwandsquote (Personal- und Versorgungsaufwand / ordentliche Aufwendungen) beträgt 20,9% (VJ 20,6%).

Die Netto-Sozialaufwandsquote (Soziale Aufwendungen abzgl. Erträge soziale Leistungen / ordentliche Aufwendungen) beträgt 14,2% (VJ 15,6%).


Der Jahresabschluss 2017 kann als gut bewertet werden.

Im Haushaltsjahr 2017 haben dazu Mehrerträge bei den Steuern (insbes. Gewerbesteuer und beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer), den laufenden Zuweisungen (insbes. Schlüsselzuweisungen und Grunderwerbsteuer) und der verzögerte Mittelabfluss (konsumtive Ermächtigungsübertragungen) beigetragen.


Verwendung Jahresüberschuss 2017 (Ergebnisverwendung)

Der Jahresüberschuss in Höhe von 382.698.874,51 EUR ist unter Berücksichtigung der Veränderungen bei den zweckgebundenen Rücklagen, der Rücklage des ordentlichen bzw. außerordentlichen Ergebnisses, wie folgt zuzuführen bzw. zu entnehmen:

Ergebnisverwendung:
Zuführung Stiftungskapital
-1.057.895,76
EUR
Entnahme Stiftungskapital
57.345,47
EUR
Summe Veränderungen Basiskapital
-1.000.550,29
EUR
Zuführung Rücklage Übersch. d. ordentl. Erg*.
-358.290.142,87
EUR
Zuführung Rücklage Übersch. d. a.o. Erg.*
-22.668.943,81
EUR
Summe Veränderungen Ergebnisrücklagen
-380.959.086,68
EUR
Zuführung zweckgebundene Rücklagen (Stift./Fonds)
-1.620.129,44
EUR
Entnahme zweckgebundene Rücklagen (Stift./Fonds)
880.891,90
EUR
Summe Veränderungen zweckgebundene Rücklagen
-739.237,54
EUR
Gesamtsumme Ergebnisverwendung
-382.698.874,51
EUR

* Die Summe der Zuführung bzw. Entnahme zur Rücklage des ordentlichen bzw. außerordentlichen Ergebnisses weicht vom ordentlichen bzw. außerordentlichen Ergebnis lt. Gesamtergebnisrechnung (vgl. Anlage 1) ab. Die Abweichung resultiert durch die bei der Ergebnisverwendung vorrangig zu berücksichtigenden Zuführungen / Entnahmen der Stiftungen zum Stiftungskapital und der Veränderung bei den zweckgebundenen Rücklagen durch den Abschluss der Stiftungen/Fonds (vgl. Darstellung oben).

Wie in Anlage 2 „Erläuterungen zur Bilanz“ auf Seite 19 dargestellt, werden somit zum JA 2017 innerhalb der Rücklage des ordentlichen Ergebnisses davon-Positionen in Höhe von 783,3 Mio. EUR gebildet. Für neue Sachverhalte werden insgesamt 409,0 Mio. EUR zugeführt („Klinikum -Baumaßnahme KH“ 200,0 Mio. EUR, „Kulturelle Infrastruktur –Opernsanierung, Lindenmuseum, Neuer Konzertsaal u.a. 190,0 Mio. EUR, „Sondertilgung Darlehen“ 19,0 Mio. EUR). Durch den Ausweis der davon-Positionen wird Liquidität in Höhe von 818,5 Mio. EUR gebunden (vgl. Anlage 6 „Liquiditätsübersicht“).




2. Bilanz 2017

Die Schlussbilanz 2017 weist eine Bilanzsumme von 9,92 Mrd. EUR (VJ 9,63 Mrd. EUR) aus.

Die wesentlichen städtischen Vermögenswerte sind im Sachvermögen und im Finanzvermögen auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen.

Insgesamt hat sich das Sachvermögen im Haushaltsjahr 2017 um 22,1 Mio. EUR auf 4,67 Mrd. EUR erhöht. Der Anteil an der Bilanzsumme beträgt 47,1%.

Das Finanzvermögen beträgt zum Bilanzstichtag 4,71 Mrd. EUR. Es hat sich im Haushaltsjahr insoweit um insgesamt 247,0 Mio. EUR erhöht und weist damit einen Anteil von 47,5% an der Bilanzsumme aus.

Das Kapital der LHS beträgt zum Bilanzstichtag 8,21 Mrd. EUR (VJ 7,83 Mrd. EUR). Hieraus ergibt sich bei der Bilanzsumme von 9,92 Mrd. EUR eine Kapitalquote von
82,8 % (VJ 81,3 %). Erweitert um die Summe der Sonderposten (1,0 Mrd. EUR) ergibt sich eine Kapitalquote von 92,8 % (VJ 91,6%).

Die Rücklagen betragen 2,19 Mrd. EUR (VJ 1,81 Mrd. EUR). Davon sind innerhalb der Ergebnisrücklage Mittel in Höhe von 783,3 Mio. EUR (VJ 558,0 Mio. EUR) für sonstige bestimmte Zwecke gebunden. Als zweckgebundene Rücklagen in Höhe von
23,8 Mio. EUR sind unselbständige Stiftungen und Fonds bilanziert (VJ 22,6 Mio. EUR).

Die Rückstellungen wurden neu bewertet und in der Folge um insgesamt um
62,1 Mio. EUR auf 396,5 Mio. EUR (VJ 458,6 Mio. EUR) reduziert.

Der Anteil der langfristigen Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen (inklusive Anteil Stiftungen) beläuft sich auf 21,4 Mio. EUR (VJ 58,4 Mio. EUR), die Fremdkapitalquote beträgt 0,2 % (VJ 0,6 %). Die Schulden (Stadthaushalt) betragen somit je Einwohner
34 EUR (VJ 94 EUR).

Unter Berücksichtigung der Schulden der Eigenbetriebe (ohne Trägerdarlehen) in Höhe von 394,7 Mio. EUR (VJ 424,5 Mio. EUR) ergibt sich je Einwohner ein Gesamtschuldenstand von 659 EUR (VJ 774 EUR).

Die Veränderungen der Bilanz sind in Anlage 2 „Erläuterungen zur Bilanz“ dargestellt.



3. Übertragung von Budgetresten (Ermächtigungsübertragungen 2017)

Bei der Restebildung zeigen sich im Ergebnishaushalt folgende Schwerpunkte:

THH
Bezeichnung
Budgetrest 2017
800
Gemeinderat
25.000,00 EUR
810
Bürgermeisteramt
2.673.999,85 EUR
100
Haupt- und Personalamt
5.683.589,91 EUR
140
Rechnungsprüfungsamt
5.700,00 EUR
150
Bezirksämter
319.788,26 EUR
200
Stadtkämmerei
1.020.800,00 EUR
230
Amt für Liegenschaften und Wohnen
8.815.944,07 EUR
320
Amt für öffentliche Ordnung
115.650,00 EUR
360
Amt für Umweltschutz
1.717.676,85 EUR
400
Schulverwaltungsamt
43.545.080,14 EUR
410
Kulturamt
2.827.896,16 EUR
500
Sozialamt
147.617,73 EUR
510
Jugendamt
6.648.262,44 EUR
520
Amt für Sport und Bewegung
214.300,00 EUR
530
Gesundheitsamt
86.524,92 EUR
610
Amt für Stadtplanung / -erneuerung
5.297.833,00 EUR
630
Baurechtsamt
1.297.936,15 EUR
650
Hochbauamt
24.000,00 EUR
660
Tiefbauamt
2.004.710,69 EUR
670
Garten-, Friedhofs- und Forstamt
1.478.680,00 EUR
740
Hallenbad Untertürkheim
309.561,34 EUR
Summe Ergebnishaushalt
84.260.551,51 EUR

Wie sich die konsumtiven Reste innerhalb der Teilhaushalte zusammensetzen bzw. auf welche Kontengruppen diese entfallen, ist in Anlage 4, Seite 1-3, ersichtlich.

Die konsumtiven Ermächtigungsübertragungen betrugen im Vorjahr 61,8 Mio. EUR.

Die im Doppelhaushaltsplan 2016/2017 aufgeführten Übertragbarkeitsvermerke nach
§ 61 Ziff. 19 i.V.m. § 21 GemHVO werden wie folgt ergänzt:

- THH 610 „Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung“, Amtsbereich 6107010 „Stadtplanung“, Nr. I.21 um die Kontengruppe 43100 „Zuweisungen u. Zuschüsse für laufende Zwecke“





Bei der investiven Restebildung im Finanzhaushalt zeigen sich folgende Schwerpunkte:

THH
Bezeichnung
Budgetrest 2017
810
Bürgermeisteramt
234.100,00 EUR
100
Haupt- und Personalamt
5.093.493,00 EUR
140
Rechnungsprüfungsamt
700,00 EUR
150
Bezirksämter
32.700,00 EUR
200
Stadtkämmerei
34.690.400,00 EUR
230
Amt für Liegenschaften und Wohnen
79.522.405,78 EUR
290
Jobcenter
47.300,00 EUR
320
Amt für öffentliche Ordnung
246.000,00 EUR
340
Standesamt
5.400,00 EUR
360
Amt für Umweltschutz
12.621.357,00 EUR
370
Branddirektion
6.734.700,00 EUR
400
Schulverwaltungsamt
196.792.961,25 EUR
410
Kulturamt
1.637.541,08 EUR
500
Sozialamt
1.302.000,00 EUR
510
Jugendamt
86.426.281,83 EUR
520
Amt für Sport und Bewegung
9.487.488,60 EUR
610
Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung
34.400.309,51 EUR
660
Tiefbauamt
63.781.682,40 EUR
670
Garten-, Friedhofs- und Forstamt
12.703.997,40 EUR
Summe Finanzhaushalt
545.760.817,85 EUR

Wie sich die investiven Reste innerhalb der Teilhaushalte zusammensetzen bzw. auf welche Investitionsprojekte und Auszahlungsgruppen diese entfallen, ist in Anlage 4,
Seite 4 - 8, ersichtlich.

Die investiven Reste betrugen im Vorjahr 501,8 Mio. EUR.


4. Überblick getroffener Verfügungen zur Anbringung und Änderung von Deckungsvermerken im Haushaltsjahr 2017

Aufgrund Ziffer I.6 der Deckungsvermerke im Haushaltsplan 2016/17 wurde folgende Deckungsbeziehung im Haushaltsjahr 2017 ergänzt:

Einseitig deckungsberechtigt sind die bei Projekt 7.362900 – Ökokonto bereitgestellten Mittel für Maßnahmen des Kompensationsflächenmanagements zu Gunsten des Projekts 7.611091 – Kompensationsflächenmanagement.

Einseitig deckungsberechtigt sind die im THH 400 bereitgestellten Mittel für die Objektverwaltung „Treffpunkt Rotebühlplatz“ zu Gunsten des THH 230.

Ferner wurde aufgrund einer Zuständigkeitsänderung der für das Kompensationsflächenmanagement geltende Deckungsvermerk unter Ziffer III.2.06. gemäß Ziffer I.6 der Deckungsvermerke im Haushaltsplan 2016/17 wie folgt korrigiert:

Einseitig deckungsberechtigt sind alle Auszahlungen für Maßnahmen des Kompensationsflächenmanagements und Ökokontos in den Teilhaushalten der Ämter zu der hierfür bei Projekt 7.611091 veranschlagten Pauschale. Mehrerträge aus der Refinanzierung dieser Maßnahmen wachsen im Rahmen der unechten Deckungsfähigkeit dem Projekt 7.611091 zur Finanzierung weiterer Kompensationsmaßnahmen zu.


5. Im Haushaltsplan 2017 werden folgende über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen zugelassen:
Zu 5.1
Im Teilfinanzhaushalt 100 des Haupt- und Personalamts, Projekt 7.104000 Iuk-Maßnahmenplan investiv, Auszahlungsgruppe 783 Erwerb von beweglichem Anlagevermögen wurden für den Relaunch des Internetauftritts www.stuttgart.de überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 300.000 EUR notwendig (vgl. GRDrs 1005/2016). Die Mehrauszahlungen werden gedeckt aus dem höheren Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung in 2017 (vgl. Anlage 3) infolge Wenigeraufwendungen im THH 810 Amtsbereich 8108020 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kontengruppe 42510 Sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.

Zu 5.2
Überschüsse aus der Betriebskostenumlage 2016 des KDRS wurden 2017 in eine Investitionsumlage umgewandelt. Deshalb wurden im Teilfinanzhaushalt 200 der Stadtkämmerei, Projekt 7.203051 Abwicklung Beteiligungsunternehmen - Zweckverband KDRS, Auszahlungsgruppe 784/6 Erwerb von Finanzvermögen außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 935.494,28 EUR notwendig (Beschluss Verbandsversammlung vom 20.11.2017). Die Deckung erfolgt aus dem höheren Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung in 2017 (vgl. Anlage 3) infolge der ergebniswirksamen Rückzahlung der Überschüsse aus der Betriebskostenumlage.

Zu 5.3
Im Teilfinanzhaushalt 900, Allgemeine Finanzwirtschaft, Auszahlungsgruppe 79 Tilgung von Darlehen wurden durch die Rückzahlung eines KfW-Darlehens überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 26.936.896,69 EUR notwendig. Die Finanzierung der Mehrauszahlungen erfolgt aus dem im Jahr 2017 erwirtschafteten Finanzierungsmittelüberschuss (vgl. Anlage 3).


6. Mittelumsetzungen vom Finanz- in den Ergebnishaushalt

Im Rahmen der Ausführung des Doppelhaushaltsplans 2014/2015 hat sich erwiesen, dass es erforderlich ist, veranschlagte Haushaltsmittel für Investitionen im Einzelfall zur Deckung von Mehraufwendungen für Instandhaltungs-/ Unterhaltungsmaßnahmen und den Erwerb von beweglichem Sachvermögen im Ergebnishaushalt zu verwenden. Durch Haushaltsvermerk wurde geregelt, dass in den Haushaltsjahren 2016/2017 die entsprechenden Mittel, die vom Finanz- in den Ergebnishaushalt umgesetzt werden, mit Beschluss zum Jahresabschluss als pauschal genehmigt gelten, wenn die Mehraufwendungen in direktem Zusammenhang mit dem veranschlagten Investitionsprojekt bzw. den investiven Pauschalmitteln stehen und/oder bilanzielle Vorschriften dies erforderlich machen. Es wurden 2017 auf Grund dieses Haushaltsvermerks insgesamt 16.107.913,92 EUR vom Finanz- in den Ergebnishaushalt umgesetzt.

Ebenfalls durch Haushaltsvermerk wurde bestimmt, dass über-/außerplanmäßige Aufwendungen des Ergebnishaushalts, die aus im Finanzhaushalt veranschlagten Pauschalen (z.B. für den Ausbau der Kindertagesbetreuung) zu finanzieren sind, im Rahmen des Jahresabschlusses nachträglich pauschal genehmigt werden. In 2017 waren dies insgesamt 6.943.702,06 EUR.


7. Kreditermächtigung / Liquidität / Schuldenstand

Kreditermächtigung

Die im Haushaltsplan 2017 veranschlagte Kreditermächtigung in Höhe von 153,6 Mio. EUR musste nicht in Anspruch genommen werden.

Liquidität

Die freie Liquidität zum 31.12.2017 beträgt 13,5 Mio. EUR (vgl. Anlage 6).

Die wesentlichen Liquiditätsbindungen ergeben sich aus den davon-Positionen innerhalb der Ergebnisrücklage (vgl. Anlage 2, Seite 19), aus Rückstellungen (vgl. Anlage 2, Seite 26) und aus Ermächtigungsübertragungen (vgl. Anlage 4).

Ferner müssen die im DHH 2018/19 zur Finanzierung eingeplanten liquiden Mittel in Höhe von 218,5 Mio. EUR und die für die Grundsteuersenkung im Jahr 2019 notwendigen Mittel (vgl. GRDrs 611/2018) in Höhe von 30,0 Mio. EUR, reserviert werden.

Schuldenstand

Zu Lasten der Kreditermächtigung 2017 mussten keine Darlehen neu aufgenommen werden. Die ordentliche Kredittilgung belief sich in 2017 auf 7,1 Mio. EUR. Außerdem wurde in 2017 ein KfW-Darlehen mit 29,9 Mio. EUR vorzeitig getilgt. Dadurch verringerten sich die äußeren Schulden im Stadthaushalt um 37,0 Mio. EUR auf 21,3 Mio. EUR. Der Schuldenstand der Stadt insgesamt (ohne Trägerdarlehen, kreditähnlichen Rechtsgeschäften und Stiftungen) beträgt zum 31.12.2017:

Eigenbetriebe 394.667.589,86 EUR (VJ 424.458.970,97 EUR) Das sind – bezogen auf die Einwohnerzahl zum 30.09.2017 – 659 EUR (Vorjahr 774 EUR) je Einwohner



Sondertilgung Darlehen

Aufgrund der guten Liquiditätslage und der sich negativ entwickelnden Geldmarktzinsen empfiehlt sich, die bestehenden Kreditverbindlichkeiten im Stadthaushalt vorzeitig zurückzuzahlen.


8. Entwicklung der Vermögensverwaltungsmandate der Stadt und des Stiftungsvermögens sowie des Spezialfonds des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Stuttgart

Auf Anlage 7 wird verwiesen.

Bei den Spezialfonds (und in analoger Anwendung auch bei den Vermögensverwaltungsmandaten) sind die Vorgaben von § 22 Absatz 3 Satz 2 GemHVO eingehalten:

1. Die Anlagen werden nur von Investmentgesellschaften mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union verwaltet. 2. Sofern die Mandate Investmentanteile enthalten, lauten diese nur auf Euro und sind von Emittenten mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ausgegeben worden. 3. Es wurde nur in Standardwerte (Aktien aus Stoxx-Europe-600-Index, Staatsanleihen, Pfandbriefe und Unternehmensanleihen entsprechend der städtischen Anlagerichtlinien) in angemessener Streuung und Mischung investiert. 4. Es wurde nicht in Wandel- und Optionsanleihen investiert. 5. Die Aktienquote liegt jeweils unter 30 Prozent. Die seit dem 01.09.2016 geltenden Nachhaltigkeitskriterien werden bei sämtlichen Mandaten angewandt und sind vollständig implementiert.





Michael Föll
Erster Bürgermeister


Anlagen

1. Gesamtergebnisrechnung 2017
2. Bilanz zum 31.12.2017 mit Erläuterungen
3. Gesamtfinanzrechnung 2017
4. Verzeichnis der beim Jahresabschluss 2017 in das Jahr 2018 vorgenommenen Ermächtigungsübertragungen
5. Entwicklung des Schuldenstands 1993-2017
6. Liquiditätsübersicht 2017
7. Entwicklung der Vermögensverwaltungsmandate der Stadt und des Stiftungs-
vermögens sowie des Spezialfonds des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Stuttgart




Finanzielle Auswirkungen

<Finanzielle Auswirkungen>







Anlagen

<Anlagen>



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