Stellungnahme/Verfasser | Stellungnahme der Verwaltung | Berück-
sichti-gung |
1. Art der baulichen Nutzung
Es wird angeregt, statt eines Mischgebiets an der Nordseite der Steubenstraße ein Wohngebiet (WA, WR oder WB) darzustellen. Nur das Hotel sollte als MI dargestellt werden.
Beteiligter 1 (04.05.2010)
Es sei nicht nachvollziehbar, warum die heute vorhandene W-Flächen-Darstellung in eine MI-Flächen-Darstellung „herabgestuft“ wird.
Beteiligter 3 (25.05.2010) | Die gewählte Darstellung (gemischte Baufläche M (Umnutzung) wird der Darstellungsschärfe des Flächennutzungsplans gerecht. Die besondere Art der baulichen Nutzung wird im Bebauungsplan festgesetzt. Zudem ist die gewählte Darstellung geeignet, die Bestandsbebauung entlang der Steuben-straße zu sichern und stellt den gewünschten Gebietscharakter für die Gesamtfläche zutreffend dar.
Der Flächennutzungsplan Stuttgart stellt nur die allgemeine Art der baulichen Nutzung dar und dies ist nicht parzellenscharf. Daher entspricht die für die geplante Nutzungskombination Gesundheitszentrum und anschließende Wohnbebauung gewählte Darstellung der Gemischten Baufläche (M) den Darstellungsmöglichkeiten auf der Ebene der Flächennutzungsplanung. | nein |
2. Erschließung, Verkehrskonzept
Die Erschließung des Plangebiets wird als mangelhaft beschrieben.
Eine schlüssige planerische Zielvorstellung, mit der die Mehrbelastung des Stadtteils durch die Neuplanung zumindest ausgeglichen werden könnte, fehlt.
Beteiligter 2 (19.05.2010)
| Wie in der Begründung dargestellt ist das Plangebiet an zwei Seiten von Straßen begrenzt und wird durch diese vollständig erschlossen.
Ebenso wird auf die hohe ÖPNV-Gunst des Standorts durch einen optimalen Stadtbahnanschluss hingewiesen. Auf Ebene der Flächennutzungsplanung ist keine detailliertere Darstellung möglich und erforderlich. Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung wird den verkehrlichen Belangen vertieft Rechnung getragen.
Die im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung erhobene Verkehrsfrequenz von 6 000 Kfz/Tag kann im urbanen Kontext als normal und hinnehmbar angenommen werden. Gesonderte Untersuchungen sind daher auf
Ebene der Flächennutzungsplanung nicht erforderlich. Um die Parkierungssituation am Mineralbad Berg zu optimieren, wurde ein Parkierungskonzept – zunächst im Rahmen einer einjährigen Versuchsphase – eingeführt (GRDrs. Nr. 372/2010). | nein |
3. Vollständigkeit der Unterlagen
Es wird bemängelt, dass dem Flächennutzungsplan keine Legende/Zeichenerklärung beilag, daher sei die Bürgerbeteiligung nicht korrekt.
Beteiligter 3
| Die zur Auslegung erforderlichen Unterlagen entsprachen dem im BauGB vorgeschriebenen Umfang.
Neben der Plandarstellung wurde auch eine gesonderte Legende des Flächennutzungsplans den Auslegungsunterlagen beigefügt. | nein |
4. Grünflächenkonzept
Es wird bemängelt, dass die Grünflächen um 80 % reduziert werden. Diese würden in der FNP-Bilanz nicht mehr auftauchen.
Die außerhalb des Geltungsbereiches im Bebauungsplan festgesetzte Bauverbotszone (Liegewiese) liegt außerhalb des Geltungsbereichs der Flächennutzungsplanänderung
Beteiligter 3
| Die im Flächennutzungsplan Stuttgart für die Mineralbäder gewählte Darstellung „Grünfläche Freibad/Hallenbad“ bedeutet nicht, dass es sich hier um unversiegelte Grünflächen im landläufigen Sinne handelt. Hier sind auch bauliche Anlagen für diese Zweckbestimmung möglich. Das vor der Änderung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung eines Bebauungsplans gültige Planungsrecht hätte eine höhere Versiegelung ermöglicht, als dies im aktuellen Bebauungsplanentwurf der Fall ist. Im Umkehrschluss bedeutet die Darstellung als Gemischte Baufläche nicht, dass hier die Flächen zu 100 % versiegelt werden. Von daher ist die aufgestellte Rechnung wenig zielführend.
Aus den oben dargelegten Gründen ist die Flächenbilanz der Flächennutzungsplanänderung Nr. 49 richtig.
Die im Bebauungsplan mit Bauverbot gesicherte Fläche ist im geltenden Flächennutzungsplan als Grünfläche Freibad/Hallenbad dargestellt. Eine Änderung ist in diesem Teilbereich nicht erforderlich. | nein |
Stellungnahme/Verfasser | Stellungnahme der Verwaltung | Berück-
sichti-gung |
1. Naturschutz und Landschaftspflege
Die Flächennutzungsplanänderung werde nicht befürwortet. Sie widerspreche der im Kommunalen Umweltbericht am 06.11.2008 vorgegebenen Maßnahme DM 3/07, die u. a. die Wiedernutzung von Bestandsflächen unter besonderer Berücksichtigung ökologischer und grünplanerischer Belange vorsieht. Diese Vorgabe sei nicht eingehalten.
Amt für Umweltschutz
(Naturschutz und Landschaftspflege)
| Die vorliegende Planung setzt das Gesamtkonzept der Stadt „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ um. Das bisher geltende Planrecht hätte auf den untergenutzten Flächen eine höhere Versiegelung und größere Eingriffe in Natur und Landschaft zugelassen. Daher muss die vorliegende Planung, konkretisiert im Bebauungsplan, als Beitrag zur „doppelten Innenentwicklung“ betrachtet werden, da hier sowohl die bauliche Neuordnung einer untergenutzten Fläche, als auch eine hochwertige Grünausstattung angestrebt wird. | nein |
2. Stadtklimatologie
Es wird angeregt, die bestehende Darstellung als Wohnbaufläche (W) beizubehalten. Die vorgesehene Umwidmung in Gemischte Baufläche (M) bedingt eine Erhöhung der Grundflächenzahl und eine veränderte Duldung der sowohl von außen, als auch durch die im Gebiet zulässigen Nutzungen verursachten Lärmimmissionen. In einem Mischgebiet werden erhöhte Beurteilungspegel zugrunde gelegt.
Eine Herabsetzung der Schutzbedürftigkeit und eine damit verbundene Verminderung der Wohnqualität kann nicht befürwortet werden.
Mit der Beibehaltung der W-Fläche würde den stadtklimatologischen Belangen und der Schutzwürdigkeit empfindlicher Nutzungen eher Rechnung getragen.
Amt für Umweltschutz (Stadtklimatologie)
| Die gewählte Darstellung (gemischte Baufläche M (Umnutzung) wird der Darstellungsschärfe des Flächennutzungsplans gerecht. Die besondere Art der baulichen Nutzung wird im Bebauungsplan festgesetzt. Zudem ist die gewählte Darstellung geeignet, die Bestandsbebauung entlang der Steubenstraße zu sichern und stellt den gewünschten Gebietscharakter für die Gesamtfläche zutreffend dar.
Der Flächennutzungsplan Stuttgart stellt nur die allgemeine Art der baulichen Nutzung dar und dies nicht parzellenscharf. Daher ist, für die geplante Nutzungskombination Gesundheitszentrum und anschließende Wohnbebauung die gewählter Darstellung der Gemischten Baufläche (M) auf Ebene der Flächennutzungsplanung richtig.
Die besondere Art der baulichen Nutzung sowie das Maß der baulichen Nutzung werden auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung, im Bebauungsplan, festgesetzt.
Der vorliegende Bebauungsplanentwurf trägt der stadtklimatologi-schen Situation auch dadurch Rechnung, dass er die bestehende Grünachse Villa Berg/Trollingersteg/ Schwanenplatz langfristig planerisch sichert. | nein |
3. Immissionsschutz
Es wird darauf hingewiesen, dass die Lärmproblematik der Tiefgaragenzufahrt im Rahmen der baurechtlichen Genehmigungsverfahrens detailliert untersucht werden muss.
Amt für Umweltschutz (Immissionsschutz)
| Kenntnisnahme
Die Lärmproblematik ist im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sowie auf Ebene der Baugenehmigung detailliert zu untersuchen. | - |
4. Heilquellenschutz
Auf die besonderen Regelungen des Heilquellenschutzgebietes wird verwiesen.
(Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, Ba.-Wü.)
| Kenntnisnahme
Die besonderen Regelungen des Heilquellenschutzes sind im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sowie auf Ebene der Baugenehmigung zu beachten. | - |
5. Abgrenzung des Geltungsbereichs
Es sollte in Erwägung gezogen werden, das Sondergebiet Kureinrichtung/Mineralbad, das an die Flächennutzungsplanänderung angrenzt, ebenfalls in den Geltungsbereich einzubeziehen.
(Regierungspräsidium Stuttgart)
| Der Flächennutzungsplan Stuttgart stellt alle Mineralbäder Stuttgarts als „Grünfläche Freibad/Hallenbad“ mit dem Vermerk „Heilquelle“ dar. In dieser Systematik ist es folgerichtig, das bestehende Mineralbad Berg in dieser Darstellung zu belassen und nicht in den Geltungsbereich aufzunehmen. | nein |