Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR-0322-00
GRDrs 415/2024
Stuttgart,
06/17/2024


Leitlinie für informelle Bürgerbeteiligung - Weiterentwicklung der Leitlinie und weiteres Vorgehen



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Beteiligungsbeirat
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
öffentlich
03.07.2024
10.07.2024
11.07.2024

Bericht:


Der Gemeinderat hat mit der GRDrs 591/2016-Neufassung am 6. April 2017 einstimmig die Leitlinie für informelle Bürgerbeteiligung der Landeshauptstadt Stuttgart beschlossen. Sie regelt das Vorgehen bei informeller Bürgerbeteiligung von deren Anregung über die Gestaltung bis hin zur Entscheidungsfindung. Die Leitlinie ist zum 1. Oktober 2017 in Kraft getreten.

Der Oberbürgermeister und der Gemeinderat haben mit der Beschlussfassung am 6. April 2017 ebenfalls festgelegt, dass eine Evaluation der Leitlinie nach einer zweijährigen Erprobungsphase erfolgen soll. Mit den Arbeiten für die Evaluation wurde nach der Sommerpause 2019 begonnen. Der Zeitraum für die Befragungen, die innerhalb der Evaluation stattgefunden haben, hat sich über den Zeitraum von Dezember 2019 bis Februar 2020 erstreckt. Aufgrund der Corona-Pandemie und den sich daraus ergebenden Einschränkungen, konnten dem Gemeinderat die Evaluationsergebnisse dann erst in seiner Sitzung am 28. Juli 2021 mit GRDrs 742/2020 vorgestellt werden, verbunden mit der Beschlussfassung den Beteiligungsbeirat erneut zu besetzen. Aufgrund dieser Ergebnisse wurden bereits erste Veränderungen im Aufgabenzuschnitt des Beteiligungsbeirats sowie seiner Zusammensetzung vorgenommen.

Der Beteiligungsbeirat wurde daraufhin erneut, wie in GRDrs 742/2020 vorgeschlagen, besetzt. Er hat sich in seiner ersten Sitzung am 13. April 2022 konstituiert. Seine zentrale Aufgabe war neben der Beratung von Beteiligungskonzepten solcher Vorhaben, die für die gesamte Einwohnerschaft von hoher Bedeutung sind oder zwei oder mehr Stadtbezirke betreffen, die Weiterentwicklung der Leitlinie für informelle Bürgerbeteiligung zu diskutieren.

Im Rahmen der Weiterentwicklung der Leitlinie haben drei Workshops stattgefunden, die vom Moderator des Beteiligungsbeirats konzipiert und begleitet wurden. Im ersten Workshop am 1. Februar 2023 wurde mit einer Bestandsaufnahme begonnen.



Der Beteiligungsbeirat hat sich dabei folgenden drei Fragen gewidmet: 2. Wo gibt es Verbesserungspotenziale?
3. Was fehlt in der Leitlinie oder sollte noch Beachtung finden?

In zwei weiteren halbtägigen Workshops am 6. Mai 2023 und 21. Oktober 2023 hat das Gremium zunächst eine Gliederung für die neue Leitlinie erarbeitet. Darin sollten sich diejenigen Aspekte und Themen wiederfinden, die zwingend enthalten sein müssen.
Es wurde vereinbart, dass die Koordinierungsstelle für informelle Bürgerbeteiligung gemeinsam mit dem Moderator Textbausteine für die Leitlinie als weitere Arbeitsgrundlage erarbeitet. Im zweitem Workshop haben die Teilnehmenden dann anhand der vorbereiteten Textbausteine gearbeitet. In jeweils vier moderierten Kleingruppen (mindestens je eine Vertretung aus Einwohnerschaft, Politik und Verwaltung) haben sich die Mitglieder über mehrere Runden hinweg mit verschiedenen Kapiteln in der Leitlinie befasst und direkt im Text gearbeitet und diesen überarbeitet. Am Ende wurde so jeder Themenblock von jeweils einer Kleingruppe bearbeitet. Die Teilnehmenden haben sich darauf verständigt, dass der Moderator und die Koordinierungsstelle die Schlussbearbeitung des Entwurfs der Leitlinie übernehmen. Dieser finale Entwurf wurde ebenfalls noch einmal mit dem Gremium rückgekoppelt.

In den Workshops wurde immer wieder deutlich, dass das Layout der neuen Leitlinie ein wichtiger Aspekt ist. Des Weiteren wurde deutlich, dass für die Teilnehmenden der wertschätzende, gemeinsame Austausch auf Augenhöhe zwischen Einwohnerschaft, Politik und Verwaltung – der Trialog – ein zentraler Baustein ist. Deshalb konzentriert sich die grafische Darstellung auch auf diesen Aspekt. Dies wird durch das Dreieck, das sich durch die gesamte Leitlinie zieht, dargestellt. Dem Beteiligungsbeirat wurde die Gestaltung der Leitlinie im Anschluss an die Sitzung am Mittwoch, 8. Mai 2023, vorgestellt. Seitens der Teilnehmenden wurden noch Änderungsbedarfe rückgemeldet, diese wurden nun in das vorliegende Layout eingearbeitet.

Die Weiterentwicklung der Leitlinie für informelle Bürgerbeteiligung war getragen von einer guten und konstruktiven gemeinsamen Zusammenarbeit aller Beteiligten. Im Ergebnis ist ein Dokument entstanden, das von den Teilnehmenden, also von Vertreterinnen und Vertretern aus Einwohnerschaft, Politik und Verwaltung im Trialog erarbeitet wurde. Es ist eine weiterentwickelte Leitlinie für informelle Bürgerbeteiligung entstanden, mit der sich alle Beteiligten identifizieren können.

Die überarbeitete Leitlinie für informelle Bürgerbeteiligung wird dem Gemeinderat nun zur Kenntnisnahme vorgelegt und kann der Anlage entnommen werden.

Bei einer Neubesetzung des Beteiligungsbeirats in der kommenden Legislatur werden die in GRDrs 742/2020 beschlossenen Regularien angewendet.


Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister





Leitlinie für informelle Bürgerbeteiligung

<Anlagen>


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2024_06_13_Anlage_Leitlinie für informelle Bürgerbeteiligung.pdf