Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
233
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VerhandlungDrucksache:
322/2012
GZ:
StU
Sitzungstermin: 22.11.2012
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:BM Hahn
Protokollführung: Frau Gallmeister
Betreff: Stadterneuerungsvorranggebiete (SVG), Fortschreibung 2012
- Aufhebung der bestehenden Satzungen über ein besonderes Vorkaufsrecht (... vollständiger Betreff siehe unten)

Da aus technischen Gründen der Betreff nicht in ganzer Länge im oberen Feld wiedergegeben werden kann, wird er hier vollständig aufgeführt:

Betreff: Stadterneuerungsvorranggebiete (SVG), Fortschreibung 2012
- Aufhebung der bestehenden Satzungen über ein besonderes Vorkaufsrecht in den
aufzuhebenden SVG
- Beschluss neuer Satzungen über ein besonderes Vorkaufsrecht in den neuen SVG


Vorgang:

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 17.07.2012, nicht öffentlich, Nr. 293
Ergebnis: Einbringung

Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 22.10.2012, öffentlich, Nr. 101
Ergebnis: Vertagung

Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 26.10.2012, öffentlich, Nr. 151
Verwaltungsausschuss vom 07.11.2012, öffentlich, Nr. 369
jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 13.11.2012, öffentlich, Nr. 522
Ergebnis: Einmütige Zustimmung mit der Maßgabe der Änderungen der SVG Zuffenhausen und Feuerbach wie von den Bezirksbeiräten beantragt.

Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 19.11.2012, öffentlich, Nr. 128
Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 02.07.2012, GRDrs 322/2012, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Von der Fortschreibung 2012 der Stadterneuerungsvorranggebiete (SVG) wird Kenntnis genommen. Die Fortschreibung erfolgt auf Basis des Ergebnisberichts des Netzwerks für Planung und Kommunikation, Bürogemeinschaft Sippel & Buff, in Zusammenarbeit mit Explanandum, Gesellschaft für empirische Sozialforschung, Dr. Luley, beide Stuttgart (Anlage 2).

2. Die bestehenden Stadterneuerungsvorranggebiete (Anlage 3) und die zugehörigen Satzungen über ein besonderes Vorkaufsrecht werden mittels Aufhebungssatzung (Anlage 4) aufgehoben.

3. Die in Anlage 5 aufgelisteten Gebiete werden als neue Stadterneuerungsvorranggebiete festgelegt. Für diese Gebiete wird jeweils eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht mit dem Satzungstext gemäß Anlage 6 und einem Abgrenzungsplan gemäß Anlage 7 beschlossen.


Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.


BM Hahn verweist auf die zu diesem Tagesordnungspunkt aushängenden Pläne mit den Abgrenzungen für insgesamt 20 Stadterneuerungsvorranggebiete. Bei diesen Gebieten handle es sich nicht um Sanierungsgebiete, sondern die Abgrenzung gelte der Bestimmung, wo in Zukunft das Vorkaufsrecht ausgeübt werden könne und wo nicht. Diese Gebiete seien aber alle dazu geeignet, in der Zukunft durch Beschlussfassung des Gemeinderats als Sanierungsgebiete ausgewiesen werden zu können.

Der Berichterstatter weist auf die von den Bezirksbeiräten Zuffenhausen und Feuerbach in den SVG 11 und 12 beantragten Abgrenzungen hin, die er mit Schreiben vom 09.11.2012 den Gemeinderatsmitgliedern mitgeteilt habe (das Schreiben ist der Niederschrift Nr. 522 des UTA vom 13.11.2012 beigefügt). In den Lageplänen seien die Veränderungen berücksichtigt. Alle an den Vorberatungen beteiligten Ausschüsse hätten den Anträgen zugestimmt. Die heute aushängenden Pläne für das SVG 11 -südlich Unterländer Straße- und das SVG 12 -Wiener Straße- berücksichtigten die von den Bezirksbeiräten beantragten Erweiterungen. Es sei erforderlich, den Text der Vorkaufsrechtssatzung gemäß Anlage 6 zur GRDrs 322/2012 für diese beiden Gebiete dahingehend abzuändern, dass das in § 1 aufgeführte Datum der Erstellung der Lagepläne abgeändert wird von 15. März 2012 in 15. März 2012 / 20. November 2012. Dies bedeute, dass die Ziffer 3 des Beschlussantrags der GRDrs 322/2012 dahingehend erweitert wird, dass für die SVG 11 und 12 neben den Gebietserweiterungen auch das neue Datum der Planerstellung mit beschlossen wird. Er bitte um Zustimmung zu den beantragten Satzungen.


OB Dr. Schuster stellt, nachdem das Wort nicht gewünscht wird, abschließend fest:

Der Gemeinderat beschließt die GRDrs 322/2012 mit den vorgetragenen Ergänzungen einstimmig.

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