Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
120
4
VerhandlungDrucksache:
85/2016
GZ:
SJG
Sitzungstermin: 23.06.2016
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Sabbagh
Betreff: Quartiersentwicklung Hans Rehn Stift - nicht offener
Realisierungswettbewerb

Vorgang: Betriebsausschuss Leben und Wohnen vom 18.04.2016, nicht öffentlich, Nr. 3

Ergebnis: Zurückstellung

Betriebsausschuss Leben und Wohnen vom 09.05.2016, nicht öffentlich, Nr. 4

Ergebnis: Vorberatung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 21.06.2016, öffentlich, Nr. 289

Ergebnis: einmütige Zustimmung zu den Beschlussantragsziffern 1, 2, 4 u. 5
mehrheitliche Zustimmung zu der Beschlussantragsziffer 3

Verwaltungsausschuss vom 22.06.2016, öffentlich, Nr. 227

Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales, Jugend und Gesundheit vom 21.03.2016, GRDrs 85/2016, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Konzeption zur Quartiersentwicklung Hans Rehn Stift und die Projektvereinbarung mit der Siedlungswerk GmbH werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Der ELW wird ermächtigt, gemeinsam mit dem Siedlungswerk für den Standort Hans Rehn Stift einen nicht offenen Realisierungswettbewerb für Architekten mit vorgeschaltetem Auswahlverfahren nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) auszuloben.

3. Die für Wohnungsbau vorgesehenen Teilflächen sollen an das Siedlungswerk veräußert werden. Über die Einzelheiten des Grundstücksgeschäfts ist noch gesondert zu beschließen.

4. Der ELW wird ermächtigt, das Siedlungswerk mit der Betreuung des Planungswettbewerbes und der Vorprüfung für den Teil des Pflegeheimes, heimverbundene Altenwohnungen und der Begegnungsstätte zu beauftragen.

5. Die Kosten des Verfahrens betragen inkl. der erforderlichen Preisgelder insgesamt rund 75.000 EUR. Sie sind im Vermögensplan 2016/2017 des ELW finanziert.



OB Kuhn stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache die Beschlussantragsziffer 3 bei 8 Gegenstimmen mehrheitlich.

Die Beschlussantragsziffern 1, 2, 4 und 5 beschließt der Gemeinderat einstimmig wie beantragt.

Die Anlage wurde aus datenschutzrechtlichen Gründen gelöscht.
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