Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
120
4
Verhandlung
Drucksache:
85/2016
GZ:
SJG
Sitzungstermin:
23.06.2016
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Sabbagh
pö
Betreff:
Quartiersentwicklung Hans Rehn Stift - nicht offener
Realisierungswettbewerb
Vorgang: Betriebsausschuss Leben und Wohnen vom 18.04.2016, nicht öffentlich, Nr. 3
Ergebnis: Zurückstellung
Betriebsausschuss Leben und Wohnen vom 09.05.2016, nicht öffentlich, Nr. 4
Ergebnis: Vorberatung
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 21.06.2016, öffentlich, Nr. 289
Ergebnis: einmütige Zustimmung zu den Beschlussantragsziffern 1, 2, 4 u. 5
mehrheitliche Zustimmung zu der Beschlussantragsziffer 3
Verwaltungsausschuss vom 22.06.2016, öffentlich, Nr. 227
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales, Jugend und Gesundheit vom 21.03.2016, GRDrs 85/2016, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Die Konzeption zur Quartiersentwicklung Hans Rehn Stift und die Projektvereinbarung mit der Siedlungswerk GmbH werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Der ELW wird ermächtigt, gemeinsam mit dem Siedlungswerk für den Standort Hans Rehn Stift einen nicht offenen Realisierungswettbewerb für Architekten mit vorgeschaltetem Auswahlverfahren nach den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2013) auszuloben.
3. Die für Wohnungsbau vorgesehenen Teilflächen sollen an das Siedlungswerk veräußert werden. Über die Einzelheiten des Grundstücksgeschäfts ist noch gesondert zu beschließen.
4. Der ELW wird ermächtigt, das Siedlungswerk mit der Betreuung des Planungswettbewerbes und der Vorprüfung für den Teil des Pflegeheimes, heimverbundene Altenwohnungen und der Begegnungsstätte zu beauftragen.
5. Die Kosten des Verfahrens betragen inkl. der erforderlichen Preisgelder insgesamt rund 75.000 EUR. Sie sind im Vermögensplan 2016/2017 des ELW finanziert.
OB
Kuhn
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache die Beschlussantragsziffer 3 bei 8 Gegenstimmen mehrheitlich.
Die Beschlussantragsziffern 1, 2, 4 und 5
beschließt
der Gemeinderat einstimmig
wie beantragt.
Die Anlage wurde aus datenschutzrechtlichen Gründen gelöscht.
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