Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
166
2
Verhandlung
Drucksache:
906/2015
Neufassung mit Anlagen
GZ:
WFB
Sitzungstermin:
27.07.2016
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Sabbagh
de
Betreff:
Erhöhung des Anteils des geförderten Wohnungsbaus auf städtischen Grundstücken
Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 23.10.2015, öffentlich, Nr. 137
Ergebnis: Einbringung der GRDrs 906/2015
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 22.07.2016, öffentlich, Nr. 90
Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung mit 14 Ja- und 3 Gegenstimmen mit Änderung in der Begründung (GRDrs 906/2015 Neufassung mit Anlagen)
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 26.07.2016, öffentlich, Nr. 394
Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung mit 15 Ja- und 2 Nein-Stimmen in der Fassung WA und der von der SPD beantragten Aufnahme einer Ziffer 3
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 08.06.2016, GRDrs 906/2015 Neufassung mit Anlagen, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Der Gemeinderat nimmt die aktualisierte Grundstücksliste für den geförderten Wohnungsbau (Anlage) und die dort dargestellte Erhöhung der Anteile des geförderten Wohnungsbaus zustimmend zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die dort genannten Projekte zügig umzusetzen.
2. Die Grundstücke für den geförderten Wohnungsbau sollen den Stuttgarter Wohnungsunternehmen in einem einfachen Auswahlverfahren mit der Verpflichtung einer Mehrfachbeauftragung von Architekten entsprechend dem in der Begründung dargestellten Verfahren übergeben werden.
Die im UTA am 26.07.2016 aufgenommene Ziffer 3 des Beschlussantrags lautet:
3. Für jede der in der GRDrs 906/2015 Neufassung genannten städtebaulich bedeutsamen Entwicklungsflächen wird eine Vorlage erarbeitet, die dem Gemeinderat rechtzeitig vor Beginn der Ausschreibung der städtischen Grundstücke zur Entscheidung vorzulegen ist. In der Vorlage sind im Rahmen der in der Begründung für die Gesamtheit der einzelnen Gebiete genannten Vorgaben (30 % Sozialmietwohnungen in den Gebieten, 30 % Sozialmietwohnungen in der mittelbaren Belegung, 20 % mittlere Einkommen, 20 % Baugemeinschaften bzw. frei finanzierte Miet- oder Eigentumswohnungen)
- die Aufteilung der Flächenlose und Einzelparzellen,
- die Zuordnung der Förderquoten und Förderprogramme (Programmmix) sowie die frei finanzierten Anteile (sonstige Bauträger, Baugemeinschaften) auf die weiter untergliederten Teilbereiche,
- die Art der zur Anwendung kommenden Vergabeverfahren (vereinfachte Vergabe, Konzeptvergabe),
- das konkrete Vorgehen bei der Grundstücksvergabe sowie die jeweiligen Vorgaben und Kriterien der Grundstücksvergabe,
- die städtebaulichen Dichte- und Qualitätsziele sowie die Fachziele (Energiestandards, Mobilitätskonzept, inklusive Konzepte etc.) und
- die Form der Qualitätssicherung
darzustellen.
Im Einvernehmen mit dem Gemeinderat werden die TOPs 1 - 4 gemeinsam aufgerufen. Die Aussprache ist unter der NNr. 165 wiedergegeben.
OB
Kuhn
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
den Beschlussantrag in der Fassung des UTA vom 26.07.2016 mit 51 Ja- und 8 Nein-Stimmen.
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