Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 785/2022
Stuttgart,
03/29/2023



Neubau der Tageseinrichtung für Kinder Anna-Sutter-Platz 1
in Stuttgart-Stammheim

Baubeschluss




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
31.03.2023
18.04.2023
26.04.2023
27.04.2023



Beschlußantrag:

1. Dem Neubau der Tageseinrichtung für Kinder Anna-Sutter-Platz 1 in
Stuttgart-Stammheim

nach den Plänen des Architekten
Günter Hermann Architekten (Anlage 4) vom 26.01.2023

der Baubeschreibung (Anlage 5) vom 31.01.2023

und dem durch Günter Hermann Architekten erstellten
und durch das Hochbauamt geprüften
Kostenanschlag (Anlage 2) vom 16.02.2023

mit einem Kostenstand 02/2023 in Höhe von brutto 7.830.000 EUR

zzgl. Prognose für Baupreisentwicklung 295.000 EUR

daraus resultierenden voraussichtlichen
Gesamtkosten bei Fertigstellung in Höhe von brutto 8.125.000 EUR
wird zugestimmt.
2. Der Herstellung des Glasfaseranschlusses mit einem

zusätzlichen Kostenstand 02/2023 in Höhe von brutto 60.000 EUR

wird zugestimmt.

Die voraussichtlichen Gesamtkosten bei Fertigstellung des Gebäudes mit Glas-
faseranschluss erhöhen sich somit auf 8.185.000 EUR.

3. Die voraussichtlichen Auszahlungen entsprechend Kostenanschlag vom 16.02.2023 in Höhe von 7.890.000 EUR brutto werden im Teilfinanzhaushalt 230 Liegenschaftsamt beim Projekt 7.233325 Kita Stammheim, Anna-Sutter-Platz 1 (ehemals Sofie-Reis-Straße, Neubaugebiet Langenäcker-Wiesert); Neubau wie in den Finanziellen Auswirkungen dargestellt, gedeckt.

4. Folgelasten

5. Auswirkungen auf den Stellenplan


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der Vorprojektbeschluss (GRDrs 1022/2020) für die zur Entscheidung stehenden Maßnahmen wurde am

07.05.2021 durch den Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
11.05.2021 durch den Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
19.05.2021 durch den Verwaltungsausschuss
20.05.2021 durch den Gemeinderat

gefasst.

Der Bezirksbeirat Stuttgart-Stammheim wurde am 04.05.2021 über die Maßnahme informiert.

Termine

Unter der Voraussetzung eines Baubeschlusses im April 2023 können die Bauarbeiten im Juni 2023 beginnen. Die Übergabe des fertigen Gebäudes ist Anfang 2025 geplant.

Beschlusslage

Mit Vorprojektbeschluss (GRDrs 1022/2020) wurden Gesamtkosten von 5,740 Mio. EUR beschlossen:
Davon entfielen auf
investive Planungsmittel beim Projekt 7.202100 aus den
DHH 2018/2019 + 2020/2021 (Infrastrukturpauschale) 5.605.000 EUR
Überplanmäßige Mittelbereitstellung aus Projekt 7.362901 135.000 EUR
Gesamtkosten 5.740.000 EUR


Finanzielle Auswirkungen

Beim Neubau der Tageseinrichtung für Kinder im Anna-Sutter-Platz 1 (ehemals Kita Stammheim, Sofie-Reis-Straße, Neubaugebiet Langenäcker-Wiesert) belaufen sich die voraussichtlichen Gesamtkosten bei Fertigstellung (mit Glasfaseranschluss) auf 8.185.000 EUR brutto (einschließlich aktivierungsfähige Eigenleistungen).

Hiervon stehen im Teilhaushalt 230 Liegenschaftsamt beim Projekt 7.233325 Kita Stammheim, Anna-Sutter-Platz 1 (ehemals Sofie-Reis-Straße, Neubaugebiet Langenäcker-Wiesert); Neubau insgesamt Mittel in Höhe von insgesamt 5.740.000 EUR zur Verfügung.

Für die Realisierung eines Plusenergiestandards und klimaschützender Maßnahmen (GRDrs 975/2019 „Weltklima in Not“) belaufen sich die Mehrkosten für die Photovoltaikanlage auf 12.000 EUR. Diese werden aus der Pauschale im THH 900 Allgemeine Finanzwirtschaft, 7.202965 Pauschale für Baupreissteigerungen und Bauherrenrisiken (ehemals Pauschale für klima-neutrales Bauen), AuszGr. 7871 Hochbaumaßnahmen gedeckt.

Seit der letzten Beschlussfassung vom 20.05.2021 mit GRDrs 1022/2020 sind Baupreissteigerungen und Bauherrenrisiken in Höhe von 2.078.000 EUR eingetreten. Diese werden aus der Pauschale im THH 900 Allgemeine Finanzwirtschaft, 7.202965 Pauschale für Baupreissteigerungen und Bauherrenrisiken (ehemals Pauschale für klimaneutrales Bauen), AuszGr. 7871 Hochbaumaßnahmen gedeckt. Für zukünftige Baupreissteigerungen und Bauherrenrisiken wird ein Betrag von 295.000 EUR prognostiziert. Die voraussichtlichen Jahresraten werden bei der nächsten Fortschreibung des Investitionsprogramms in der vorgenannten Pauschale berücksichtigt.
Die Inanspruchnahme der Pauschalmittel erfolgt in Höhe der tatsächlichen Bedarfe in den Folgejahren im Rahmen der Deckungsfähigkeit.

Bei den dargestellten Gesamtkosten wurde eine Baupreissteigerung in Höhe von 5% pro Jahr bis Mitte der Bauzeit berücksichtigt (prognostizierte Baupreissteigerung). Die aktuelle Baupreissteigerung gegenüber dem Index bei Beschlussfassung des Vorprojektbeschlusses (Indexstand 08/2020 bis 11/2022) liegt bei 31,9 %. Bis zur baulichen Realisierung im Jahr 2025 werden weitere konjunkturelle Baupreissteigerungen eintreten. Prognosen zur konjunkturellen Entwicklung in der Bauwirtschaft unterliegen aktuell einer sehr großen Unsicherheit.

Die Auszahlungen einschließlich aktivierte Eigenleistungen in Höhe von 7.890.000 EUR brutto werden wie folgt gedeckt:

Bau
Auszahlungsgruppe 7871 – Hochbaumaßnahmen

2023 und früher 3.200.000 EUR
2024 3.028.000 EUR
2024 Glasfaseranschluss 60.000 EUR
2025 874.000 EUR


Ausz.Gr. 7873 – Sonstige Baumaßnahmen (Außenanlage inkl. Einrichtung)
2024 300.000 EUR
2025 65.000 EUR

Ausz.Gr. 78302 – Erwerb von Anlagevermögen (Photovoltaikanlage)
2024 147.000 EUR

Ausstattung Fachamt
Auszahlungsgruppe 78302 – Erwerb von beweglichem Anlagevermögen
2024 216.000 EUR


Finanzierungsmittel für die Maßnahme (ohne Glasfaseranschluss) sind in ausreichendem Umfang vorhanden.
Der oben dargestellte voraussichtliche Mittelabfluss weicht von den bisherigen Ansätzen im Investitionsprogramm ab. Eine Anpassung der Jahresraten erfolgt unter Berücksichtigung der Mehrkosten mit der nächsten Fortschreibung des Investitionsprogramms zum Doppelhaushalt 2024/2025.

Das Jugendamt kann beim Land einen Förderantrag stellen sobald ein neues Förderungsprogramm veröffentlicht wird. Auf Grund verzögerter Inbetriebnahmen bspw. wegen des Fachkräftemangels oder baulicher Verzögerungen besteht bei einer Förderung ein erhöhtes Rückzahlungsrisiko.

Die zusätzlich erforderlichen Mittel für Baupreissteigerungen und Bauherrenrisiken in Höhe von 2.078.000 EUR begründen sich wie folgt:

Einsparpotenziale wurden intensiv untersucht und das Gebäude hinsichtlich Volumen und Ausführungsstandard überprüft. Es sind keine weiteren Einsparungen möglich.

Auf die Folgelastenberechnung (Anlage 7) wird verwiesen.



Beteiligte Stellen

Die Referate AKR, JB, SWU und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet.
Die Wirtschaftlichkeit der Glasfaseranbindung und alternativen Anschlussmöglichkeiten von Kindertageseinrichtungen wird aktuell von der Verwaltung geprüft.


Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dirk Thürnau
Bürgermeister



Anlagen

Anlage 1 - Ausführliche Begründung
Anlage 2 - Kostenblatt
Anlage 3 - Flächenberechnung
Anlage 4 - Planunterlagen
Anlage 5 - Baubeschreibung
Anlage 6 - energetisches Datenblatt
Anlage 7 - Folgekostenberechnung


Ausführliche Begründung

Allgemein

Die derzeitige Versorgung im Stadtbezirk Stammheim bei den unter 3-jährigen liegt bei 34%. Nach Umsetzung der beschlossenen, aber noch nicht realisierten Maßnahmen steigt der statistische Versorgungsgrad, je nach Entwicklung der Kinderzahlen, auf ca. 44%. Der Versorgungsrichtwert im Kleinkindbereich liegt für Stammheim bei rund 48%.

Im Bereich der 3-6-jährigen Kinder liegt die statistische Versorgungsquote bei insgesamt 126%. Hintergrund hierfür ist, dass in den städtischen Einrichtungen in Stammheim aus Brandschutzgründen Kleinkindplätze in Kindergartenplätze umgewandelt werden mussten. Die Ganztagesversorgungsquote liegt bei 80%.
Nach Umsetzung der beschlossenen, aber noch nicht realisierten Maßnahmen wird der statistische Gesamtversorgungsgrad, je nach Entwicklung der Kinderzahlen, bei ca. 111% liegen. Der Ganztagesversorgungsgrad steigt auf ca. 82%.

Die durch das Land Baden-Württemberg beschlossene schrittweise Vorverlegung des Einschulungsstichtags auf den 30. Juni bedeutet, dass sich zukünftig die Zahl der Kinder zwischen 3 Jahren und Schuleintritt sukzessive in den Kindertageseinrichtungen erhöhen wird. Infolgedessen wird sich der Versorgungsgrad im 3- bis 6-jährigen Bereich verringern. Dennoch wird weiterhin eine ausreichende Versorgung in diesem Altersbereich gewährleistet sein.

Mit dem Neubau der städtischen Tageseinrichtung für Kinder am Anna-Sutter-Platz wird für den Stadtbezirk ein gutes Angebot in der Kindertagesbetreuung realisiert. Ohne die vorgesehenen Plätze würde das Versorgungsziel gefährdet.

Die Außenanlagen und die Einrichtung werden entsprechend den Anforderungen neu geplant und hergestellt bzw. beschafft.

Raumprogramm
Die Genehmigungs- und Ausführungsplanung entspricht dem mit dem Vorprojektbeschluss (GRDrs 1022/2021) beschlossenen Raumprogramm.

Standort / Gebäude
Die Planung des Gebäudes erfolgt auf Grundlage des vorhandenen Bebauungsplans im Neubaugebiet Lagenäcker-Wiesert in Stuttgart-Stammheim am Rande einer Wohnbebauung.
Auf dem Grundstück soll eine 6-gruppige Tageseinrichtung für 90 Kinder von 0-6 Jahren entstehen. Neben den eigentlichen Gruppenräumen sind Schlaf- und Personalräume vorgesehen, ebenso Sanitärbereiche mit verschiedenen Anforderungen und eine Aufbereitungsküche zur Versorgung im Ganztagesbetrieb.

Die Baugenehmigung hierfür wurde am 22.09.2022 erteilt.

Interimsgebäude
Eine Interimsunterbringung wird nicht benötigt, da es sich um eine neue Tageseinrichtung handelt.


Baumbilanz
Auf dem Gelände befindet sich kein Baumbestand. In den Außenanlagen sind aktuell 7 neue Baumpflanzungen geplant.

Dach- und Fassadenbegrünung
Auf dem Dach ist eine Dachbegrünung geplant.
Dadurch sind 36% der Gebäudehülle begrünt (Vorgabe aus GRDrs 1493/2019 sind 30%)

Vorbeugender Brandschutz:
Aus allen Aufenthaltsräumen und den übrigen Räumen ist die Entfluchtung gemäß dem genehmigten Brandschutzkonzept möglich.

Baubeschreibung
Siehe Anlage Nr. 5

Barrierefreies Bauen
Die Belange behinderter Personen werden nach DIN 18040-1 erfüllt.

Energiekonzept
Der geplante Neubau wird klimaneutral beheizt (Verzicht auf fossile Brennstoffe) und es kann der Plusenergiestandard erreicht werden. Der Neubau unterschreitet die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in der Fassung vom 08.08.2020 in Bezug auf den Primärenergiebedarf um ca. 73% und in Bezug auf die thermische Gebäudehülle um 40% bis 57%. Die städtischen Anforderungen zur Unterschreitung des Gebäudeenergiegesetzes (GRDrs 1493/2019) werden eingehalten.

Die Wärmeerzeugung für den Neubau erfolgt über eine Sole-Wasser-Wärmepumpe mit 6 Erdsonden mit einer Tiefe bis zu 90m.

Es ist flächendeckend eine Fußbodenheizung geplant, lediglich im Untergeschoss werden Heizkörper angebracht. Für die Warmwasserbereitung sind dezentrale elektrische Durchlauferhitzer vorgesehen. Für den Küchenbereich ist ein Belüftungsgerät mit einer Wärmerückgewinnung (Rückwärmzahl größer 0,75) vorgesehen. Durch Fensterfalzöffnungen gelangt Außenluft in Büro-, Gruppen- sowie Schlafräume und strömt dann über in WCs, Sanitär- und Wickelbereiche. Dezentrale Ventilatoren saugen in diesen Räumen die Abluft ab und blasen über das Dach die Fortluft ins Freie.
Um eine sommerliche Überhitzung im Gebäude zu vermeiden sind an den besonnten Fassaden ein außenliegender Sonnenschutz mit beweglichen, horizontalen Lamellen sowie der Fluchtbalkon als partielle fixe Verschattung bzw. bereichsweise außenliegende Markisen und zusätzlich vertikale, feststehende Holzlamellen vorgesehen. Die freie Nachtlüftung ist über Fensterklappen in der Fassade und WC-Abluftventilatoren gewährleistet.
Der Neubau wird komplett mit LED-Leuchten ausgestattet. Die Beleuchtung wird gemäß der Energierichtlinie der Landeshauptstadt Stuttgart geplant.

Eine größtmögliche Photovoltaikanlage ist vorgesehen. Die Anlage wird mit schräg aufgeständerten Modulen mit mindestens 30 cm Abstand Modulunterkante zu Dachbegrünungssubstrat, entsprechend der erfolgten Abstimmungen mit den betreffenden Ämtern, ausgeführt.
Sie wird mit einer Größe von 59 kWp ausgelegt (148 PV-Module in Ost-West Ausrichtung). Ein Platz für einen Batteriespeicher wird vorgehalten.


Die Kosten der Photovoltaikanlage sind in den Gesamtkosten enthalten.
Das energetische Datenblatt liegt dem Baubeschluss bei (Anlage 6).

Das Energiekonzept für den Neubau einschließlich der Wärmeversorgung ist mit dem Amt für Umweltschutz abgestimmt.

Investitionskosten

Der Kostenanschlag nach DIN 276 vom 16.02.2023
ergab Gesamtkosten von 7.890.000 EUR

Diese Gesamtkosten verteilen sich auf die einzelnen Kostentitel wie folgt:

Gesamtbaukosten Neubau brutto 7.309.0000 EUR
Außenanlagen (inkl. Nebenkosten) brutto 365.000 EUR
Summe Ausstattung brutto 216.000 EUR

zzgl. Prognose für Baupreisentwicklung brutto 295.000 EUR

Gesamtkosten bei Fertigstellung aktuell brutto 8.125.000 EUR

zzgl. Kosten für Glasfaseranschluss brutto 60.000 EUR

voraussichtliche Gesamtkosten bei Fertigstellung 8.185.000 EUR

Die im Kostenanschlag vom 16.02.2023 ermittelten Gesamtkosten beinhalten die Submissionsergebnisse von etwa 41% der dort für die Kostengruppen 300 und 400 (DIN 276) vorgesehenen Summen. Für die Elektroarbeiten ging kein Angebot ein, die Leistungen werden erneut ausgeschrieben. Der Baubeginn wird dadurch nicht gefährdet.


Wirtschaftlichkeit der Maßnahme bezogen auf die Investitionskosten

Im Rahmen der Baumaßnahme werden gebaut:

Brutto-Rauminhalt (BRI) 6.632 m³
Netto-Grundfläche (NGF) 1064 m²

Kostenkennwerte:

1 m³ BRI bezogen auf die Bauwerkskosten 868 EUR
1 m² NGF bezogen auf die Bauwerkskosten 5.414 EUR

Diese Kostenkennwerte liegen im oberen, mittleren und vertretbaren Rahmen der aktuell realisierten Einrichtungen

Termine

Unter der Voraussetzung eines Baubeschlusses im April 2023 können die Bauarbeiten im Juni 2023 beginnen. Die Übergabe des fertigen Gebäudes ist Anfang 2025 geplant.


Auswirkungen auf den Stellenplan und Folgelasten

Für dieses Projekt des städtischen Trägers werden insgesamt 21,0168 Stellen benötigt (davon 1,0 Stellen in Entgeltgruppe S 15 und 1,0 Stellen in Entgeltgruppe S 13 und 7,4806 Stellen in Entgeltgruppe S 8b und 8,5695 Stellen in Entgeltgruppe S 8a und 1,8 Stellen in Entgeltgruppe S 3 und 1,0 Stellen in Entgeltgruppe E 3 und 0,1667 Stellen in Entgeltgruppe E 2Ü). Diese Stellen verursachen jährliche Personalaufwendungen in Höhe von 1.243.104,21 EUR.

Das Jugendamt wird ab Inbetriebnahme der Einrichtung ermächtigt, außerhalb des Stellenplanes im Umfang von 21,0168 Stellen Personal zu beschäftigen. Der Veränderte Stellenbedarf wird im nächsten Kita-Sachstandsbericht dargestellt.




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