Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
275
16
Verhandlung
Drucksache:
821/2016 und
Ergänzung
GZ:
AKR 0501-04
Sitzungstermin:
22.12.2016
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Kuhn
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Sabbagh
fr
Betreff:
Stellenplanrelevante Entscheidungen
im Vorgriff auf den Stellenplan 2018
Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 21.12.2016, öffentlich, Nr. 549
Ergebnis: einmütige Zustimmung sowie Abstimmung zu verschied. Anträgen
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 10.11.2016, GRDrs 821/2016, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2018 werden insgesamt 70,4189 Stellen geschaffen (vgl. Übersicht Anlage 1).
Davon im Teilstellenplan des
- Bürgermeisteramts 2,5 Stellen (vgl. Anlagen 5 und 7),
- Haupt- und Personalamts 5,25 Stellen (vgl. Anlage 8),
- Amts für Liegenschaften und Wohnen 1,0 Stelle (vgl. Anlage 26),
- Rechtsamts 0,75 Stelle (vgl. Anlage 9),
- Amts für öffentliche Ordnung 1,0 Stelle (vgl. Anlage 10),
- Schulverwaltungsamts 7,05 Stellen (vgl. Anlage 11),
- Sozialamts 0,5 Stelle (vgl. Anlage 12),
- Jugendamts - Bereich Kindertagesstätten 52,2689 Stellen (vgl. Anlagen 13 bis 18),
- Hochbauamts 0,1 Stelle (vgl. Anlage 19).
2. Der sofortigen Besetzung der Stellen wird zugestimmt.
3. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2018 wird eine "Null"-Planstelle beim Bürgermeisteramt für einen Ehrenbeamten / eine Ehrenbeamtin eingerichtet (vgl. Anlage 6).
4. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2018 werden die KW-Vermerke an 3,8 Stellen verlängert (vgl. Übersicht Anlage 2) und an 4,5 Stellen entfallen die Stellenvermerke (vgl. Übersicht Anlage 3).
5. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2018 werden 8,0639 Stellen gestrichen (vgl. Übersicht Anlage 4).
6. Stellenplanrelevante Veränderungen im Teilstellenplan des Jobcenters werden gesondert mit GRDrs 817/2016 "Jobcenter, Geschäftsplan 2017" beraten und beschlossen.
7. Stellenplanrelevante Veränderungen im Teilstellenplan des Baurechtsamts werden gesondert mit GRDrs 804/2016 "Organisationsuntersuchung Baurechtsamt - Bauberatungsamt" beraten und beschlossen.
8. Die mit einer Ausweitung des Parkraummanagements verbundenen Stellenbedarfe, insbesondere beim Amt für öffentliche Ordnung, werden ebenfalls gesondert mit der GRDrs 827/2016 beraten und beschlossen.
Weitere Beratungsunterlage ist die Ergänzung zur GRDrs 821/2016 des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 21.12.2016 mit folgendem
Beschlussantrag:
9. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2018 werden zusätzlich zur GRDrs 821/2016 geschaffen:
- 0,25 Stelle in EG 10 mit KW-Vermerk 01/2019 im Teilstellenplan des Sozialamts.
- 19,9 Stellen auf Antrag des Gemeinderats entsprechend dem Vorbeschluss im Verwaltungsausschuss am 21.12.2016.
10. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2018 werden zusätzlich zur GRDrs 821/2016 die KW-Vermerke an 11,5 Stellen auf Antrag des Gemeinderats entsprechend dem Vorbeschluss im Verwaltungsausschuss am 21.12.2016 um 4 Jahre verlängert.
Diese Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
Auf Nachfrage von StR
Adler
(SÖS-LINKE-PluS) stellt OB
Kuhn
klar, dass die Ergänzung zur GRDrs 821/2016 Abstimmungsgrundlage ist.
StR
Adler
bittet um Abstimmung über die Anträge Nrn. 373/2016, 406/2016 und 417/2016 seiner Fraktionsgemeinschaft. Er begründet diese Anträge nochmals kurz.
Bei
Antrag Nr. 417/2016
erklärt StR
Körner
(SPD), seine Fraktion werde den Antrag ablehnen, weil sich BM Dr. Mayer und BM Dr. Schairer schon im Januar 2017 mit dem Thema beschäftigen würden und man so hoffentlich in den Beratungen zum Doppelhaushalt 2018/2019 die problematische Situation angehen könne. BM
Dr. Mayer
erinnert daran, dass der Gemeinderat im Zusammenhang mit GRDrs 715/2016 gerade drei Ermächtigungen für die Bürgerbüros beschlossen habe. Die Verwaltung werde die Situation in den Bürgerbüros sehr genau beleuchten und zeitnah Maßnahmen folgen lassen. Ein erstes Treffen zwischen OB Kuhn, BM Dr. Schairer und ihm finde bereits am 09.01.2017 statt. Die personalwirtschaftlichen Untersuchungen und Bedarfsanalysen, insbesondere auch eine erneute Berechnung von Fallzahlen unter Berücksichtigung der sich verändernden Einwohnerzahl sollten eine fundierte Entscheidungsgrundlage für das reguläre Stellenplanverfahren liefern, sodass auf das kleine Stellenplanverfahren hier verzichtet werden könne.
Zu
Antrag Nr. 406/2016
merkt BM Dr. Mayer an, die Freistellungen erfolgten gemäß dem neuen Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG). Dort seien Freistellungsregelungen getroffen worden mit der Aussage, sie hätten keine finanziellen Auswirkungen. Solche ließen sich aber bei Nachbesetzungen nicht vermeiden. Der Gemeinderat habe sich auf einen Kompromiss verständigt, der vorsehe, dass der Gesamtpersonalrat zu 100 % nachbesetzt und bei den örtlichen Personalräten - wie in der Stellungnahme zum Antrag dargelegt - abgestuft vorgegangen werde. StR
Körner
unterstreicht gegenüber OB Kuhn, dass seiner Fraktion Mitbestimmung sehr wichtig sei und deshalb die freigestellten Personalräte zu 100 % ersetzt werden müssten, damit nicht deren Kollegen in den Ämtern die zusätzliche Arbeit aufgebürdet bekämen. StR
Dr. Oechsner
(FDP) schließt sich bezüglich dieses Antrags an. Darüber hinaus erklärt er, da der VA der zuständige Ausschuss für den kleinen Stellenplan sei, werde er die Anträge seiner Gruppierung im Gemeinderat nicht mehr aufrufen.
OB
Kuhn
bestätigt, dass man sich hier im kleinen Stellenplanverfahren befinde und das Thema mit Sicherheit in den Haushaltsplanberatungen 2018/2019 nochmals ausführlich diskutiert werde. Die Mitbestimmung werde als wesentliches Instrument der Verwaltung und der Verwaltungskultur geachtet. Ein paar Widersprüchlichkeiten, die auch mit dem Landesgesetzgeber zu tun hätten, müsse er allerdings einräumen.
Zur
GRDrs 821/2016
legt StRin
Deparnay-Grunenberg
(90/GRÜNE) dar, die Stadt sei in einer guten wirtschaftlichen Verfassung. Auch zwischen den Doppelhaushalten ergäben sich immer wieder neue Aufgaben, die durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung erledigt werden müssten. Ihnen sage ihre Fraktion ein herzliches Dankeschön. Die Stellen müssten alle auch mittelfristig betrachtet werden. Über die Details der Vorlage habe man im VA diskutiert, sie sei deshalb überrascht, dass so viele Einzelanträge nun nochmals aufgerufen worden seien. Ihre Fraktion habe manchen Stellenanträgen nicht zugestimmt, weil sie in den Haushaltsplanberatungen die verschiedenen Bereiche überblicken und dann abwägen wolle.
OB
Kuhn
weist darauf hin, dass man mit Beschluss der Vorlage insgesamt 90,56 Stellen im außerordentlichen Verfahren des kleinen Stellenplans schaffe.
Er lässt zunächst über die Anträge und anschließend über die GRDrs 821/2016 mit Ergänzung abstimmen und stellt fest:
Antrag Nr. 373/2016
wird bei 17 Ja-Stimmen mehrheitlich
abgelehnt
.
Antrag Nr. 417/2016
wird bei 8 Ja-Stimmen mehrheitlich
abgelehnt
.
Antrag Nr. 406/2016
wird mit 22 Ja- und 25 Nein-Stimmen bei 3 Enthaltungen mehrheitlich
abgelehnt
.
Die
GRDrs 821/2016 in der Ergänzungsfassung
wird vom Gemeinderat einstimmig
beschlossen
.
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